Du liest: Darf man den Arbeitskorb in der Höhe verlassen? Was erlaubt ist – und was nicht
Zusammenfassung Zusammenfassung

Das Verlassen des Arbeitskorbs einer Hubarbeitsbühne in der Höhe ist grundsätzlich nicht zulässig, in begründeten Ausnahmefällen jedoch erlaubt – etwa bei speziellen Montagearbeiten. Voraussetzung ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung, eine schriftliche Unterweisung der Beschäftigten sowie die Nutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) an geeigneten, geprüften Anschlagpunkten. Der Ausstieg darf nur über vorgesehene Öffnungen an der dem Bauwerk zugewandten Seite erfolgen – das Übersteigen über Geländer oder die Nutzung von Leitern ist ausdrücklich verboten.

Zudem muss ein zweiter, gesicherter Bediener die aussteigende Person begleiten, eine lückenlose Kommunikation sicherstellen und das Gerät darf während des Vorgangs nicht bewegt werden. Ein vorhandenes Rettungskonzept sowie ausreichend Abstand zu festen Strukturen sind ebenfalls zwingend vorgeschrieben, um Quetsch- und Absturzgefahren zu minimieren. Nur unter Einhaltung all dieser Maßnahmen ist ein sicheres Verlassen der Plattform überhaupt vertretbar.

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Das Verlassen des Arbeitskorbs einer Hubarbeitsbühne in der Höhe ist grundsätzlich nicht zulässig, in begründeten Ausnahmefällen jedoch erlaubt – etwa bei speziellen Montagearbeiten. Voraussetzung ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung, eine schriftliche Unterweisung der Beschäftigten sowie die Nutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) an geeigneten, geprüften Anschlagpunkten. Der Ausstieg darf nur über vorgesehene Öffnungen an der dem Bauwerk zugewandten Seite erfolgen – das Übersteigen über Geländer oder die Nutzung von Leitern ist ausdrücklich verboten.

Zudem muss ein zweiter, gesicherter Bediener die aussteigende Person begleiten, eine lückenlose Kommunikation sicherstellen und das Gerät darf während des Vorgangs nicht bewegt werden. Ein vorhandenes Rettungskonzept sowie ausreichend Abstand zu festen Strukturen sind ebenfalls zwingend vorgeschrieben, um Quetsch- und Absturzgefahren zu minimieren. Nur unter Einhaltung all dieser Maßnahmen ist ein sicheres Verlassen der Plattform überhaupt vertretbar.

Das Verlassen des Arbeitskorbs in der Höhe ist ein Thema, das immer wieder für Unsicherheit sorgt. Die einen halten es grundsätzlich für verboten, andere machen es einfach – ohne Rücksicht auf Vorschriften oder Risiko. Fakt ist: Es gibt klare Regeln, wann und wie ein Ausstieg erlaubt ist.

In diesem Ratgeber klären wir, wann ein Verlassen des Korbs rechtlich zulässig ist, was du dafür beachten musst – und wie du Risiken effektiv minimierst.

Grundsatz: Arbeitsbühnen sind nicht zum Übersteigen gebaut

Fahrbare Hubarbeitsbühnen (MEWPs) sind nicht dafür vorgesehen, Personen in der Höhe aussteigen zu lassen. Sie sind konstruiert, um sicheres Arbeiten in der Höhe direkt vom Arbeitskorb aus zu ermöglichen – nicht, um als Ersatz für eine Aufzugsanlage zu dienen. Ein Verlassen ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig – und auch dann nur unter strengen Sicherheitsbedingungen.

Rechtslage: Was sagen Normen und Regeln?

Für die Arbeit mit Hubarbeitsbühnen gelten klare Vorschriften – unter anderem durch die EN 280 sowie verschiedene DGUV-Regelwerke. Relevante Grundlagen sind:

  • EN 280 – Bau und Sicherheit fahrbarer Hubarbeitsbühnen
  • DGUV Information 208-019 – Sicherer Umgang mit Arbeitsbühnen
  • DGUV Grundsatz 308-008 – Ausbildung und Beauftragung der Bediener
  • DGUV Regel 101-005 – Hochziehbare Personenaufnahmemittel

Hersteller verbieten den Ausstieg in der Regel explizit in ihren Betriebsanleitungen. Wer dennoch aussteigt, verstößt gegen die bestimmungsgemäße Verwendung – und trägt die volle Verantwortung.

Wann ist der Ausstieg von der Arbeitsbühne erlaubt?

Ein Ausstieg aus dem Arbeitskorb darf nur erfolgen, wenn:

  • eine Gefährdungsbeurteilung dies erforderlich macht,
  • eine schriftliche Anweisung des Unternehmers vorliegt,
  • geeignete PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) genutzt wird,
  • und alle technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

Konkrete Risiken beim Übersteigen

Beim Verlassen der Bühne in der Höhe bestehen erhebliche Gefahren, z. B.:

  • Sturz durch Entlastung des Auslegers
  • Einklemmen zwischen Korb und Bauwerk
  • Verletzungen beim Auf- oder Abstieg
  • Herabfallende Werkzeuge oder Materialien
  • Fehlbewegungen oder ruckartiges Verhalten der Bühne

Deshalb gilt: Nur wer die Gefahren bewusst einschätzt und absichert, darf den Korb in der Höhe verlassen.

So sieht sicheres Übersteigen in der Praxis aus

Wenn ein Ausstieg unumgänglich ist, gelten folgende Best Practices:

Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

  • Dokumentiere, warum der Ausstieg erforderlich ist
  • Halte schriftlich fest, wer wann und wie aussteigen darf
  • Stelle sicher, dass alle Beteiligten geschult und unterwiesen sind

Anforderungen an die Bühne

  • Nur Geräte einsetzen, die einen definierten Ausgangspunkt an der richtigen Seite haben
  • Kein Übersteigen über das Geländer – der Ausstieg muss bodennah oder ebenerdig sein
  • Keine Hilfsmittel wie Leitern oder Kisten verwenden
  • Ideal: Bühnen mit schwenkbarem Korb, die auf die Ausstiegsstelle ausgerichtet werden können

Persönliche Schutzausrüstung (PSAgA)

  • Vor dem Verlassen muss sich der Nutzer an einem geeigneten, externen Anschlagpunkt sichern
  • Der Anschlagpunkt muss:
    • von der Bühne aus erreichbar
    • statisch belastbar bis mindestens 10 kN
    • baulich geeignet (z. B. Träger, Betonbauteile)

Kommunikation und Begleitung

  • Ein zweiter, geschulter Bediener muss vor Ort sein
  • Dieser sichert den Ablauf vom Boden aus und überwacht das Manöver
  • Kommunikation (z. B. über Funk oder Zuruf) muss jederzeit möglich sein

Technische Sicherheit

  • Kein Bewegen der Bühne während des Übersteigens
  • Steuerung gegen unbeabsichtigtes Auslösen sichern (z. B. Not-Aus aktivieren)
  • Sicherheitsabstand zu Bauwerken beachten – auch bei Schwenk- oder Schaukelbewegungen

Rettungskonzept

  • Für den Notfall muss ein klarer Rettungsplan existieren
  • Das Team muss wissen, wie die Person sicher zurückgeholt werden kann

Fazit: Nur wer es darf – und es kann – darf in der Höhe aussteigen

Das Verlassen des Arbeitskorbs ist kein Standardvorgang, sondern ein Sonderfall mit klar definierten Regeln. Wer ihn ignoriert, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die rechtliche Verantwortung für Schäden oder Unfälle.

Bei BIBERGER unterstützen wir dich nicht nur mit moderner Technik – sondern auch mit dem nötigen Know-how. Wenn du planst, Arbeiten mit Überstieg durchzuführen: Sprich uns an.

Wir helfen dir bei der Auswahl der geeigneten Bühne, unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung und stellen sicher, dass dein Einsatz sicher und regelkonform abläuft.

Über den Autor

Martin Biberger

Geschäftsführer

Martin ist Gründer und Geschäftsführer von BIBERGER Arbeitsbühnen & Stapler.

Er verantwortet den technischen Bereich. Gemeinsam mit seinem Team ist er zuständig für den technischen Einkauf der Maschinen, die Weiterentwicklung des Maschinenbestands und den reibungslosen Betrieb von über 1.500 BIBERGER Mietgeräten.

Aus langjähriger Erfahrung kennt er die Stärken und Schwachstellen aller Geräteklassen, die möglichen Einsatzbereiche und die technischen Möglichkeiten – immer auch mit Blick auf die Entwicklung der gesamten Branche und zukünftige Innovationen.

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