Du liest: Arbeitsbühnen mit Kran versetzen? Das musst du zum Thema "kranbar" wissen
Zusammenfassung Zusammenfassung

Nicht jede Arbeitsbühne ist automatisch kranbar – also dafür geeignet, sicher mit einem Kran versetzt zu werden. Gerade auf schwer zugänglichen Baustellen oder bei Höhenunterschieden ist das entscheidend.

Wer eine Arbeitsbühne online mietet, sollte deshalb immer prüfen, ob das gewünschte Modell für den Krantransport freigegeben ist und an welchen Punkten es angeschlagen werden darf.

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Nicht jede Arbeitsbühne ist automatisch kranbar – also dafür geeignet, sicher mit einem Kran versetzt zu werden. Gerade auf schwer zugänglichen Baustellen oder bei Höhenunterschieden ist das entscheidend.

Wer eine Arbeitsbühne online mietet, sollte deshalb immer prüfen, ob das gewünschte Modell für den Krantransport freigegeben ist und an welchen Punkten es angeschlagen werden darf.

Kranbare Arbeitsbühnen sind auf vielen Baustellen unverzichtbar – vor allem dann, wenn der Zugang über Rampen, Zufahrten oder Fahrwege nicht möglich ist. Steile Böschungen, Höhenunterschiede oder enge Innenhöfe machen ein Versetzen per Kran oft zur einzigen praktikable Lösung.

Wichtig dabei: Nicht jede Bühne ist kranbar. Wer online mietet, sollte deshalb genau hinschauen – denn ob ein Gerät mit dem Kran gehoben werden darf, hängt von klaren Vorgaben ab.

Was bedeutet „kranbar“ und wann ist das wichtig?

Eine Arbeitsbühne gilt als kranbar, wenn sie über zertifizierte Hebepunkte verfügt und sicher mit einem Kran versetzt werden kann – zum Beispiel auf Dächer, höhergelegene Ebenen oder schwer erreichbare Bereiche einer Baustelle.

Das ist immer dann relevant, wenn Zufahrten zu eng oder Höhenunterschiede zu groß sind. Ob ein Gerät kranbar ist, erkennst du an den Angaben des Herstellers – oder du fragst direkt bei uns nach.

Eine kranbare Arbeitsbühne wird per Kran auf die gewünschte Position gehoben. Foto (BIBERGER)

Sichere Kranaufnahme einer Genie Arbeitsbühne: Nur an den gekennzeichneten Hebepunkten anschlagen und Transport laut Anleitung sichern. Zurr- und Verriegelungspunkte beachten – für maximale Sicherheit beim Verladen.

Normen, Vorschriften und Herstellerfreigaben

Ob eine Bühne als kranbar gilt, ist kein Bauchgefühl – es braucht konkrete Nachweise:

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG & CE-Kennzeichnung
  • DIN EN 280 für Konstruktion, Sicherheit & Prüfungen
  • BetrSichV zur sicheren Bereitstellung und Nutzung
  • DGUV Vorschrift 52 und Regel 100-500 für Hebepunkte und sichere Verwendung
  • Typenschild mit CE, Windangaben, Eigengewicht & geprüfter Kranaufnahme

Nur Bühnen mit Herstellerfreigabe und eindeutiger Kennzeichnung dürfen gekrant werden. Prüfprotokolle, Betriebsanleitungen und Freigabeblätter sind mitzuführen.

Technische Merkmale und Bauarten

Kranbare Arbeitsbühnen verfügen über:

  • zertifizierte Hebepunkte mit definierter Traglast
  • verriegelbare Pendelachsen & Abstützsysteme
  • freigegebenes Gewicht, Maße und Windgrenzwerte

Laut DIN EN 280 werden Bühnen u. a. so klassifiziert:

  • Gruppe A: Schwerpunkt innerhalb der Kippkante (z. B. Scherenbühne)
  • Gruppe B: Schwerpunkt außerhalb, z. B. Teleskopbühne

Zusätzlich unterscheidet man Typen 1–3 je nach Verfahrbarkeit im Hubzustand.

Wichtige Baustellen-Faktoren: Antrieb, Bereifung und Untergrund

Neben der Kranbarkeit sind weitere Punkte entscheidend:

  • Antrieb: Diesel für Außeneinsatz, Elektro für innen
  • Bereifung: Geländegängig vs. nicht markierend für Hallen
  • Bodenverhältnisse: Tragfähigkeit, Unterlegplatten, Gefälle

Diese Faktoren bestimmen mit, ob die Bühne sicher genutzt werden kann – vor und nach dem Krantransport.

Ablauf beim Krantransport: Checkliste & Sicherheit

  • Freigabe vom Hersteller prüfen
  • Hebepunkte laut Anleitung verwenden
  • Gerät nach DGUV und DIN EN sichern
  • Wetter & Wind beachten
  • Alle Beteiligten unterweisen

Nach dem Absetzen muss eine Funktions- und Sichtprüfung erfolgen. Dokumentiere den Ablauf vollständig.

Praxisbeispiele & Unfälle

Unfall Stralsund 2024: Brückenkran schleuderte Bühne um – fehlende Kranabschaltung.

Verladeunfall 2018: Bediener stirbt beim Kippen der Bühne – Ursache: ungesicherter Rampenbereich.

Regelwerk: Nach jeder Montage ist eine Prüfung durch befähigte Person nach BetrSichV erforderlich.

Fazit: Kranbarkeit ist Pflicht – keine Option

Nur Arbeitsbühnen mit geprüften Hebepunkten und gültiger Herstellerfreigabe dürfen gekrant werden. Antrieb, Untergrund und Sicherheitseinweisung sind ebenso wichtig. Wer darauf verzichtet, riskiert nicht nur Sachschäden – sondern auch Leben.

BIBERGER-Tipp: Wir beraten dich gerne zu kranbaren Modellen – inklusive Transportplanung und Sicherheitscheck.

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Über den Autor

Martin Biberger

Geschäftsführer

Martin ist Gründer und Geschäftsführer von BIBERGER Arbeitsbühnen & Stapler.

Er verantwortet den technischen Bereich. Gemeinsam mit seinem Team ist er zuständig für den technischen Einkauf der Maschinen, die Weiterentwicklung des Maschinenbestands und den reibungslosen Betrieb von über 1.500 BIBERGER Mietgeräten.

Aus langjähriger Erfahrung kennt er die Stärken und Schwachstellen aller Geräteklassen, die möglichen Einsatzbereiche und die technischen Möglichkeiten – immer auch mit Blick auf die Entwicklung der gesamten Branche und zukünftige Innovationen.

Unser redaktioneller Qualitätsanspruch

Die Fachinhalte auf biberger.de werden redaktionell erstellt, geprüft und fortlaufend gepflegt. Grundlage ist unsere tägliche Arbeit mit Arbeitsbühnen, Teleskopstaplern und Flurförderzeugen – in Vermietung, Verkauf, Einsatzplanung und technischer Betreuung.

Jeder Beitrag entsteht aus realen Erfahrungswerten und wird redaktionell nach Fachkriterien auf Verständlichkeit, Genauigkeit und Praxisbezug überprüft. Technische Aussagen werden regelmäßig gegen aktuelle Branchenstandards und bewährte Verfahren abgeglichen.

Ziel unserer Veröffentlichungen ist es, verlässliches Fachwissen zugänglich zu machen und Anwendern, Entscheidern und Branchenpartnern Orientierung zu bieten. BIBERGER versteht sich als unabhängige Informationsplattform für sichere, wirtschaftliche und moderne Höhenzugangstechnik – fundiert, nachvollziehbar und frei von werblichem Einfluss.

Alle Inhalte dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Sicherheitsberatung. Trotz größter Sorgfalt können wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder die Anwendung im konkreten Projektfall übernehmen.

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FAQ

Was bedeutet der Begriff "kranbar"?

„Kranbar“ bezeichnet Maschinen oder Geräte, die sicher per Kran angehoben und transportiert werden dürfen. Dafür müssen spezielle Hebepunkte vorhanden und vom Hersteller freigegeben sein. Nur dann ist ein Heben mit dem Kran zulässig und sicher.

Sind Arbeitsbühnen "kranbar"?

Nicht jede Arbeitsbühne ist automatisch kranbar. Nur Modelle, die explizit dafür ausgelegt und entsprechend gekennzeichnet sind, dürfen mit einem Kran bewegt werden. Entscheidend sind freigegebene Kranpunkte und die Beachtung der Bedienungsanleitung.

Sind Stapler "kranbar"?

Die meisten Gabelstapler sind nicht kranbar, da sie konstruktiv nicht für das Heben per Kran ausgelegt sind. Nur spezielle Modelle mit zertifizierten Anschlagpunkten und entsprechender Freigabe dürfen sicher mit einem Kran bewegt werden. Immer gilt: Bedienungsanleitung und Herstellerangaben prüfen.

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