Maschinen und Anlagen sind im herstellenden und produzierenden Betrieb unverzichtbar - sei es in der Industrie, auf Baustellen sowie bei der Vermietung von Arbeitsbühnen oder anderen Baumaschinen. Doch ein unvorhergesehener Schaden kann hohe Kosten verursachen.
Hier greift – sofern vorhanden – die Maschinenbruchversicherung: Sie bietet umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden und sorgt dafür, dass der Betrieb, gerade oder besonders bei gemieteten Maschinen, schnell wieder aufgenommen werden kann.
Kurz erklärt: Was ist eine Maschinenbruchversicherung?
Die Maschinenbruchversicherung deckt die Kosten für Betriebs- und Sachschäden an Maschinen und Anlagen, die durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Explosion oder andere unvorhergesehene Ereignisse entstehen.
Sie übernimmt die Kosten für die Reparatur oder im schlimmsten Fall für die Wiederbeschaffung der versicherten Maschinen. Im Gegensatz zu einer Kaskoversicherung bietet sie einen guten Rundumschutz.
Welche Maschinen und Geräte sind versicherbar?
Die Maschinenbruchversicherung schützt stationäre und fahrbare Maschinen. Zu den versicherten Maschinen zählen:
- Stationäre Maschinen: wie Produktionsanlagen oder stationäre Baumaschinen.
- Fahrbare und transportable Maschinen: darunter Arbeitsbühnen, Gabelstapler und Bagger.
Auch transportable Maschinen wie mobile Generatoren können abgesichert werden, um finanzielle Risiken beim Kippen oder Totalschäden auszuschließen. Die Auswahl der richtigen Deckung hängt vom Einsatzbereich und den spezifischen Gefahren ab, denen die Maschine ausgesetzt ist.
Was deckt eine Maschinenbruchversicherung ab?
Im Schadensfall können – je nach Art und Umfang der Versicherung – unterschiedliche Schäden abgedeckt sein. Dabei ist wichtig zu unterscheiden, ob es sich um eine eigens abgeschlossene Maschinenbruchversicherung handelt oder um den Schutz, der durch einen Vermieter bereitgestellt wird.
Eine individuell abgeschlossene Versicherung bietet oft umfassendere Deckungsoptionen und kann gezielt auf die spezifischen Anforderungen des Maschinenbesitzers angepasst werden.
Im Vergleich dazu ist der über den Vermieter angebotene Schutz auf das grundlegende Risiko beschränkt.
Im Idealfall sind bei der eigenen Maschinenbruchversicherung folgende Schäden abgedeckt:
-
Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit: Schäden durch menschliches Versagen.
-
Innere Betriebsschäden: Defekte an Motoren, Getrieben oder anderen zentralen Bauteilen.
-
Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen: etwa durch defekte Sensoren oder Steuerungseinheiten.
-
Mangel an Wasser, Öl oder Schmiermitteln: Schäden durch unzureichende Versorgung oder Nachlässigkeit.
-
Brand, Blitzschlag und Explosion: Schäden durch Feuer oder elektrische Ereignisse.
-
Naturereignisse: Hochwasser, Überschwemmung oder ähnliche unvorhergesehene Umwelteinflüsse.
-
Kosten für die Reparatur von beschädigten Ersatzteilen, wie einer hydraulischen Steuereinheit.
-
Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub: Absicherung gegen den Verlust der Maschine durch Dritte.
-
Schäden bei Transporten: Schäden, die während der Verladung oder des Transports auftreten.
- Die Wiederbeschaffung im Falle eines Totalschadens.
Optionale Zusatzleistungen von Maschinenbruchversicherungen
Die Maschinenbruchversicherung kann optional auch zusätzliche Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit einem Schadensfall entstehen. Dazu gehören z.B:
- Aufräumungs- und Entsorgungskosten: Kosten für die Beseitigung von Trümmern und beschädigten Maschinenteilen.
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich: Absicherung bei Schäden, die eine Verunreinigung des Bodens verursachen.
- Bergungskosten: Kosten für die Bergung von Maschinen, z. B. nach einem Unfall oder Kippen.
- Bewegungs- und Schutzkosten: Aufwendungen, um Maschinen in Sicherheit zu bringen oder weitere Schäden zu verhindern.
Durch diese umfassende Deckung minimieren Betriebe die finanziellen Folgen und maximieren die Betriebsfähigkeit ihrer Anlagen.
Schaden an einem Arbeitskorb einer Gelenkteleskop-Arbeitsbühne.
Häufige Ausschlüsse in der Maschinenversicherung
Obwohl die Maschinenbruchversicherung in vielen Fällen greift, gibt es auch Ausschlüsse:
- Schäden durch Verschleiß oder mangelnde Wartung.
- Betriebsschäden durch unzulässige Nutzung, wie die Verwendung eines Baggers auf ungeeignetem Gelände.
- Teilschäden, die unter der Selbstbeteiligung liegen.
Versicherungsschutz für gemietete Baumaschinen
Für Mieter und Vermieter von Baumaschinen wie Arbeitsbühnen und Gabelstaplern ist diese Versicherung besonders wichtig, da fahrbare Maschinen auf Baustellen oft intensiven Belastungen ausgesetzt sind und von Personen bedient werden, die möglicherweise weniger routiniert im Umgang damit sind.
Eine Maschinenbruchversicherung durch den Vermieter sorgt hier für die erforderliche Absicherung.
Wichtig: Bei nahezu allen Vermietern sollte eine Maschinenbruchversicherung meist im Mietpreis bzw. im Angebot enthalten sein. Wird nichts dazu erwähnt, sollte vor der Anmietung unbedingt nachgefragt werden, ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz besteht.
Bei jedem einzelnen Schadensfall muss der Mieter eine Selbstbeteiligung zahlen. Die Höhe dieser Beteiligung ist unterschiedlich und hängt vom Vermieter ab.
Häufige Fragen und Antworten zur Maschinenbruchversicherung
Was ist über eine Maschinenbruchversicherung versichert?
Die Maschinenbruchversicherung deckt Schäden an stationären und fahrbaren Maschinen durch Bedienfehler, Materialfehler, Kurzschluss, Explosion oder äußere Einflüsse ab.
Was bezahlt eine Maschinenbruchversicherung?
Sie übernimmt Reparaturkosten, Kosten für die Wiederherstellung oder im Falle eines Totalschadens die Wiederbeschaffung der versicherten Maschinen.
Wie teuer ist eine Maschinenbruchversicherung?
Die Kosten einer Maschinenbruchversicherung variieren je nach Versicherungsumfang, Tarif, Zustand und Art der Maschine. Die Prämien beginnen in der Regel bei etwa 250 € pro Jahr und Maschine, abhängig von den individuellen Anforderungen und Risiken.
Wann macht eine Maschinenbruchversicherung Sinn?
Sie ist sinnvoll, wenn unvorhergesehene Schäden hohe Kosten oder Ausfälle verursachen könnten, insbesondere für Vermieter und Betreiber, die Maschinen und Anlagen intensiv nutzen.
Fazit: Warum eine diese Absicherung für Mieter und Vermieter essenziell ist
Ob stationäre oder mobile Maschinen: Die Maschinenbruchversicherung ist in vielen Fällen ein unverzichtbarer Schutz vor hohen Reparaturkosten, Betriebsunterbrechungen und unvorhergesehenen Risiken.
Sie bietet ein umfassendes Preis-Leistungs-Verhältnis und sorgt dafür, dass beschädigte Maschinen schnell repariert oder ersetzt werden können. Sichern Sie Ihre Maschinen ab, um im schlimmsten Fall abgesichert zu sein und achten Sie vor allem bei der Anmietung von Baumaschinen darauf, dass eine Maschinenbruchversicherung durch den Vermieter gewährleistet ist.
Share:
Gelände-Arbeitsbühnen: sicherer Stand für Baustellen und anspruchsvolle Projekte
Smart Rental: Wie Mietmaschinen deine Projekte effizienter machen