Du liest: PSA und PSAgA: Alles Wichtige zur Persönlichen Schutzausrüstung (gegen Absturz)

Wenn es um Arbeitssicherheit geht, gibt es keine Kompromisse. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sind gesetzlich vorgeschrieben – und im betrieblichen Alltag oft lebensentscheidend. Sie schützen Mitarbeitende zuverlässig vor Unfällen, minimieren Risiken und sind in vielen Branchen unverzichtbar.

In diesem Beitrag erfährst du, was PSA und PSAgA unterscheidet, welche gesetzlichen Anforderungen gelten, wie du sie richtig einsetzt und welche Verantwortung du als Arbeitgeber trägst.

PSA vs. PSAgA: Was ist der Unterschied?

Während PSA allgemein vor Gefahren wie Lärm, mechanischen Einwirkungen oder chemischen Stoffen schützt, kommt PSAgA gezielt dort zum Einsatz, wo Absturzrisiken bestehen – etwa bei Arbeiten in der Höhe. Beide Ausrüstungsarten erfüllen klare gesetzliche Anforderungen und tragen entscheidend dazu bei, Unfälle zu vermeiden und Mitarbeitende wirkungsvoll zu schützen.

PSA (Persönliche Schutzausrüstung)

Zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zählen unter anderem Helme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe und Warnkleidung. Sie schützt Beschäftigte vor mechanischen, chemischen, thermischen oder akustischen Gefahren – je nach Arbeitsplatz und Tätigkeit.

PSA ist in vielen Branchen vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie hilft, Verletzungen zu vermeiden und sorgt dafür, dass Mitarbeitende ihre Aufgaben sicher und zuverlässig ausführen können.

PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)

Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist speziell für den Einsatz in absturzgefährdeten Bereichen konzipiert. Sie schützt Personen, die auf Dächern, Gerüsten, Hubarbeitsbühnen oder bei Höhenarbeiten tätig sind – überall dort, wo ein Absturz tödliche Folgen haben kann.

Zur PSAgA gehören unter anderem:

  • Auffanggurte
  • mitlaufende Auffanggeräte
  • Bandfalldämpfer
  • Verbindungsmittel, Seile, Gurtbänder
  • Karabiner und Anschlageinrichtungen

Ziel der PSAgA ist es, einen Absturz zu verhindern oder die Folgen so gering wie möglich zu halten. Sie ist in vielen Einsatzbereichen Pflicht und rettet im Ernstfall Leben.

Der Hauptunterschied: Anwendungsbereich und Zweck

Der zentrale Unterschied zwischen PSA und PSAgA liegt in ihrem Anwendungsbereich und Schutzziel:

  • PSA schützt vor allgemeinen Gefahren wie Lärm, Staub, Chemikalien oder mechanischen Einwirkungen.
  • PSAgA dient ausschließlich dem Schutz vor Abstürzen aus der Höhe.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, beide Ausrüstungsarten bereitzustellen – abhängig von den jeweiligen Gefährdungen. Zudem müssen Beschäftigte im sicheren Umgang mit PSA und PSAgA geschult und regelmäßig unterwiesen werden. Nur so ist ein sicherer und rechtskonformer Einsatz gewährleistet.

PSA gegen Absturz Set

PSA gegen Absturz: Komplettsystem mit Auffanggurt und Verbindungsmittel für sicheres Arbeiten in der Höhe

Warum ist eine PSA und PSA gegen Absturz unverzichtbar?

PSA und PSAgA retten Leben – und verhindern schwere Unfälle. Sie schützen Beschäftigte vor typischen Gefährdungen im Arbeitsalltag und sind in vielen Bereichen gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Schutzausrüstung bereitzustellen und deren Nutzung sicherzustellen.

Neben dem Schutzfaktor leisten PSA und PSAgA auch einen Beitrag zur Produktivität und zum Sicherheitsgefühl der Beschäftigten. Wer sich sicher fühlt, arbeitet konzentrierter und effizienter.

Fazit: Die Investition in hochwertige Schutzausrüstung ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein aktiver Beitrag zur Unfallverhütung, Mitarbeitersicherheit und Betriebskontinuität.

Die gesetzlichen Anforderungen und Normen

Für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gelten klare gesetzliche Vorgaben. Ziel ist es, die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Arbeitsunfälle wirksam zu vermeiden.

Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

  1. Bereitstellungspflicht: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, geeignete PSA und PSAgA zur Verfügung zu stellen – abgestimmt auf die Gefährdungsbeurteilung und den jeweiligen Arbeitsplatz.
  2. Anwendungspflicht: Beschäftigte müssen die bereitgestellte Ausrüstung bestimmungsgemäß verwenden. Der Arbeitgeber muss dies regelmäßig überprüfen.
  3. Normenkonformität: In Europa müssen PSA und PSAgA den geltenden EN-Normen entsprechen. Nur Produkte mit CE-Kennzeichnung dürfen eingesetzt werden.
  4. Regelmäßige Prüfung: PSA und insbesondere PSAgA müssen regelmäßig kontrolliert und mindestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person geprüft werden.
  5. Unterweisungspflicht: Mitarbeitende müssen mindestens einmal jährlich in der richtigen Anwendung unterwiesen werden – auch bei seltener Nutzung.

WICHTIG: Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht optional – sie ist Pflicht. Wer sie ignoriert, riskiert Bußgelder, Haftung und vermeidbare Unfälle. Arbeitgeber sind gut beraten, auf geprüfte Ausrüstung, geschulte Mitarbeitende und lückenlose Dokumentation zu setzen.

Ihre Verantwortung als Arbeitgeber: PSA und PSAgA Schulung in der Arbeitsumgebung

Als Arbeitgeber tragen Sie eine große Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Dazu gehört auch die Bereitstellung und ordnungsgemäße Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Hier einige wichtige Aspekte Ihrer Verantwortung:

  • Bereitstellung der richtigen Ausrüstung
    Ihre erste Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter über die richtige PSA und PSA gegen Absturz für ihre jeweiligen Aufgaben verfügen. Dies erfordert eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsumgebung und eine genaue Bewertung der damit verbundenen Risiken.
  • Qualität und Wartung
    Die zur Verfügung gestellte Ausrüstung muss den geltenden Sicherheitsstandards und Normen entsprechen. Dazu gehören regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten, um sicherzustellen, dass die Ausrüstung ordnungsgemäß funktioniert. Beschädigte oder abgenutzte Ausrüstung sollte umgehend ersetzt werden.
  • Schulung und Unterweisung
    Es ist Ihre Pflicht, Ihre Mitarbeiter in der korrekten Verwendung von PSA und PSAgA zu schulen. Sie müssen ihnen nicht nur beibringen, wie sie die Ausrüstung richtig anlegen, sondern auch, wie sie sie überprüfen und warten. Darüber hinaus ist es wichtig, sie über die Risiken am Arbeitsplatz und die Bedeutung der Ausrüstung zu informieren.
  • Richtiges Tragen der PSAgA
    Das korrekte Tragen von PSAgA ist entscheidend für die Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe. Gemäß dem DGUV Grundsatz 312-906 sollten Gurte und Auffangsysteme so angelegt werden, dass sie den menschlichen Körper bei einem Absturz sicher auffangen. Wichtig sind dabei die richtige Positionierung der Auffangösen im Brustbereich und die korrekte Einstellung der Gurte, um den Fangstoß effektiv zu verteilen. Ein sachkundiger Umgang mit Seilsicherungssystemen, etwa durch die Nutzung von beweglichen Anschlagpunkten und temporären Seilsicherungssystemen, ist ebenso wichtig. Eine regelmäßige Auffrischung in Theorie und Praxis, einschließlich Erste-Hilfe-Schulungen und Ausbildung zum sachkundigen Bedienen von PSAgA, trägt zu einem sicheren Arbeitsumfeld bei.
  • Sicherheitskultur fördern
    Ein sicheres Arbeitsumfeld erfordert eine positive Sicherheitskultur. Als Arbeitgeber sollten Sie diese Kultur aktiv fördern, indem Sie sicheres Verhalten belohnen und auf Risiken aufmerksam machen. Ihre Mitarbeiter sollten sich ermutigt fühlen, Sicherheitsbedenken anzusprechen und Verbesserungsvorschläge zu machen.
  • Regelmäßige Prüfung der PSAgA
    Ihre Verantwortung endet nicht mit der einmaligen Bereitstellung von PSA und PSAgA. Sie müssen regelmäßig überprüfen, ob Ihre Sicherheitsmaßnahmen noch angemessen sind, und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Die Erfüllung dieser Pflichten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Sicherheit und das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter. Ein sicherer Arbeitsplatz trägt nicht nur zur Vermeidung von Unfällen bei, sondern fördert auch die Produktivität und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter. Daher sollte die Sicherheit am Arbeitsplatz immer oberste Priorität haben.

Fazit: PSA und PSAgA in der Arbeitswelt

PSA und PSAgA sind unverzichtbare Bausteine für sicheres Arbeiten. Sie schützen zuverlässig vor Verletzungen, minimieren Absturzrisiken und tragen entscheidend zur Prävention von Arbeitsunfällen bei – besonders in risikoreichen Bereichen wie dem Gerüstbau, bei Höhenarbeiten oder dem Einsatz von Hubarbeitsbühnen.

Gemäß PSA-Benutzungsverordnung, DIN EN-Normen und dem DGUV Grundsatz 312-906 gilt:

  1. Alle PSAgA-Komponenten müssen von befähigten Personen geprüft und mindestens alle 12 Monate fachgerecht inspiziert werden.
  2. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Ausrüstung bereitzustellen und die sichere Anwendung regelmäßig zu unterweisen.

Doch der Nutzen geht über die reine Pflichterfüllung hinaus:

Ein sicherer Arbeitsplatz stärkt das Vertrauen, steigert die Produktivität und zeigt das Verantwortungsbewusstsein eines Unternehmens. Die Investition in geprüfte PSA und PSAgA ist daher nicht nur gesetzlich geboten – sie ist Ausdruck einer gelebten Sicherheitskultur.

Kurz gesagt: Wer auf die richtige Schutzausrüstung setzt, schützt Leben – und schafft die Grundlage für einen nachhaltigen, gesunden und leistungsfähigen Betrieb.

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FAQ

Wann ist Absturzsicherung Pflicht?

Absturzsicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald eine Absturzgefahr aus einer Höhe von mehr als 1 Meter besteht – z. B. an ungesicherten Dachkanten, Gerüsten, Arbeitsbühnen oder Öffnungen. Ab 2 Metern ist sie in der Regel verpflichtend, bei besonderen Gefährdungen auch schon darunter (z. B. über Maschinen oder spitzen Gegenständen).

Grundlage ist die DGUV Regel 112-198 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung erforderlich?

Eine Absturzsicherung ist ab einer Absturzhöhe von 1 Meter erforderlich, wenn besondere Gefährdungen vorliegen – zum Beispiel an Maschinen oder über spitzen Gegenständen.

Generell gilt ab 2 Metern Absturzhöhe eine Pflicht zur Sicherung, etwa auf Baustellen, Dächern oder Gerüsten.

Rechtsgrundlage sind die DGUV Regel 112-198 und die Betriebssicherheitsverordnung.

Wie lange darf man mit PSA gegen Absturz arbeiten?

Für das Tragen von PSA gegen Absturz (PSAgA) gibt es keine feste gesetzliche Zeitbegrenzung, jedoch muss die Belastung des Trägers berücksichtigt werden. Längere Einsätze erfordern regelmäßige Pausen und eine Gefährdungsbeurteilung. Die Dauer hängt von Einsatzbedingungen, Körperhaltung und Umgebungseinflüssen ab.

Wann kann auf eine Absturzsicherung verzichtet werden?

Auf eine Absturzsicherung kann nur verzichtet werden, wenn keine Absturzgefahr besteht – also bei Höhen unter 1 Meter ohne besondere Gefährdung oder wenn bauliche Maßnahmen (z. B. Geländer) den Absturz sicher verhindern. Sobald eine Absturzhöhe ab 1 Meter mit Risiko vorliegt, ist eine Sicherung Pflicht (laut DGUV Regel 112-198).

Wie lange kann man in der Absturzsicherung hängen?

Nach einem Sturz in die PSA gegen Absturz darf eine Person maximal 15 bis 20 Minuten im Auffanggurt hängen, da sonst ein lebensbedrohliches Hängetrauma droht. Deshalb müssen geeignete Rettungsmaßnahmen sofort eingeleitet werden. Jeder PSAgA-Einsatz erfordert ein Rettungskonzept nach DGUV Regel 112-198.

Wo kann man eine Absturzsicherung befestigen?

Eine Absturzsicherung darf nur an geeigneten Anschlagpunkten befestigt werden, die mindestens 10 kN Belastung standhalten und gemäß DIN EN 795 geprüft sind. Zulässige Befestigungsstellen sind z. B. fest installierte Anschlagpunkte, Trägerkonstruktionen, Gerüste oder geprüfte Seilsysteme. Die Auswahl muss zur Gefährdung und PSAgA-Art passen.

Was gehört zur PSA gegen Absturz?

Zur PSA gegen Absturz (PSAgA) gehören alle Komponenten, die dem Schutz vor einem Absturz dienen. Dazu zählen:

  • Auffanggurt
  • Verbindungsmittel mit Falldämpfer
  • Höhensicherungsgeräte
  • mitlaufende Auffanggeräte
  • Anschlageinrichtungen
  • Karabiner und Verbindungselemente

Diese Ausrüstung muss DIN EN-geprüft sein und regelmäßig durch eine befähigte Person kontrolliert werden (mind. alle 12 Monate).

Wer sind die Hersteller von PSAgA?

Zu den bekanntesten Herstellern von PSA gegen Absturz (PSAgA) zählen Unternehmen wie Petzl, SKYLOTEC, 3M, Kratos Safety, Miller by Honeywell, MAS by BORNACK und ABS Safety. Diese Hersteller bieten geprüfte und zertifizierte PSAgA nach EN-Normen und DGUV-Vorgaben für professionelle Höhenarbeiten an.

Wer darf mit PSAgA arbeiten?

Mit PSAgA (Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) darf nur arbeiten, wer mindestens 18 Jahre alt, körperlich geeignet und praktisch sowie theoretisch unterwiesen wurde. Die Schulung muss nach DGUV Regel 112-198 und DGUV Grundsatz 312-001 erfolgen. Zusätzlich ist eine regelmäßige Auffrischung (mind. alle 12 Monate) vorgeschrieben.

Welche Mindestfestigkeit muss ein Anschlagpunkt in der Absturzsicherung nach EN 795:2012 haben?

Ein Anschlagpunkt nach EN 795:2012 muss je nach Typ eine statische Belastung von mindestens 12 kN (Kilonewton) aushalten – z. B. bei Anschlagpunkten des Typs A, B oder C. Diese Festigkeit stellt sicher, dass die Verbindung im Falle eines Absturzes nicht versagt.

Wie funktioniert eine Absturzsicherung?

Eine Absturzsicherung funktioniert, indem sie eine Person bei einem Sturz auffängt oder zurückhält, bevor sie in die Tiefe fällt. Das System besteht aus:

  1. Auffanggurt (am Körper getragen)
  2. Verbindungsmittel mit Falldämpfer
  3. Anschlagpunkt oder Seilsystem

Im Ernstfall verhindert die PSAgA den freien Fall oder mindert den Fangstoß, um Verletzungen zu vermeiden. Voraussetzung ist eine fachgerechte Anwendung gemäß DGUV Regel 112-198.

Ist die PSAgA-Schulung Pflicht?

Ja, eine Schulung für PSAgA ist gesetzlich vorgeschrieben, bevor eine Person mit Absturzsicherung arbeiten darf. Die theoretische und praktische Ausbildung muss nach DGUV Regel 112-198 erfolgen. Außerdem ist eine Auffrischung spätestens alle 12 Monate erforderlich, um die sichere Anwendung dauerhaft zu gewährleisten.

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