Werkzeuge und Maschinen sind in jedem Betrieb unverzichtbar – aber auch mit Verantwortung verbunden. Ihre Bereitstellung allein reicht nicht aus: Wer Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, muss Beschäftigte auch über mögliche Gefahren informieren und gesetzliche Pflichten erfüllen.
Ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung ist die sichere und korrekte Einweisung oder Unterweisung der Mitarbeitenden. Beide Begriffe tauchen regelmäßig im betrieblichen Alltag auf, werden jedoch oft verwechselt oder synonym verwendet – dabei gibt es klare Unterschiede.
Doch worin liegt der Unterschied zwischen Einweisung und Unterweisung? Und warum ist ihre korrekte Anwendung so entscheidend, wenn es um die Betriebssicherheitsverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und weitere Vorschriften geht?
In diesem Beitrag erklären wir dir, was Einweisung und Unterweisung wirklich bedeuten, wie sie sich voneinander unterscheiden und welche Rolle sie für einen rechtskonformen und sicheren Betrieb spielen.
Gesetzliche Grundlage: Der Rahmen für Einweisung und Unterweisung
Die gesetzliche Grundlage schafft klare Vorgaben für den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln im Betrieb. Insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Beschäftigte angemessen über die Handhabung und Gefährdungen von Arbeitsmitteln zu unterweisen.
Der Begriff „Unterweisung“ ist dabei fester Bestandteil der Gesetzestexte – zum Beispiel im Arbeitsschutzgesetz, in der DGUV Vorschrift 1 oder in der BetrSichV. Ziel ist es nicht nur, Informationen zu vermitteln, sondern Mitarbeitende nachhaltig zu befähigen, ihre Aufgaben sicher, korrekt und verantwortungsvoll auszuführen.
Die Einweisung als Begriff wird gesetzlich seltener erwähnt, ist jedoch praktisch eng mit der Unterweisung verbunden. Sie erfolgt meist direkt am Gerät und vermittelt die konkrete Bedienung und Handhabung eines bestimmten Arbeitsmittels – zum Beispiel bei der Ersteinführung neuer Maschinen oder Geräte.
Zusammengefasst bedeutet das: Gesetzlich vorgeschrieben ist die Unterweisung, die Einweisung ergänzt sie sinnvoll in der Praxis. Beide Maßnahmen sind notwendig, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und das Sicherheitsniveau im Betrieb dauerhaft zu sichern.
Die Unterweisung: Ihre Bedeutung und Funktion
Die Unterweisung ist ein zentraler Aspekt der betrieblichen Sicherheitskultur und eine gesetzliche Verpflichtung für jeden Unternehmer. Sie dient dazu, den Beschäftigten die Kenntnisse und das Bewusstsein für den sicheren Umgang mit den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln zu vermitteln. Dabei geht es nicht nur um die richtige Bedienung, sondern auch um die Aufklärung über mögliche Gefahren, die mit dem Einsatz der Arbeitsmittel verbunden sind.
Gesetzliche Verankerung der Unterweisung
Die Pflicht zur Unterweisung ist in der Betriebssicherheitsverordnung und anderen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Hier wird der Begriff „Unterweisung“ bzw. „angemessene Unterweisung“ verwendet, um die Notwendigkeit der Unterweisung zu unterstreichen. Eine Ausnahme bildet die Regelung in der UVV Flurförderzeuge (BGV D27), die für das selbständige Führen von Flurförderzeugen eine Unterweisung fordert.
Wer ist für die Unterweisung zuständig?
Die Verantwortung für die Unterweisung trägt der Unternehmer, der seine Arbeitnehmer für bestimmte Aufgaben einsetzt. Diese Regelung ist in der Praxis sinnvoll, da nur der Arbeitgeber die spezifischen Gefahren eines Einsatzes richtig einschätzen kann. Sie betont auch die Angemessenheit der Unterweisung, die sich an den möglichen Gefährdungen orientieren sollte.
Wie häufig muss unterwiesen werden?
Die genaue Ausgestaltung und Häufigkeit der Unterweisung liegt im Ermessen des Unternehmers, wobei die Maßnahmen zu dokumentieren sind. Die Berufsgenossenschaft fordert in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 mindestens eine jährliche Unterweisung der Beschäftigten, um ein kontinuierliches Bewusstsein für die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Die Unterweisung ist somit ein wesentliches Instrument zur Förderung der Sicherheit und Kompetenz im Umgang mit Arbeitsmitteln und stellt eine zentrale Fürsorgepflicht des Unternehmers gegenüber seinen Beschäftigten dar.
Die Einweisung: Ihre Bedeutung und Funktion
Die Einweisung stellt in der Praxis einen bedeutenden Initialschritt dar, insbesondere wenn es um die Übernahme von Maschinen geht. Sie ist nicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen „Unterweisung“ zu verwechseln, denn der Begriff „Einweisung“ ist in keiner gesetzlichen Regelung explizit verankert. Trotzdem hat sich im Rahmen der Maschinenvermietung gezeigt, dass eine Einweisung beim Übergabeprozess an den Kunden von großer Bedeutung ist
Erklärung der Funktionen
Die Einweisung dient dazu, den Kunden über die Funktionen der übernommenen Maschine zu informieren. Selbst wenn der Kunde über Grundkenntnisse verfügt, ist es nicht selbstverständlich, dass er jede Maschine bedienen kann. Durch die Einweisung erhält der Kunde eine Einführung in die spezifischen Funktionen und Besonderheiten der jeweiligen Maschine, was eine erste Sicherheitsebene schafft.
Praktische Demonstration und Funktionsprüfung
Während der Einweisung werden alle Funktionen der Maschine vorgeführt, was nicht nur dem Verständnis des Kunden dient, sondern auch eine praktische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Maschine ermöglicht. Der Kunde kann sich anhand der demonstrierten Funktionen davon überzeugen, dass die Maschine einwandfrei funktioniert.
Einweisung ersetzt KEINE Unterweisung
ACHTUNG, die Einweisung ersetzt NICHT die Unterweisung durch den Arbeitgeber ersetzt. Die Einweisung konzentriert sich auf die Bedienung der Maschine, während die Unterweisung ein breiteres Spektrum abdeckt, einschließlich Sicherheitsrichtlinien und Verantwortlichkeiten am Einsatzort. Der Gesetzgeber weist die Verantwortung für die Bedienung der Maschine am Einsatzort dem Auftraggeber zu, und die Unterweisung dient als erste Orientierung.
Unmittelbare und tatsächliche Bediener
Es zeigt sich oft, dass die Personen, die die Maschinen entgegennehmen und eingewiesen werden, nicht unbedingt diejenigen sind, die die Maschinen am Einsatzort bedienen. Daher unterstreicht die Einweisung die Notwendigkeit einer umfassenden Unterweisung durch den Arbeitgeber, um sicherzustellen, dass alle Bediener über das notwendige Wissen und Verständnis verfügen.
Die Einweisung ist somit eine praktische und sinnvolle Maßnahme im Rahmen der Maschinenvermietung, die sowohl dem Vermieter als auch dem Kunden Vorteile bietet und zur allgemeinen Sicherheit beiträgt, jedoch die Unterweisung durch den Arbeitgeber nicht ersetzt.
Wo können Mitarbeiter unterwiesen werden?
Die Sicherheit und Kompetenz deiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist entscheidend für einen reibungslosen Betriebsablauf und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Eine zentrale Maßnahme ist dabei die Unterweisung. Doch wo können du dein Personal professionell unterweisen lassen? Im Folgenden findest du einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, deine Mitarbeiter zu unterschiedlichen Themen zu unterweisen.
Betriebsinterne Unterweisungen
Einige größere Unternehmen führen Unterweisungen intern durch. Hierbei werden meist erfahrene Mitarbeiter oder Führungskräfte mit entsprechenden Qualifikationen und Kenntnissen damit beauftragt, die Unterweisungen durchzuführen.
Externe Schulungsanbieter
Externe Schulungsanbieter, wie z.B. SYSTEM LIFT-Partner, bieten über das SYSTEM-CARD Schulungsprogramm Unterweisungen und Schulungen für zu verschiedenen Themen an. Diese Option bietet sich an, wenn im Unternehmen nicht die notwendigen Ressourcen oder Kenntnisse vorhanden sind. Externe Anbieter bringen oft auch einen frischen Blick und aktuelles Wissen mit ein.
Online-Unterweisungen
In Zeiten der Digitalisierung bieten einige Anbieter auch E-Learning-Unterweisungen an. Diese sind flexibel und können oft zeit- und ortsunabhängig durchgeführt werden. Sie eignen sich besonders für theoretische Inhalte und können durch Tests und Quizzes das erlernte Wissen überprüfen.
Berufsgenossenschaften und Handelskammern
Berufsgenossenschaften und Handelskammern bieten oft auch Unterweisungen und Schulungen an. Diese sind in der Regel sehr praxisorientiert und decken auch rechtliche und regulatorische Aspekte ab.
Hersteller- und Lieferantenschulungen
Wenn es um spezifische Maschinen oder Ausrüstungen geht, bieten oft auch Hersteller oder Lieferanten Unterweisungen an. Diese sind besonders praxisnah und gehen auf die spezifischen Eigenschaften und Bedienung der jeweiligen Geräte ein.
Fazit: Unterweisung und Einweisung sind einfach zu unterscheiden
Die korrekte Unterweisung und Einweisung deiner Mitarbeiter ist ein unverzichtbarer Schritt, um sowohl die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen als auch die Sicherheit und Effizienz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Während die Unterweisung ein breites Spektrum an Sicherheitsrichtlinien und Arbeitsverfahren abdeckt, konzentriert sich die Einweisung auf die spezifische Handhabung von Maschinen und Geräten bei der Übergabe.
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