Du liest: Alle Hubarbeitsbühnen Vorschriften im Überblick
Zusammenfassung Zusammenfassung

Für den Einsatz von Arbeitsbühnen gelten strenge Vorschriften – u. a. nach BetrSichV, DGUV 100-500 und TRBS 2121. Entscheidend ist: Nur geschulte Bediener mit Ausweis dürfen die Bühne steuern, Gefährdungsbeurteilung und PSA sind Pflicht, und jede Nutzung muss dokumentiert und geprüft sein.

Auch bei Mietbühnen trägst du als Nutzer die Verantwortung. Vor jedem Einsatz sind Sichtprüfung, Funktionstest und Unterweisung vorgeschrieben. Wer diese Regeln einhält, arbeitet rechtssicher, effizient – und vermeidet Unfälle.

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Für den Einsatz von Arbeitsbühnen gelten strenge Vorschriften – u. a. nach BetrSichV, DGUV 100-500 und TRBS 2121. Entscheidend ist: Nur geschulte Bediener mit Ausweis dürfen die Bühne steuern, Gefährdungsbeurteilung und PSA sind Pflicht, und jede Nutzung muss dokumentiert und geprüft sein.

Auch bei Mietbühnen trägst du als Nutzer die Verantwortung. Vor jedem Einsatz sind Sichtprüfung, Funktionstest und Unterweisung vorgeschrieben. Wer diese Regeln einhält, arbeitet rechtssicher, effizient – und vermeidet Unfälle.

Wer mit einer Hubarbeitsbühne arbeitet, übernimmt Verantwortung – für sich, für andere und für den sicheren Ablauf auf der Baustelle. Damit das funktioniert, gibt es klare Vorschriften.

Dieser Artikel zeigt dir kompakt und verständlich, welche Regeln gelten, worauf du achten musst und wie du deine Einsätze rechtssicher planst.

Warum gibt es spezielle Vorschriften für Arbeitsbühnen?

Hubarbeitsbühnen zählen zu den sogenannten gefährlichen Arbeitsmitteln. Sie bringen Menschen in große Höhen und erfordern besondere Umsicht. Damit dabei niemand zu Schaden kommt, regeln mehrere Verordnungen und technische Regeln den sicheren Umgang – von der Schulung über die Nutzung bis hin zur Rettung im Notfall.

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

Hier findest du die zentralen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Hubarbeitsbühnen – mit direktem Praxisbezug:

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die BetrSichV regelt den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln – also auch von Hubarbeitsbühnen. Entscheidend ist hier:

  1. Der Betreiber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen
  2. Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft und dokumentiert werden
  3. Nur unterwiesene und geeignete Personen dürfen die Bühne bedienen
  4. Es muss eine Betriebsanweisung vorliegen

Wichtig: Auch bei gemieteten Geräten liegt die Verantwortung beim Nutzer vor Ort – nicht beim Vermieter.

DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 („Betreiben von Hebebühnen“)

Diese Vorschrift beschreibt den sicheren Betrieb von Hubarbeitsbühnen im Detail. Sie gilt in vielen Fällen als „Goldstandard“ in der Praxis. Kernaussagen:

  • Bühne darf nur von geschultem Personal mit Bedienausweis verwendet werden
  • Vor jedem Einsatz ist eine Sicht- und Funktionsprüfung Pflicht
  • Windgeschwindigkeit, Untergrund, Hindernisse und Neigung müssen geprüft werden
  • Personen im Arbeitskorb müssen durch PSAgA gesichert sein
  • Keine seitlichen Krafteinwirkungen oder Überladung

Tipp: Viele Unfälle mit Arbeitsbühnen entstehen durch falsches Fahrverhalten. Wer DGUV-konform arbeitet, ist auf der sicheren Seite.

DGUV Grundsatz 308-008 („Ausbildung und Beauftragung“)

Diese Regel betrifft alle, die eine Arbeitsbühne bedienen wollen. Sie schreibt vor:

  1. Theorie und Praxis-Schulung bei einer anerkannten Ausbildungsstelle
  2. Nachweis durch Bedienerausweis (z. B. SYSTEM-CARD)
  3. Regelmäßige Unterweisungen (mind. jährlich) sind Pflicht
  4. Der Arbeitgeber muss die Bediener schriftlich beauftragen

Praxisnah heißt das: Ohne Schulung darf niemand die Bühne anfassen – auch nicht „mal kurz“.

DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“)

Diese Vorschrift legt die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers fest:

  • Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Schutzmaßnahmen wie PSA, Notablass, Funkverbindung
  • Einhaltung der Verkehrswege und Sichtbarkeit auf dem Gelände

Weitere relevante Vorschriften und Normen

Neben den Hauptvorschriften gibt es ergänzende Regelwerke, die du kennen solltest:

TRBS 2121 Teil 3 – Gefährdung von Personen durch Absturz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

  • Gilt speziell bei Arbeiten in der Höhe
  • PSA gegen Absturz ist Pflicht
  • Rettungskonzept vor Einsatzbeginn erforderlich

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (für Hersteller und Händler)

  • Regelt Bauweise, Kennzeichnung und CE-Kennzeichnung
  • Für dich als Mieter oder Nutzer wichtig: Nur Maschinen mit CE-Zeichen einsetzen

DIN EN 280 (Konstruktionsnorm für Hubarbeitsbühnen)

  • Bestimmt technische Anforderungen an Stabilität, Steuerung, Sicherheitseinrichtungen
  • Kein direkter Handlungsbedarf für den Anwender – aber wichtig für den Gerätevergleich

Was heißt das konkret in der Praxis?

Vor dem Einsatz

  1. Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
  2. Einsatzort prüfen (Boden, Umgebung, Wetter)
  3. Bediener unterweisen und schriftlich beauftragen
  4. Bühne kontrollieren: Sichtprüfung, Funktionstest, Notablass
  5. PSA prüfen, anlegen und an den korrekten Anschlagpunkten befestigen

Während des Einsatzes

  1. Immer gesichert arbeiten (PSAgA)
  2. Kein Risiko bei Wind, Regen oder rutschigem Untergrund
  3. Sichtkontakt oder Funkverbindung halten
  4. Nur geschulte Personen im Korb
  5. Keine Änderungen an der Technik oder Elektrik

Nach dem Einsatz

  1. Bühne sichern, ausschalten und ggf. laden
  2. Mängel dokumentieren und melden
  3. PSA kontrollieren und lagern
  4. Einsatzbericht führen (bei größeren Einsätzen oder im Bauablauf)

Was ist bei Mietbühnen zu beachten?

Auch wenn du die Bühne mietest, gelten alle Vorschriften uneingeschränkt. Heißt:

  1. Du brauchst geschultes Personal mit Ausweis
  2. Du bist verantwortlich für die sichere Nutzung
  3. Du musst prüfen, ob das Gerät zu deinem Einsatz passt

BIBERGER unterstützt dich hier aktiv – mit Einweisung, Technik-Check und auf Wunsch auch mit kompletter Schulung vor Ort.

Fazit: Vorschriften schützen 

Hubarbeitsbühnen sind sicher – wenn du die Regeln kennst und einhältst.

Die Vorschriften der DGUV, der BetrSichV und der TRBS sind keine Bürokratie – sie sind dein Schutzschild auf der Baustelle.

Wenn du planst, professionell zu arbeiten, führt kein Weg daran vorbei:

  • Schulung machen
  • Regelmäßig unterweisen
  • PSA nutzen
  • Rettung planen
  • Technik prüfen

Alles andere ist Risiko – und das lässt sich mit etwas Vorbereitung komplett vermeiden.

Über den Autor

Benjamin Biberger

Geschäftsführer

Benjamin ist Gründer und Geschäftsführer von BIBERGER Arbeitsbühnen & Stapler.

Er ist verantwortlich für die kaufmännischen und administrativen Bereiche des Unternehmens und sorgt gemeinsam mit seinem Team für die Optimierung der betrieblichen Abläufe und die optimale Unterstützung der Kunden bei ihren Projekten.

Durch seine langjährige Erfahrung in den Bereichen Organisation und Projektmanagement sorgt er für ein stabiles Fundament – im eigenen Tagesgeschäft, in der nachhaltigen Weiterentwicklung der Prozesse sowie in der Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden.

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