Allgemeine Mietvertragsbedingungen
- § 1 – Geltungsbereich
- § 2 – Rechte & Pflichten
- § 3 – Vermietung mit Bedienpersonal
- § 4 – Vermietung ohne Bedienpersonal
- § 5 – Überlassung des Mietgeräts
- § 6 – Mängel bei Überlassung
- § 7 – Haftungsbegrenzung Vermieter
- § 8 – Haftung des Mieters
- § 9 – Mietpreis & Zahlung
- § 10 – Rückgabe
- § 11 – Unterhaltspflicht
- § 12 – Kündigung
- § 13 – Verjährung
- § 14 – Recht & Gerichtsstand
- W 1 – Widerrufsrecht (Privatkunden)
- W 2 – Widerrufsfolgen & Abholung
- W 3 – Muster-Widerrufsformular
Allgemeines – Geltungsbereich
- 1.1Diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen gelten für alle Angebote und Mietverträge zur Vermietung von Arbeitsbühnen, Baumaschinen, Baugeräten, Industriemaschinen sowie sonstigen Mietmaschinen und Zubehör. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt.
- 1.2Die Bedingungen gelten auch für zukünftige Verträge über die Vermietung beweglicher Sachen mit demselben Mieter.
- 1.3Individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen.
- 1.4Alle Mietvertragsangebote sind freibleibend.
-
1.5Diese Mietbedingungen richten sich primär an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB.
Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten ergänzend die Abschnitte W 1 bis W 3 am Ende dieses Dokuments.
Allgemeine Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter
- 2.1Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Mietgerät für die vereinbarte Mietzeit zu überlassen.
- 2.2Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgerät bestimmungsgemäß zu verwenden und alle Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Straßenverkehrsvorschriften zu beachten.
- 2.3Bei Fehlbestellungen aufgrund falscher Angaben des Mieters ist der Vermieter berechtigt, entstandene Kosten und Ausfallzeiten zu berechnen.
- 2.4Für Bodenverhältnisse, Zuwegungen sowie Tragfähigkeit des Untergrunds am Einsatzort ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.
- 2.5Der Mieter hat alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen selbst einzuholen, sofern diese nicht ausdrücklich durch den Vermieter übernommen wurden.
- 2.6Der Einsatz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Einsatzbedingungen bei Vermietung mit Bedienpersonal
- 3.1Bei Vermietung mit Bedienpersonal beinhaltet der Mietpreis das Mietgerät und das Bedienpersonal, jedoch nicht Treibstoff und Betriebsmittel.
- 3.2Wird Bedienpersonal gestellt, darf das Mietgerät ausschließlich von diesem bedient werden.
Einsatzbedingungen bei Vermietung ohne Bedienpersonal
- 4.1Bei Selbstfahrer-Vermietung beinhaltet der Mietpreis ausschließlich das Mietgerät ohne Treibstoff oder Betriebsmittel.
- 4.2Eine Weitergabe des Mietgerätes an Dritte ohne Zustimmung des Vermieters ist untersagt.
- 4.3Das Mietgerät darf nur von qualifiziertem Personal mit gültiger Fahrerlaubnis bedient werden.
- 4.4Bei Verkehrsunfällen oder Verdacht auf Straftaten ist unverzüglich die Polizei zu informieren und der Vermieter zu benachrichtigen.
- 4.5Der Mieter ist verpflichtet, Wartung und Pflege gemäß Bedienungsanleitung durchzuführen.
- 4.6Öl- und Batteriestände sind regelmäßig zu kontrollieren.
- 4.7Bei Arbeiten wie Sandstrahlen, Schweißen oder Betonspritzen ist das Gerät zu schützen und ggf. eine Zustimmung des Vermieters einzuholen.
- 4.8Durchfahrtshöhen, Gewichts- und Transportbeschränkungen sind durch den Mieter zu beachten.
- 4.9Nicht freigegebene Anbaugeräte dürfen nicht verwendet werden.
- 4.10Das Mietgerät ist gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung zu sichern.
Überlassung des Mietgeräts
- 5.1Der Vermieter übergibt das Mietgerät in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand.
- 5.2Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermine vereinbart wurden.
Mängel bei Überlassung
- 6.1Der Mieter kann das Mietgerät vor Mietbeginn besichtigen und Mängel rügen.
- 6.2Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich in Textform gemeldet werden.
- 6.3Der Vermieter beseitigt berechtigte Mängel auf eigene Kosten oder stellt ein gleichwertiges Ersatzgerät.
Haftungsbegrenzung des Vermieters
- 7.1Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder nach Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung des Vermieters ausgeschlossen.
Haftung des Mieters
- 8.1Der Mieter haftet für alle Schäden, Verlust und Vertragsverletzungen einschließlich Folgekosten.
- 8.2Mietausfälle infolge von Schäden oder verspäteter Rückgabe können pauschal berechnet werden.
- 8.3Selbstbehalte gemäß Mietvertrag sind vom Mieter zu tragen.
- 8.4Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert. Wurde im Mietvertrag eine Maschinenbruchversicherung mit Selbstbehalt vereinbart, beträgt der Selbstbehalt bei Verlust oder Diebstahl mindestens 25 % des Listen-Neuwerts des Mietgerätes.
- 8.5Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Mieter in voller Höhe (Wiederbeschaffungswert).
Mietpreis und Zahlung
- 9.1Die Mietberechnung erfolgt auf Basis einer täglichen Einsatzzeit von bis zu 8 Stunden (Montag bis Freitag). Wochenend- und Mehrschichtbetrieb wird gesondert berechnet.
- 9.2Nebenkosten wie Transport, Auf-/Abladen und Reinigung werden gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt., gegenüber Verbrauchern inkl. MwSt.
- 9.3Standzeiten durch mangelhafte Vorbereitung oder falsche Angaben des Mieters sind zu vergüten.
- 9.4Rechnungen sind sofort netto zur Zahlung fällig.
- 9.5Der Vermieter kann jederzeit Vorauszahlungen oder eine angemessene Kaution verlangen.
Rückgabe des Mietgeräts
- 10.1Die Rückgabe ist spätestens bis 14:00 Uhr des letzten Miettages in Textform anzumelden (Freimeldung).
- 10.2Das Mietgerät ist gereinigt, vollgetankt und betriebsbereit zurückzugeben oder zur Abholung bereitzustellen.
- 10.3Die Obhutspflicht des Mieters besteht bis zur tatsächlichen Übernahme durch den Vermieter.
Verletzung der Unterhaltspflicht
- 11.1Wird das Mietgerät in vertragswidrigem Zustand zurückgegeben, besteht eine Zahlungspflicht in Höhe des Mietpreises bis zur Beendigung der Instandsetzungsarbeiten.
- 11.2Der Umfang festgestellter Mängel wird dem Mieter mitgeteilt und ihm Gelegenheit zur Nachprüfung gegeben. Instandsetzungskosten werden vorab in geschätzter Höhe aufgegeben.
Kündigung
-
12.1Der über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietvertrag ist für beide Vertragspartner grundsätzlich nicht vorzeitig kündbar.
b) Das Gleiche gilt für die Mindestmietzeit im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages. Nach Ablauf der Mindestmietzeit hat der Mieter das Recht, den auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Frist von einem Tag zu kündigen.
c) Bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit ohne Mindestmietdauer beträgt die Kündigungsfrist
• einen Tag, wenn der Mietpreis pro Tag;
• zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche;
• eine Woche, wenn der Mietpreis pro Monat
vereinbart ist. - 12.2Eine fristlose Kündigung durch den Vermieter ist möglich bei Zahlungsverzug, missbräuchlicher Nutzung, unbefugter Weitergabe oder wesentlicher Vertragsverletzung.
Verjährung
- 13.1Ansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietgerätes verjähren nach zwölf Monaten ab Rückgabe.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- 14.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- 14.2Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Vermieters.
- 14.3Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
- W 1.1Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Mietvertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
- W 1.2Den Widerruf richten Sie formlos an: Concept-B GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 32, 84069 Schierling – per E-Mail an info@biberger.de, per Fax an +49 (0)9451-9441523 oder per Post.
-
W 1.3Besondere Hinweise zu individuell geplanten Einsätzen: Arbeitsbühnen, Stapler und Baumaschinen werden in der Regel nach Ihren konkreten Anforderungen (z. B. Arbeitshöhe, Reichweite, Traglast, Antriebsart, Einsatzzeitraum) für Sie disponiert und reserviert.
Bitte beachten Sie, dass wir hierfür bereits vor Mietbeginn organisatorische Leistungen erbringen (z. B. Reservierung, Einsatzplanung, An- und Abfahrt). Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein angemessener Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen und eine bereits erfolgte Nutzung anfallen.
- W 1.4Erlöschen bei bereits begonnener Leistung: Sofern Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass die Mietleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (z. B. Anlieferung am nächsten Werktag), und die Leistung vollständig erbracht wurde, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB.
Folgen des Widerrufs
- W 2.1Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstatten wir alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang Ihres Widerrufs, über dasselbe Zahlungsmittel. Ihnen entstehen keine Mehrkosten.
- W 2.2Anteilige Vergütung bei begonnener Miete: Haben Sie der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt, zahlen Sie einen anteiligen Betrag für den bis zum Widerruf tatsächlich genutzten Zeitraum.
- W 2.3Keine Rücksendung durch Sie erforderlich: Da wir Arbeitsbühnen, Stapler und Baumaschinen selbst anliefern und abholen, sind Sie nicht zur eigenständigen Rücksendung verpflichtet. Im Widerrufsfall organisieren wir die Abholung. Entstehende Transportkosten trägt der Vermieter, sofern kein Verschulden des Mieters vorliegt.
Muster-Widerrufsformular
- W 3.1Das nachfolgende Formular ist freiwillig. Eine formlose E-Mail oder ein Brief mit dem Satz „Ich widerrufe meinen Mietvertrag vom [Datum]" genügt vollständig.
An: Concept-B GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 32, 84069 Schierling, info@biberger.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Mietvertrag über:
Abgeschlossen am:
Name:
Anschrift:
Datum:




















