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Vermietung · B2B

Allgemeine Mietvertragsbedingungen

für die Vermietung von Arbeitsbühnen, Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen Vermieter: Concept-B GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 32, 84069 Schierling
Vertreten durch: Benjamin Biberger, Martin Biberger
HRB 6380 Amtsgericht Regensburg
USt-IdNr.: DE 182 191 087
Stand: 09/2026
Ihre Mietpflichten im Überblick
FreimeldungIn Textform bis spätestens 14:00 Uhr des letzten Miettages – z. B. per E-Mail an info@biberger.de.
EinsatzortMieter haftet für Bodenverhältnisse, Zuwegungen und behördliche Genehmigungen.
Verlust & DiebstahlHaftung, vereinbarte Selbstbeteiligung und Ausnahmen von der Haftungsbegrenzung gemäß Ziffern 8.3 bis 8.5.
WartungspflichtWartung und Pflege gemäß Bedienungsanleitung; Öl- und Batteriestände regelmäßig kontrollieren.
§ 1

Allgemeines – Geltungsbereich

  • 1.1Diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen gelten für alle Angebote und Mietverträge zur Vermietung von Arbeitsbühnen, Baumaschinen, Baugeräten, Industriemaschinen sowie sonstigen Mietmaschinen und Zubehör. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt.
  • 1.2Die Bedingungen gelten auch für zukünftige Verträge über die Vermietung beweglicher Sachen mit demselben Mieter.
  • 1.3Individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen.
  • 1.4Alle Mietvertragsangebote sind freibleibend.
  • 1.5Diese Mietbedingungen richten sich primär an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB.

    Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten ergänzend die Abschnitte W 1 bis W 4 am Ende dieses Dokuments.
§ 2

Allgemeine Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter

  • 2.1Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Mietgerät für die vereinbarte Mietzeit zu überlassen.
  • 2.2Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgerät bestimmungsgemäß zu verwenden und alle Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Straßenverkehrsvorschriften zu beachten.
  • 2.3Bei Fehlbestellungen aufgrund falscher Angaben des Mieters ist der Vermieter berechtigt, entstandene Kosten und Ausfallzeiten zu berechnen.
  • 2.4Für Bodenverhältnisse, Zuwegungen sowie Tragfähigkeit des Untergrunds am Einsatzort ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.
  • 2.5Der Mieter hat alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen selbst einzuholen, sofern diese nicht ausdrücklich durch den Vermieter übernommen wurden.
  • 2.6Der Einsatz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
§ 3

Einsatzbedingungen bei Vermietung mit Bedienpersonal

  • 3.1Bei Vermietung mit Bedienpersonal beinhaltet der Mietpreis das Mietgerät und das Bedienpersonal, jedoch nicht Treibstoff und Betriebsmittel.
  • 3.2Wird Bedienpersonal gestellt, darf das Mietgerät ausschließlich von diesem bedient werden.
§ 4

Einsatzbedingungen bei Vermietung ohne Bedienpersonal

  • 4.1Bei Selbstfahrer-Vermietung beinhaltet der Mietpreis ausschließlich das Mietgerät ohne Treibstoff oder Betriebsmittel.
  • 4.2Eine Weitergabe des Mietgerätes an Dritte ohne Zustimmung des Vermieters ist untersagt.
  • 4.3Das Mietgerät darf nur von qualifiziertem Personal mit gültiger Fahrerlaubnis bedient werden.
  • 4.4Bei Verkehrsunfällen oder Verdacht auf Straftaten ist unverzüglich die Polizei zu informieren und der Vermieter zu benachrichtigen.
  • 4.5Der Mieter ist verpflichtet, Wartung und Pflege gemäß Bedienungsanleitung durchzuführen.
  • 4.6Öl- und Batteriestände sind regelmäßig zu kontrollieren.
  • 4.7Bei Arbeiten wie Sandstrahlen, Schweißen oder Betonspritzen ist das Gerät zu schützen und ggf. eine Zustimmung des Vermieters einzuholen.
  • 4.8Der Einsatz des Mietgeräts in Umgebungen mit Streusalz, Tausalz, Mineral- oder Kunstdünger, Gülle, Silagesickersaft, Säuren, Laugen oder sonstigen korrosiven, ätzenden oder oxidationsfördernden Stoffen sowie deren unmittelbarer Kontakt mit dem Mietgerät ist untersagt. Eine Ausnahme gilt nur bei gesonderter, ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zu diesem konkreten Einsatz; die bloße Angabe des Einsatzortes oder Verwendungszwecks durch den Mieter sowie ein Ausbleiben des Widerspruchs genügen hierfür nicht.
  • 4.9Durchfahrtshöhen, Gewichts- und Transportbeschränkungen sind durch den Mieter zu beachten.
  • 4.10Nicht freigegebene Anbaugeräte dürfen nicht verwendet werden.
  • 4.11Das Mietgerät ist gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung zu sichern.
§ 5

Überlassung des Mietgeräts

  • 5.1Der Vermieter übergibt das Mietgerät in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand.
  • 5.2Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermine vereinbart wurden.
§ 6

Mängel bei Überlassung

  • 6.1Der Mieter kann das Mietgerät vor Mietbeginn besichtigen und Mängel rügen.
  • 6.2Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich in Textform gemeldet werden.
  • 6.3Der Vermieter beseitigt berechtigte Mängel auf eigene Kosten oder stellt ein gleichwertiges Ersatzgerät.
§ 7

Haftungsbegrenzung des Vermieters

  • 7.1Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  • 7.2Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Vermieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die rechtzeitige Überlassung eines betriebssicheren Mietgeräts.
  • 7.3Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  • 7.4Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Ziffer 7.1 bleibt unberührt.
  • 7.5Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, des Bedienpersonals und sonstiger Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
§ 8

Haftung des Mieters

  • 8.1Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand sowie für dessen Verlust oder Untergang, soweit er diese zu vertreten hat. Für die bei vertragsgemäßem Gebrauch entstehende normale Abnutzung haftet der Mieter nicht.
  • 8.2Bei Mietausfällen infolge von Schäden oder verspäteter Rückgabe kann der Vermieter als pauschalierten Schadensersatz 90 % des vereinbarten Tagesmietpreises je Ausfalltag berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
  • 8.3Ist im Mietvertrag gegen ein gesondertes Entgelt eine Haftungsbegrenzung vereinbart, haftet der Mieter für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Mietgeräts je Schadensfall nur bis zur Höhe der im Mietvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung.
  • 8.4Die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 8.3 gilt nicht bei Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Mieter über die Selbstbeteiligung hinaus in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Gleiches gilt, wenn der Mieter gegen Pflichten aus den Ziffern 4.2, 4.4, 4.8 oder 4.11 verstößt, es sei denn, der Verstoß war weder für den Eintritt noch für den Umfang des Schadens ursächlich.
  • 8.5Ist keine Haftungsbegrenzung vereinbart, haftet der Mieter bei Verlust oder Diebstahl, soweit er diesen zu vertreten hat, in Höhe des Wiederbeschaffungswerts eines gleichwertigen Gerätes in vergleichbarem Zustand (Zeitwert).
§ 9

Mietpreis und Zahlung

  • 9.1Die Mietberechnung erfolgt auf Basis einer täglichen Einsatzzeit von bis zu 8 Stunden (Montag bis Freitag). Wochenend- und Mehrschichtbetrieb wird gesondert berechnet.
  • 9.2Nebenkosten wie Transport, Auf-/Abladen und Reinigung werden gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; für Verbraucher gilt Ziffer W 3.1.
  • 9.3Standzeiten durch mangelhafte Vorbereitung oder falsche Angaben des Mieters sind zu vergüten.
  • 9.4Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nicht ein Zahlungsziel vereinbart ist.
  • 9.5Der Vermieter kann bei Vertragsschluss oder vor Übergabe des Mietgeräts eine angemessene Vorauszahlung oder eine Kaution verlangen. Die Kaution kann folgende Beträge umfassen:

    a) die voraussichtliche Miete für den jeweils nächsten Abrechnungszeitraum, höchstens jedoch für einen Monat, sowie

    b) zur Absicherung von Ansprüchen wegen Beschädigung oder Verlust des Mietgeräts einen Betrag in Höhe der im Mietvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung (Ziffer 8.3); ist keine Haftungsbegrenzung vereinbart, bis zu 7.500,00 EUR je Mietgerät.

    Die Kaution wird nach Rückgabe und Prüfung des Mietgeräts sowie Abrechnung unverzüglich zurückgezahlt, soweit sie nicht mit offenen Forderungen des Vermieters verrechnet wird.
  • 9.6Ist ein Zahlungsziel vereinbart, kann der Vermieter es während der Mietzeit für künftig gestellte Rechnungen auf bis zu 7 Tage verkürzen oder eine Abrechnung in kürzeren Zeitabständen (z. B. wöchentlich) verlangen, wenn

    a) der Mieter mit einer Zahlung in Verzug ist,

    b) nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters wecken, insbesondere eine negative Auskunft einer Auskunftei oder die Kürzung oder der Wegfall des Kreditlimits für den Mieter durch den Warenkreditversicherer des Vermieters, oder

    c) sich die Mietzeit um mehr als 25 % gegenüber der bei Vertragsschluss vereinbarten oder – bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit – vom Mieter angegebenen voraussichtlichen Mietzeit verlängert.

    Die Änderung ist dem Mieter in Textform mitzuteilen. Sie gilt für Rechnungen, die dem Mieter frühestens 7 Tage nach Zugang der Mitteilung zugehen. Bereits zugegangene Rechnungen behalten das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel.
  • 9.7Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters wecken, kann der Vermieter für die restliche Mietzeit verlangen, dass die Miete im Voraus gezahlt – bei monatlicher Abrechnung jeweils für den nächsten Monat, im Übrigen jeweils für die nächsten 14 Tage – oder eine Sicherheit bis zur Höhe nach Ziffer 9.5 geleistet wird. Solche Umstände liegen insbesondere vor bei

    a) Zahlungsverzug des Mieters,

    b) einer negativen Auskunft einer Auskunftei oder

    c) der Kürzung oder dem Wegfall des Kreditlimits für den Mieter durch den Warenkreditversicherer des Vermieters.

    Das Verlangen ist dem Mieter in Textform mitzuteilen. Kommt der Mieter ihm nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen nach Zugang nach, kann der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich fristlos kündigen. Die Rechte des Vermieters nach § 321 BGB und Ziffer 12.2 bleiben unberührt.
  • 9.8Der Mieter kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die mit der Forderung des Vermieters im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 10

Rückgabe des Mietgeräts

  • 10.1Die Rückgabe ist spätestens bis 14:00 Uhr des letzten Miettages in Textform anzumelden (Freimeldung).
  • 10.2Das Mietgerät ist gereinigt, vollgetankt und betriebsbereit zurückzugeben oder zur Abholung bereitzustellen.
  • 10.3Die Obhutspflicht des Mieters besteht bis zur tatsächlichen Übernahme durch den Vermieter.
§ 11

Verletzung der Unterhaltspflicht

  • 11.1Wird das Mietgerät in vertragswidrigem Zustand zurückgegeben, besteht eine Zahlungspflicht in Höhe des Mietpreises bis zur Beendigung der Instandsetzungsarbeiten.
  • 11.2Der Umfang festgestellter Mängel wird dem Mieter mitgeteilt und ihm Gelegenheit zur Nachprüfung gegeben. Instandsetzungskosten werden vorab in geschätzter Höhe aufgegeben.
§ 12

Kündigung

  • 12.1Für die ordentliche Kündigung gilt:

    a) Der über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietvertrag ist für beide Vertragspartner grundsätzlich nicht vorzeitig kündbar.

    b) Das Gleiche gilt für die Mindestmietzeit im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages. Nach Ablauf der Mindestmietzeit hat der Mieter das Recht, den auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Frist von einem Tag zu kündigen.

    c) Bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit ohne Mindestmietdauer beträgt die Kündigungsfrist

    einen Tag, wenn der Mietpreis pro Tag,

    zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche,

    eine Woche, wenn der Mietpreis pro Monat

    vereinbart ist.
  • 12.2Eine fristlose Kündigung durch den Vermieter ist möglich bei Zahlungsverzug, missbräuchlicher Nutzung, unbefugter Weitergabe oder wesentlicher Vertragsverletzung sowie im Fall der Ziffer 9.7.
§ 13

Verjährung

  • 13.1Ansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietgerätes verjähren nach zwölf Monaten ab Rückgabe.
§ 14

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • 14.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • 14.2Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Vermieters.
  • 14.3Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Ergänzungen für Privatkunden
Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB
Die nachfolgenden Abschnitte W 1 bis W 4 gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Sie ergänzen die obigen Mietbedingungen. Bei Widersprüchen gehen die Abschnitte W 1 bis W 4 für Verträge mit Verbrauchern vor.
W 1

Widerrufsrecht

  • W 1.1Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Mietvertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
  • W 1.2Den Widerruf richten Sie formlos an: Concept-B GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 32, 84069 Schierling – per E-Mail an info@biberger.de, per Fax an +49 (0)9451-9441523 oder per Post.
  • W 1.3Besondere Hinweise zu individuell geplanten Einsätzen: Arbeitsbühnen, Stapler und Baumaschinen werden in der Regel nach Ihren konkreten Anforderungen (z. B. Arbeitshöhe, Reichweite, Traglast, Antriebsart, Einsatzzeitraum) für Sie disponiert und reserviert.

    Bitte beachten Sie, dass wir hierfür bereits vor Mietbeginn organisatorische Leistungen erbringen (z. B. Reservierung, Einsatzplanung, An- und Abfahrt). Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein angemessener Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen und eine bereits erfolgte Nutzung anfallen.
  • W 1.4Erlöschen bei bereits begonnener Leistung: Sofern Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass die Mietleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (z. B. Anlieferung am nächsten Werktag), und die Leistung vollständig erbracht wurde, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB.
W 2

Folgen des Widerrufs

  • W 2.1Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstatten wir alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang Ihres Widerrufs, über dasselbe Zahlungsmittel. Ihnen entstehen keine Mehrkosten.
  • W 2.2Anteilige Vergütung bei begonnener Miete: Haben Sie der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt, zahlen Sie einen anteiligen Betrag für den bis zum Widerruf tatsächlich genutzten Zeitraum.
  • W 2.3Keine Rücksendung durch Sie erforderlich: Da wir Arbeitsbühnen, Stapler und Baumaschinen selbst anliefern und abholen, sind Sie nicht zur eigenständigen Rücksendung verpflichtet. Im Widerrufsfall organisieren wir die Abholung. Entstehende Transportkosten trägt der Vermieter, sofern kein Verschulden des Mieters vorliegt.
W 3

Preise, Zahlung und Sicherheiten

  • W 3.1Endpreise: Alle Ihnen gegenüber angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • W 3.2Kündigungsrecht bei geänderten Zahlungsbedingungen: Verkürzen wir ein vereinbartes Zahlungsziel nach Ziffer 9.6 b) oder c) oder verlangen wir nach Ziffer 9.7 eine Vorauszahlung oder Sicherheit, können Sie den Mietvertrag innerhalb von 7 Tagen nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen. Wir holen das Mietgerät dann ab. Die bis zur Kündigung angefallene Miete bleibt geschuldet.
  • W 3.3Nachweis eines geringeren Schadens: Soweit wir nach diesen Mietbedingungen Kosten, Ausfall- oder Standzeiten pauschal berechnen (insbesondere nach Ziffern 2.3, 9.3 und 11.1), bleibt Ihnen der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
W 4

Muster-Widerrufsformular

  • W 4.1Das nachfolgende Formular ist freiwillig. Eine formlose E-Mail oder ein Brief mit dem Satz „Ich widerrufe meinen Mietvertrag vom [Datum]“ genügt vollständig.
Muster-Widerrufsformular

An: Concept-B GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 32, 84069 Schierling, info@biberger.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Mietvertrag über:

Abgeschlossen am:

Name:

Anschrift:

Datum:

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):