Du liest: DGUV-Vorschriften und Grundsätze für Arbeitsbühnen und Stapler – einfach erklärt
Zusammenfassung Das Wichtigste in Kürze

Die DGUV-Vorschriften bilden das Fundament für Sicherheit, Ausbildung und Betrieb von Arbeitsbühnen und Staplern in Deutschland. Sie legen fest, wer Geräte bedienen darf, wie Prüfungen ablaufen müssen und welche Pflichten Unternehmen bei Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Wartung haben.

Für die Praxis entscheidend sind vor allem die DGUV Regel 100-500 (Betrieb von Hebebühnen), der Grundsatz 308-008 (Ausbildung der Bediener) und die Vorschrift 68 (Flurförderzeuge). Wer diese Vorgaben kennt und im Alltag umsetzt, sorgt für mehr Sicherheit, weniger Ausfälle und rechtssicheren Betrieb – egal ob in Vermietung, Bau oder Industrie.

Zusammenfassung Das Wichtigste in Kürze

Die DGUV-Vorschriften bilden das Fundament für Sicherheit, Ausbildung und Betrieb von Arbeitsbühnen und Staplern in Deutschland. Sie legen fest, wer Geräte bedienen darf, wie Prüfungen ablaufen müssen und welche Pflichten Unternehmen bei Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Wartung haben.

Für die Praxis entscheidend sind vor allem die DGUV Regel 100-500 (Betrieb von Hebebühnen), der Grundsatz 308-008 (Ausbildung der Bediener) und die Vorschrift 68 (Flurförderzeuge). Wer diese Vorgaben kennt und im Alltag umsetzt, sorgt für mehr Sicherheit, weniger Ausfälle und rechtssicheren Betrieb – egal ob in Vermietung, Bau oder Industrie.

Wer Arbeitsbühnen oder Stapler nutzt, kommt an der DGUV nicht vorbei. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt mit ihren Vorschriften, Regeln und Grundsätzen den Rahmen für sicheren und rechtskonformen Betrieb vor.

Klingt trocken – ist aber enorm wichtig, denn Verstöße können teuer werden. Wir zeigen dir, was wirklich gilt, welche Dokumente relevant sind und worauf du in der Praxis achten musst.

Wie das DGUV-Regelwerk aufgebaut ist

Die DGUV hat ein ganzes System an Vorschriften geschaffen. Es besteht aus vier Ebenen, die zusammen den Arbeitsschutz regeln – von der Pflicht bis zur Empfehlung.

  • Vorschriften: rechtlich verbindlich, z. B. DGUV Vorschrift 68 für Stapler
  • Regeln: erklären, wie Vorschriften praktisch umzusetzen sind
  • Grundsätze: definieren Anforderungen an Ausbildung, Prüfung und Betrieb
  • Informationen: geben praxisnahe Tipps und Checklisten für den Alltag

DGUV-Regeln für Hubarbeitsbühnen

DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 – Betreiben von Hebebühnen

Diese Regel ist die Basis für den sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen. Sie legt fest, wer überhaupt bedienen darf, wie Prüfungen ablaufen und wann Sicherheitsausrüstung nötig ist.

  • Nur Personen ab 18 Jahren mit nachgewiesener Befähigung und schriftlicher Beauftragung
  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung vor jedem Einsatz
  • PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) im Arbeitskorb ist Pflicht
  • Wind, Neigung und Untergrund müssen beachtet werden – sonst droht Kippgefahr

DGUV Grundsatz 308-008 – Ausbildung und Beauftragung der Bediener

Hier ist genau geregelt, wer als Bühnenbediener gelten darf und welche Qualifikationen notwendig sind. Ohne diesen Nachweis darf niemand eine Arbeitsbühne bedienen.

  • Theorie und Praxis mit Abschlussprüfung (Fahrausweis erforderlich)
  • Zusatzausbildung für Sonderbauarten wie LKW- oder Gelenkteleskopbühnen
  • Jährliche betriebliche Unterweisung
  • Voraussetzung: mindestens 18 Jahre, körperlich und geistig geeignet (G25/FSÜ-Empfehlung)

DGUV Information 208-019 – Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

Diese DGUV-Information ist das Praxisdokument schlechthin. Sie erklärt, wie man Bühnen sicher einsetzt, welche Gefährdungen häufig vorkommen und wie man sie verhindert.

  • Analyse typischer Unfallursachen (z. B. Umkippen oder Quetschgefahr)
  • Muster-Checklisten für Sichtprüfung, Einsatzplanung und Wartung
  • Bezug auf EN 280 – also die technische Norm für Hubarbeitsbühnen

DGUV Grundsatz 308-002 – Prüfung von Hebebühnen

Hier geht es um die Prüfpflichten von Herstellern und Betreibern.

  • Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme durch Sachkundige
  • Mindestens jährliche Wiederholungsprüfung
  • Zusätzliche außerordentliche Prüfung nach Schäden oder Umbauten

DGUV-Regeln für Stapler und Flurförderzeuge

DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge

Die wichtigste Vorschrift für Stapler. Sie gilt für alle Flurförderzeuge mit Antrieb – egal ob Elektro, Diesel oder Gas – und regelt den sicheren Betrieb.

  • Fahrer dürfen nur mit Befähigungsnachweis (Staplerschein) eingesetzt werden
  • Tägliche Funktionsprüfung durch den Fahrer
  • Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person
  • Vorgaben für Fahrwege, Verkehrsflächen und Lastaufnahme

DGUV Grundsatz 308-001 – Ausbildung und Beauftragung von Staplerfahrern

Dieser Grundsatz ist der Maßstab für jede Staplerschulung in Deutschland. Ohne ihn kein gültiger Staplerschein.

  • Theorie- und Praxisausbildung mit Prüfung
  • Zusatzausbildung für Sondergeräte oder Anbauwerkzeuge
  • Jährliche Unterweisung im Betrieb

DGUV Information 208-004 – Gabelstapler

Das Praxisheft für den sicheren Umgang mit Staplern. Es behandelt alle Themen von Beschaffenheit über Wartung bis Fahrverhalten.

  • Checklisten zur täglichen Prüfung
  • Tipps für sicheres Fahren, Lastaufnahme und Kurvenverhalten
  • Hinweise zu Betriebsanweisungen und UVV-Prüfung

DGUV Information 208-031 – Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen

Diese Regel greift, wenn ein Stapler ausnahmsweise eine Arbeitsbühne hebt. Das ist nur in engen Grenzen erlaubt – und nur mit zugelassener Bühne.

  • Nur zulässig, wenn kein anderes Arbeitsmittel geeignet ist
  • Kurze Einsatzdauer, vollständige CE-Kennzeichnung
  • Formschlüssige Befestigung mit Sicherung gegen Lösen
  • Umwehrung mindestens 1,10 m

Übergeordnete Vorschriften

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention

Diese Vorschrift gilt für alle Betriebe. Sie regelt die grundlegenden Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten im Arbeitsschutz.

  • Gefährdungsbeurteilung und regelmäßige Unterweisung
  • Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel
  • Einsatz nur befähigter Personen
  • Tragen von persönlicher Schutzausrüstung

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die staatliche Grundlage, auf der viele DGUV-Regeln basieren. Sie verpflichtet Betreiber zu Gefährdungsbeurteilung, Prüfungen und Dokumentation.

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

TRBS konkretisieren die BetrSichV. Besonders relevant:

  • TRBS 2121-2: Gefährdungen beim Einsatz von Leitern
  • TRBS 2121-4: Ausnahmsweises Heben von Personen mit Arbeitsmitteln

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Europäische Basis für Beschaffenheit und Sicherheit von Maschinen. Jede Hubarbeitsbühne oder jeder Stapler mit CE-Kennzeichnung unterliegt dieser Richtlinie.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA/PSAgA)

Wann ist PSAgA Pflicht?

PSA gegen Absturz ist für Bühnen mit Auslegern – also LKW-, Gelenk- oder Teleskopbühnen – vorgeschrieben, bei Scherenbühnen empfohlen.

  • Bestehend aus Auffanggurt und Verbindungsmittel (max. 1,8 m)
  • Anschlagpunkte im Arbeitskorb sind Pflicht
  • Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen

Arbeitsmedizinische Eignung

Wer Bühnen oder Stapler bedient, sollte regelmäßig medizinisch untersucht werden (ehemals G25-Untersuchung, heute DGUV Empfehlung E FSÜ).

  • Prüfung von Seh-, Hör- und Reaktionsvermögen
  • Empfohlene Intervalle: alle 3–4 Jahre, ab 40 J. alle 2–3 Jahre

Prüfungen und Qualifikationen

Befähigte Personen und Sachverständige

Befähigte Personen prüfen regelmäßig die Arbeitsmittel. Sachverständige werden bei außerordentlichen Prüfungen oder nach Unfällen hinzugezogen.

Typische Prüffristen

Arbeitsmittel Prüfart Intervall Verantwortlich
Hubarbeitsbühne Regelmäßige Prüfung Jährlich Befähigte Person
Stapler / Flurförderzeug Sichtprüfung Täglich vor Einsatz Fahrer
Stapler / Flurförderzeug Hauptprüfung Jährlich Befähigte Person
Arbeitskorb am Stapler Außerordentliche Prüfung Bei Schäden / Umbauten Sachverständiger

Besondere Geräte und Anwendungen

Teleskopstapler

Die Qualifikation erfolgt nach DGUV Grundsatz 308-009 in mehreren Stufen, je nach Aufbau und Einsatz. Besonders bei drehbaren Oberwagen oder Nutzung als Bühne ist eine Zusatzqualifikation Pflicht.

Leitern und Tritte

Laut DGUV Information 208-016 dürfen Leitern nur bei geringem Risiko und kurzer Einsatzdauer verwendet werden. Für längere Arbeiten ist eine Bühne oder ein Gerüst zu nutzen.

Aktuelle Entwicklungen

Neue DGUV-Empfehlungen

Frühere Grundsätze wie die G25-Untersuchung wurden 2022 in Empfehlungen (E FSÜ) umgewandelt. Der Inhalt bleibt, aber der rechtliche Druck ist geringer – die Verantwortung liegt stärker beim Arbeitgeber.

Überarbeitete Normen

  • DIN EN 280-1:2022 – neue Definitionen, geänderte Lastmessung, mehr Sicherheitstests
  • TRBS 2121-4:2019 – strengere Regeln für ausnahmsweises Heben mit Staplern

Fazit

DGUV-Vorschriften sind kein Papierkram, sondern Lebensversicherung. Sie schützen Fahrer, Bediener und Betriebe gleichermaßen. Wer sich an die Regeln hält, vermeidet nicht nur Unfälle, sondern auch Ausfallzeiten und Ärger mit Behörden. Bei BIBERGER achten wir bei jeder Vermietung darauf, dass alle Geräte geprüft, dokumentiert und einsatzbereit sind – genau so, wie es die DGUV vorsieht. Das ist nicht Pflichtbewusstsein, das ist gelebte Sicherheit.

Quellen & weiterführende Informationen
Benjamin_Biberger_f09df03b-780b-4e03-8991-ca3f20113b29 - BIBERGER
Über den Autor

Benjamin Biberger

Geschäftsführer

Benjamin ist Gründer und Geschäftsführer von BIBERGER Arbeitsbühnen & Stapler.

Er ist verantwortlich für die kaufmännischen und administrativen Bereiche des Unternehmens und sorgt gemeinsam mit seinem Team für die Optimierung der betrieblichen Abläufe und die optimale Unterstützung der Kunden bei ihren Projekten.

Durch seine langjährige Erfahrung in den Bereichen Organisation und Projektmanagement sorgt er für ein stabiles Fundament – im eigenen Tagesgeschäft, in der nachhaltigen Weiterentwicklung der Prozesse sowie in der Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden.

Unser redaktioneller Qualitätsanspruch

Die Fachinhalte auf biberger.de werden redaktionell erstellt, geprüft und fortlaufend gepflegt. Grundlage ist unsere tägliche Arbeit mit Arbeitsbühnen, Teleskopstaplern und Flurförderzeugen – in Vermietung, Verkauf, Einsatzplanung und technischer Betreuung.

Jeder Beitrag entsteht aus realen Erfahrungswerten und wird redaktionell nach Fachkriterien auf Verständlichkeit, Genauigkeit und Praxisbezug überprüft. Technische Aussagen werden regelmäßig gegen aktuelle Branchenstandards und bewährte Verfahren abgeglichen.

Ziel unserer Veröffentlichungen ist es, verlässliches Fachwissen zugänglich zu machen und Anwendern, Entscheidern und Branchenpartnern Orientierung zu bieten. BIBERGER versteht sich als unabhängige Informationsplattform für sichere, wirtschaftliche und moderne Höhenzugangstechnik – fundiert, nachvollziehbar und frei von werblichem Einfluss.

Alle Inhalte dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Sicherheitsberatung. Trotz größter Sorgfalt können wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder die Anwendung im konkreten Projektfall übernehmen.

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FAQ

Sind DGUV-Regeln verpflichtend?

Im Grunde ja – aber mit Nuancen. Die DGUV-Regeln sind keine Gesetze, sondern anerkannte Regeln der Technik. Wenn du sie einhältst, bist du auf der sicheren Seite. Wer davon abweicht, muss nachweisen, dass er denselben Sicherheitsstandard erreicht. Für Betriebe heißt das: praktisch verbindlich, auch wenn’s rechtlich „nur“ eine Konkretisierung ist.

Was besagt die DGUV-Vorschrift?

Die DGUV-Vorschriften sind die verbindlichen Unfallverhütungsvorschriften. Sie regeln, wie sicher gearbeitet werden muss, welche Pflichten Unternehmer und Beschäftigte haben und wer überhaupt mit welchen Geräten umgehen darf. Kurz: Sie sind das Pflichtprogramm für Arbeitssicherheit – egal ob im Lager, auf der Baustelle oder in der Werkstatt.

Was bedeutet DGUV?

DGUV steht für „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“. Das ist der Dachverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland. Die DGUV erlässt die Regeln, Grundsätze und Vorschriften, die den Arbeitsalltag sicher und rechtssicher machen – vom Gabelstapler bis zur Arbeitsbühne.

Was ist die DGUV Regel 100-500?

Die 100-500 ist quasi das Sicherheits-Handbuch für Arbeitsmittel. Darin steht genau, wie Hebebühnen, Krane oder Druckbehälter betrieben werden müssen. Für Arbeitsbühnen ist besonders das Kapitel 2.10 wichtig – es beschreibt, wer bedienen darf, welche Prüfungen nötig sind und wann PSAgA Pflicht ist.

Was steht in der DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge)?

Diese Vorschrift ist die Bibel für Staplerfahrer. Sie legt fest, wie Gabelstapler gebaut, gewartet und gefahren werden müssen. Darin findest du alles – von der täglichen Sichtprüfung bis zur Fahrerschulung. Wenn du Stapler einsetzt, ist die DGUV 68 Pflichtlektüre.

Was ist der Unterschied zwischen DGUV-Regeln und DGUV-Vorschriften?

Vorschriften = verbindlich. Regeln = konkretisierend.

Die Vorschrift sagt, was du tun musst.

Die Regel zeigt, wie du’s richtig machst.

Im Alltag gehören beide zusammen: Wer die Regel beachtet, erfüllt automatisch die Vorschrift rechtssicher.

Wann wurde aus BGV die DGUV?

2014. Damals wurden die alten BGV-Vorschriften der Berufsgenossenschaften in das einheitliche DGUV-System überführt. Die Inhalte blieben größtenteils gleich – nur die Bezeichnungen wurden modernisiert. Aus BGV D27 wurde zum Beispiel DGUV Vorschrift 68.

Wie oft muss die DGUV 3 Prüfung durchgeführt werden?

Das hängt vom Einsatz ab – pauschal sagt die DGUV: mindestens einmal im Jahr.

Bei harten Einsatzbedingungen (z. B. Baustellen, Staub, Feuchtigkeit) kann’s auch öfter nötig sein. Wichtig ist: Die Prüfung muss immer vor Inbetriebnahme nach Änderungen oder Reparaturen erfolgen. Wer das ignoriert, riskiert Ausfall und Haftungsprobleme.

Welche Geräte fallen unter die DGUV 3?

Kurz gesagt: Alles, was Strom hat.

Von der Verlängerungsleitung über Ladegeräte bis zur Arbeitsbühne mit Elektroantrieb. Entscheidend ist, ob das Gerät elektrisch betrieben oder angeschlossen wird. Also auch Staplerladegeräte, Prüfanlagen oder Stromverteiler gehören dazu.

Was ist der Unterschied zwischen UVV und DGUV?

UVV war früher, DGUV ist heute.

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) heißen seit 2014 DGUV-Vorschriften – der Inhalt ist fast derselbe geblieben. Neu ist nur die Struktur: Heute läuft alles einheitlich über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Sind DGUV-Prüfungen Pflicht?

Ja, ganz klar. Jede elektrische Anlage, jede Bühne und jeder Stapler muss regelmäßig geprüft werden, um den sicheren Zustand nachzuweisen. Das ist keine Empfehlung – das ist gesetzliche Pflicht nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3. Ohne Nachweis drohen Bußgelder oder Ärger mit der Versicherung.

Was wird bei einer DGUV 3 Prüfung geprüft?

Gecheckt wird, ob alles elektrisch sicher funktioniert: Isolationswiderstand, Schutzleiter, Fehlerstromschalter, Gehäusespannung – und ob äußerlich alles passt (Kabel, Stecker, Beschädigungen).

Am Ende gibt’s ein Prüfprotokoll mit Messwerten und Prüfsiegel. Bestehst du nicht, darf das Gerät nicht weiterverwendet werden.

Was ist die DGUV Vorschrift 3 überhaupt?

Die Vorschrift 3 ist die Grundlage für elektrische Sicherheit in Betrieben. Sie regelt, wie elektrische Betriebsmittel und Anlagen geprüft werden müssen – egal ob Baustelle, Lager oder Werkstatt.

Ziel: Stromunfälle verhindern, bevor sie passieren. Einfach gesagt: Alles, was unter Spannung steht, muss sicher sein.

Was passiert, wenn man die DGUV-Prüfung nicht macht?

Dann trägt der Unternehmer im Ernstfall die volle Verantwortung.

Bei einem Unfall ohne gültige DGUV-Prüfung kann die Versicherung die Leistung verweigern – und es drohen Bußgelder oder sogar strafrechtliche Folgen.

Kurz gesagt: Die Prüfung kostet wenig – aber das Weglassen kann teuer werden.

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