Wer Arbeitsbühnen oder Stapler nutzt, kommt an der DGUV nicht vorbei. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt mit ihren Vorschriften, Regeln und Grundsätzen den Rahmen für sicheren und rechtskonformen Betrieb vor.
Klingt trocken – ist aber enorm wichtig, denn Verstöße können teuer werden. Wir zeigen dir, was wirklich gilt, welche Dokumente relevant sind und worauf du in der Praxis achten musst.
Wie das DGUV-Regelwerk aufgebaut ist
Die DGUV hat ein ganzes System an Vorschriften geschaffen. Es besteht aus vier Ebenen, die zusammen den Arbeitsschutz regeln – von der Pflicht bis zur Empfehlung.
- Vorschriften: rechtlich verbindlich, z. B. DGUV Vorschrift 68 für Stapler
- Regeln: erklären, wie Vorschriften praktisch umzusetzen sind
- Grundsätze: definieren Anforderungen an Ausbildung, Prüfung und Betrieb
- Informationen: geben praxisnahe Tipps und Checklisten für den Alltag
DGUV-Regeln für Hubarbeitsbühnen
DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 – Betreiben von Hebebühnen
Diese Regel ist die Basis für den sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen. Sie legt fest, wer überhaupt bedienen darf, wie Prüfungen ablaufen und wann Sicherheitsausrüstung nötig ist.
- Nur Personen ab 18 Jahren mit nachgewiesener Befähigung und schriftlicher Beauftragung
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung vor jedem Einsatz
- PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) im Arbeitskorb ist Pflicht
- Wind, Neigung und Untergrund müssen beachtet werden – sonst droht Kippgefahr
DGUV Grundsatz 308-008 – Ausbildung und Beauftragung der Bediener
Hier ist genau geregelt, wer als Bühnenbediener gelten darf und welche Qualifikationen notwendig sind. Ohne diesen Nachweis darf niemand eine Arbeitsbühne bedienen.
- Theorie und Praxis mit Abschlussprüfung (Fahrausweis erforderlich)
- Zusatzausbildung für Sonderbauarten wie LKW- oder Gelenkteleskopbühnen
- Jährliche betriebliche Unterweisung
- Voraussetzung: mindestens 18 Jahre, körperlich und geistig geeignet (G25/FSÜ-Empfehlung)
DGUV Information 208-019 – Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
Diese DGUV-Information ist das Praxisdokument schlechthin. Sie erklärt, wie man Bühnen sicher einsetzt, welche Gefährdungen häufig vorkommen und wie man sie verhindert.
- Analyse typischer Unfallursachen (z. B. Umkippen oder Quetschgefahr)
- Muster-Checklisten für Sichtprüfung, Einsatzplanung und Wartung
- Bezug auf EN 280 – also die technische Norm für Hubarbeitsbühnen
DGUV Grundsatz 308-002 – Prüfung von Hebebühnen
Hier geht es um die Prüfpflichten von Herstellern und Betreibern.
- Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme durch Sachkundige
- Mindestens jährliche Wiederholungsprüfung
- Zusätzliche außerordentliche Prüfung nach Schäden oder Umbauten
DGUV-Regeln für Stapler und Flurförderzeuge
DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge
Die wichtigste Vorschrift für Stapler. Sie gilt für alle Flurförderzeuge mit Antrieb – egal ob Elektro, Diesel oder Gas – und regelt den sicheren Betrieb.
- Fahrer dürfen nur mit Befähigungsnachweis (Staplerschein) eingesetzt werden
- Tägliche Funktionsprüfung durch den Fahrer
- Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person
- Vorgaben für Fahrwege, Verkehrsflächen und Lastaufnahme
DGUV Grundsatz 308-001 – Ausbildung und Beauftragung von Staplerfahrern
Dieser Grundsatz ist der Maßstab für jede Staplerschulung in Deutschland. Ohne ihn kein gültiger Staplerschein.
- Theorie- und Praxisausbildung mit Prüfung
- Zusatzausbildung für Sondergeräte oder Anbauwerkzeuge
- Jährliche Unterweisung im Betrieb
DGUV Information 208-004 – Gabelstapler
Das Praxisheft für den sicheren Umgang mit Staplern. Es behandelt alle Themen von Beschaffenheit über Wartung bis Fahrverhalten.
- Checklisten zur täglichen Prüfung
- Tipps für sicheres Fahren, Lastaufnahme und Kurvenverhalten
- Hinweise zu Betriebsanweisungen und UVV-Prüfung
DGUV Information 208-031 – Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen
Diese Regel greift, wenn ein Stapler ausnahmsweise eine Arbeitsbühne hebt. Das ist nur in engen Grenzen erlaubt – und nur mit zugelassener Bühne.
- Nur zulässig, wenn kein anderes Arbeitsmittel geeignet ist
- Kurze Einsatzdauer, vollständige CE-Kennzeichnung
- Formschlüssige Befestigung mit Sicherung gegen Lösen
- Umwehrung mindestens 1,10 m
Übergeordnete Vorschriften
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Diese Vorschrift gilt für alle Betriebe. Sie regelt die grundlegenden Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten im Arbeitsschutz.
- Gefährdungsbeurteilung und regelmäßige Unterweisung
- Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel
- Einsatz nur befähigter Personen
- Tragen von persönlicher Schutzausrüstung
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die staatliche Grundlage, auf der viele DGUV-Regeln basieren. Sie verpflichtet Betreiber zu Gefährdungsbeurteilung, Prüfungen und Dokumentation.
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
TRBS konkretisieren die BetrSichV. Besonders relevant:
- TRBS 2121-2: Gefährdungen beim Einsatz von Leitern
- TRBS 2121-4: Ausnahmsweises Heben von Personen mit Arbeitsmitteln
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Europäische Basis für Beschaffenheit und Sicherheit von Maschinen. Jede Hubarbeitsbühne oder jeder Stapler mit CE-Kennzeichnung unterliegt dieser Richtlinie.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA/PSAgA)
Wann ist PSAgA Pflicht?
PSA gegen Absturz ist für Bühnen mit Auslegern – also LKW-, Gelenk- oder Teleskopbühnen – vorgeschrieben, bei Scherenbühnen empfohlen.
- Bestehend aus Auffanggurt und Verbindungsmittel (max. 1,8 m)
- Anschlagpunkte im Arbeitskorb sind Pflicht
- Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen
Arbeitsmedizinische Eignung
Wer Bühnen oder Stapler bedient, sollte regelmäßig medizinisch untersucht werden (ehemals G25-Untersuchung, heute DGUV Empfehlung E FSÜ).
- Prüfung von Seh-, Hör- und Reaktionsvermögen
- Empfohlene Intervalle: alle 3–4 Jahre, ab 40 J. alle 2–3 Jahre
Prüfungen und Qualifikationen
Befähigte Personen und Sachverständige
Befähigte Personen prüfen regelmäßig die Arbeitsmittel. Sachverständige werden bei außerordentlichen Prüfungen oder nach Unfällen hinzugezogen.
Typische Prüffristen
| Arbeitsmittel | Prüfart | Intervall | Verantwortlich |
|---|---|---|---|
| Hubarbeitsbühne | Regelmäßige Prüfung | Jährlich | Befähigte Person |
| Stapler / Flurförderzeug | Sichtprüfung | Täglich vor Einsatz | Fahrer |
| Stapler / Flurförderzeug | Hauptprüfung | Jährlich | Befähigte Person |
| Arbeitskorb am Stapler | Außerordentliche Prüfung | Bei Schäden / Umbauten | Sachverständiger |
Besondere Geräte und Anwendungen
Teleskopstapler
Die Qualifikation erfolgt nach DGUV Grundsatz 308-009 in mehreren Stufen, je nach Aufbau und Einsatz. Besonders bei drehbaren Oberwagen oder Nutzung als Bühne ist eine Zusatzqualifikation Pflicht.
Leitern und Tritte
Laut DGUV Information 208-016 dürfen Leitern nur bei geringem Risiko und kurzer Einsatzdauer verwendet werden. Für längere Arbeiten ist eine Bühne oder ein Gerüst zu nutzen.
Aktuelle Entwicklungen
Neue DGUV-Empfehlungen
Frühere Grundsätze wie die G25-Untersuchung wurden 2022 in Empfehlungen (E FSÜ) umgewandelt. Der Inhalt bleibt, aber der rechtliche Druck ist geringer – die Verantwortung liegt stärker beim Arbeitgeber.
Überarbeitete Normen
- DIN EN 280-1:2022 – neue Definitionen, geänderte Lastmessung, mehr Sicherheitstests
- TRBS 2121-4:2019 – strengere Regeln für ausnahmsweises Heben mit Staplern
Fazit
DGUV-Vorschriften sind kein Papierkram, sondern Lebensversicherung. Sie schützen Fahrer, Bediener und Betriebe gleichermaßen. Wer sich an die Regeln hält, vermeidet nicht nur Unfälle, sondern auch Ausfallzeiten und Ärger mit Behörden. Bei BIBERGER achten wir bei jeder Vermietung darauf, dass alle Geräte geprüft, dokumentiert und einsatzbereit sind – genau so, wie es die DGUV vorsieht. Das ist nicht Pflichtbewusstsein, das ist gelebte Sicherheit.
Quellen & weiterführende Informationen
-
DGUV Vorschriften und Grundsätze:
Offizielle Texte und Downloads im DGUV-Publikationsportal -
DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“:
Direktlink zur PDF-Version -
DGUV Information 208-019 „Fahrbare Hubarbeitsbühnen“:
Download bei der BG BAU






























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