Du liest: Führerschein für Baumaschinen: So wirst du Bagger- oder Radladerfahrer 
Zusammenfassung Zusammenfassung

Wer Bagger, Radlader oder andere Baumaschinen bedienen will, braucht nicht immer einen klassischen Führerschein – aber fast immer eine qualifizierte Schulung. Entscheidend ist, ob du auf öffentlichem Gelände oder rein betriebsintern arbeitest. Für den Straßenverkehr ist meist die Fahrerlaubnis Klasse L, B oder CE nötig.

Unabhängig vom Einsatzort gilt laut DGUV Regel 100-500: Nur wer unterwiesen, praktisch geschult und vom Arbeitgeber beauftragt wurde, darf Erdbaumaschinen führen. Eine Schulung mit Nachweis – oft als Baumaschinenführerschein oder Baggerschein bezeichnet – ist gesetzlich vorgeschrieben und kann z. B. bei zertifizierten Akademien oder direkt bei BIBERGER absolviert werden.

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Wer Bagger, Radlader oder andere Baumaschinen bedienen will, braucht nicht immer einen klassischen Führerschein – aber fast immer eine qualifizierte Schulung. Entscheidend ist, ob du auf öffentlichem Gelände oder rein betriebsintern arbeitest. Für den Straßenverkehr ist meist die Fahrerlaubnis Klasse L, B oder CE nötig.

Unabhängig vom Einsatzort gilt laut DGUV Regel 100-500: Nur wer unterwiesen, praktisch geschult und vom Arbeitgeber beauftragt wurde, darf Erdbaumaschinen führen. Eine Schulung mit Nachweis – oft als Baumaschinenführerschein oder Baggerschein bezeichnet – ist gesetzlich vorgeschrieben und kann z. B. bei zertifizierten Akademien oder direkt bei BIBERGER absolviert werden.

Du willst Bagger fahren? Oder einen Radlader steuern? Dann gilt: Baumaschine ist nicht gleich Baumaschine – und Führerschein ist nicht gleich Führerschein.

Was wirklich zählt, ist die Frage: Wer darf eigentlich was fahren – und unter welchen Bedingungen? Und genau das klären wir hier. Praxisnah. Verständlich. Auf den Punkt. Damit du weißt, wann du einfach loslegen kannst – und wann’s ohne Schulung oder Nachweis nicht geht.

Was zählt alles zu Baumaschinen?

Wenn du denkst: „Bagger reicht schon als Definition“ – nein. Baumaschinen ist ein Sammelbegriff. Dazu zählen u. a.:

  • Bagger (Raupenbagger, Mobilbagger, Minibagger)
  • Radlader und Teleskoplader
  • Planierraupen, Walzen, Grader
  • Erdbaumaschinen mit höherer Geschwindigkeit
  • Arbeitsbühnen und Teleskopstapler (Ja, auch die – dazu unten mehr)

Ob auf der Baustelle, im Betriebshof oder auf öffentlichen Straßen: Die Einsatzorte sind verschieden, die Anforderungen ebenfalls.

Braucht man einen Führerschein für Bagger & Co?

Die Antwort: Kommt drauf an.

Für den Straßenverkehr brauchst du eine Fahrerlaubnis – meist Klasse L, B oder CE, je nach Bauart und Geschwindigkeit der Maschine.

Für den reinen Baustellenbetrieb ist meist kein klassischer Führerschein nötig – aber: Du brauchst eine nachgewiesene Qualifikation. Und genau hier kommt der sogenannte Baggerführerschein oder kurz Baggerschein bzw. Baumaschinenführerschein ins Spiel.

Schulung, Unterweisung oder Fahrerlaubnis – was ist wann nötig?

Grundsatz: Sobald du eine Baumaschine gewerblich nutzt, brauchst du:

  • eine theoretische und praktische Schulung
  • eine Unterweisung durch den Arbeitgeber
  • eine schriftliche Beauftragung

Denn: Nur Personen, die beauftragt und unterwiesen sind, dürfen laut Gesetz Baumaschinen bedienen.

Achtung: Auch bei Radladern, Teleskopstaplern oder Minibaggern auf Betriebshöfen ist das Pflicht – ganz egal, wie simpel die Bedienung erscheint.

Was die DGUV 100-500 für Bagger- & Baumaschinenfahrer vorschreibt

Diese Vorschrift ist so etwas wie das Gesetzbuch für Maschinenführer. Sie sagt klar:

  • Nur geeignete, qualifizierte Personen dürfen Baumaschinen führen
  • Unternehmer müssen beauftragen und regelmäßig unterweisen
  • Die Qualifikation muss theoretisch und praktisch nachgewiesen sein
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Bei Teilnahme am Straßenverkehr: passende Fahrerlaubnis erforderlich

Wer das missachtet, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch rechtliche Konsequenzen – für Fahrer und Arbeitgeber.

Wo kannst du den Baumaschinenführerschein machen?

Du willst’s richtig machen? Dann hol dir deine Qualifikation über eine anerkannte Schulung – z. B. bei:

Hier lernst du alles Wichtige – vom theoretischen Teil über Gefahrenvermeidung bis zur praktischen Bedienung deiner Maschine.

Kosten, Dauer, Voraussetzungen – kurz & konkret

Schulungstyp Dauer Preis (netto) Hinweise
Express-Schulung (mit Vorkenntnissen) 1 Tag ab 535 € Für erfahrene Bediener; kompakter Kurs mit Theorie und Praxis
Standard-Schulung (Einsteiger) 2–3 Tage ca. 699 € – 1.250 € Umfassende Ausbildung für Anfänger, inkl. Theorie und Praxis
Intensivkurs (z. B. DEKRA, TÜV) bis zu 10 Tage ca. 800 € – 1.900 € Für umfassende Qualifikation, ggf. mit Förderung durch die Agentur für Arbeit

Was ist mit Staplern, Teleskopstaplern und Hebebühnen?

Gute Frage – denn auch diese zählen technisch zu den Baumaschinen. Aber: Sie unterliegen eigenen Vorschriften.

  • Für Gabelstapler und Teleskopstapler brauchst du den Staplerschein
  • Für Hubarbeitsbühnen ist eine Hebebühnenunterweisung nach DGUV Pflicht

Beide Themen behandeln wir in eigenen Artikeln. Hier findest du die Infos:

Über den Autor

Martin Biberger

Geschäftsführer

Martin ist Gründer und Geschäftsführer von BIBERGER Arbeitsbühnen & Stapler.

Er verantwortet den technischen Bereich. Gemeinsam mit seinem Team ist er zuständig für den technischen Einkauf der Maschinen, die Weiterentwicklung des Maschinenbestands und den reibungslosen Betrieb von über 1.500 BIBERGER Mietgeräten.

Aus langjähriger Erfahrung kennt er die Stärken und Schwachstellen aller Geräteklassen, die möglichen Einsatzbereiche und die technischen Möglichkeiten – immer auch mit Blick auf die Entwicklung der gesamten Branche und zukünftige Innovationen.

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FAQ

Welchen Führerschein braucht man für Baumaschinen?

Für Baumaschinen auf öffentlichen Straßen wird je nach Größe und Höchstgeschwindigkeit eine Fahrerlaubnis der Klasse L, B oder CE benötigt. Auf Baustellen oder Betriebsgelände ohne öffentlichen Verkehr ist kein klassischer Führerschein nötig – aber eine anerkannte Schulung mit theoretischem und praktischem Teil ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Qualifikation wird häufig als Baumaschinenführerschein oder Baggerschein bezeichnet und ist Voraussetzung für die gewerbliche Bedienung.

Welchen Führerschein braucht man für einen Radlader bis 40 km/h?

Für Radlader mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h im öffentlichen Straßenverkehr ist in der Regel die Führerscheinklasse T oder CE erforderlich – abhängig vom Einsatzzweck, der Zulassung und dem Gewicht. Wird der Radlader nur innerbetrieblich oder auf der Baustelle bewegt, genügt oft eine DGUV-konforme Schulung mit Unterweisung. Wichtig: Auch bei rein betrieblicher Nutzung ist eine schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber Pflicht.

Kann ich einen Bagger ohne Führerschein fahren?

Ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Für das Bedienen eines Baggers auf privatem Gelände oder Baustellen ohne öffentlichen Verkehr brauchst du keinen klassischen Führerschein. Allerdings ist eine anerkannte Schulung mit theoretischem und praktischem Teil sowie eine schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben (DGUV Regel 100-500).

Im öffentlichen Straßenverkehr darfst du einen Bagger nur mit passender Fahrerlaubnis (z. B. Klasse L, B oder CE – je nach Bauart und Geschwindigkeit) fahren.

Kann ich mit einem Führerschein der Klasse B einen Radlader fahren?

Nur eingeschränkt. Mit einem Führerschein der Klasse B darfst du kleinere Radlader im öffentlichen Straßenverkehr nur dann fahren, wenn sie eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h haben und das zulässige Gesamtgewicht unter den PKW-Grenzwerten bleibt.

Für größere oder schnellere Radlader (z. B. bis 40 km/h oder schwerere Maschinen) ist meist die Klasse L, T oder CE erforderlich. Auf Betriebsgelände gilt zusätzlich: Du brauchst eine Schulung nach DGUV 100-500 sowie eine schriftliche Beauftragung durch deinen Arbeitgeber.

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