Du willst Bagger fahren? Oder einen Radlader steuern? Dann gilt: Baumaschine ist nicht gleich Baumaschine – und Führerschein ist nicht gleich Führerschein.
Was wirklich zählt, ist die Frage: Wer darf eigentlich was fahren – und unter welchen Bedingungen? Und genau das klären wir hier. Praxisnah. Verständlich. Auf den Punkt. Damit du weißt, wann du einfach loslegen kannst – und wann’s ohne Schulung oder Nachweis nicht geht.
Was zählt alles zu Baumaschinen?
Wenn du denkst: „Bagger reicht schon als Definition“ – nein. Baumaschinen ist ein Sammelbegriff. Dazu zählen u. a.:
- Bagger (Raupenbagger, Mobilbagger, Minibagger)
- Radlader und Teleskoplader
- Planierraupen, Walzen, Grader
- Erdbaumaschinen mit höherer Geschwindigkeit
- Arbeitsbühnen und Teleskopstapler (Ja, auch die – dazu unten mehr)
Ob auf der Baustelle, im Betriebshof oder auf öffentlichen Straßen: Die Einsatzorte sind verschieden, die Anforderungen ebenfalls.
Braucht man einen Führerschein für Bagger & Co?
Die Antwort: Kommt drauf an.
Für den Straßenverkehr brauchst du eine Fahrerlaubnis – meist Klasse L, B oder CE, je nach Bauart und Geschwindigkeit der Maschine.
Für den reinen Baustellenbetrieb ist meist kein klassischer Führerschein nötig – aber: Du brauchst eine nachgewiesene Qualifikation. Und genau hier kommt der sogenannte Baggerführerschein oder kurz Baggerschein bzw. Baumaschinenführerschein ins Spiel.
Schulung, Unterweisung oder Fahrerlaubnis – was ist wann nötig?
Grundsatz: Sobald du eine Baumaschine gewerblich nutzt, brauchst du:
- eine theoretische und praktische Schulung
- eine Unterweisung durch den Arbeitgeber
- eine schriftliche Beauftragung
Denn: Nur Personen, die beauftragt und unterwiesen sind, dürfen laut Gesetz Baumaschinen bedienen.
Achtung: Auch bei Radladern, Teleskopstaplern oder Minibaggern auf Betriebshöfen ist das Pflicht – ganz egal, wie simpel die Bedienung erscheint.
Was die DGUV 100-500 für Bagger- & Baumaschinenfahrer vorschreibt
Diese Vorschrift ist so etwas wie das Gesetzbuch für Maschinenführer. Sie sagt klar:
- Nur geeignete, qualifizierte Personen dürfen Baumaschinen führen
- Unternehmer müssen beauftragen und regelmäßig unterweisen
- Die Qualifikation muss theoretisch und praktisch nachgewiesen sein
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bei Teilnahme am Straßenverkehr: passende Fahrerlaubnis erforderlich
Wer das missachtet, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch rechtliche Konsequenzen – für Fahrer und Arbeitgeber.
Wo kannst du den Baumaschinenführerschein machen?
Du willst’s richtig machen? Dann hol dir deine Qualifikation über eine anerkannte Schulung – z. B. bei:
- SYSTEM-CARD Schulung bei BIBERGER
- DEKRA / TÜV / Bauakademien
Hier lernst du alles Wichtige – vom theoretischen Teil über Gefahrenvermeidung bis zur praktischen Bedienung deiner Maschine.
Kosten, Dauer, Voraussetzungen – kurz & konkret
Schulungstyp | Dauer | Preis (netto) | Hinweise |
---|---|---|---|
Express-Schulung (mit Vorkenntnissen) | 1 Tag | ab 535 € | Für erfahrene Bediener; kompakter Kurs mit Theorie und Praxis |
Standard-Schulung (Einsteiger) | 2–3 Tage | ca. 699 € – 1.250 € | Umfassende Ausbildung für Anfänger, inkl. Theorie und Praxis |
Intensivkurs (z. B. DEKRA, TÜV) | bis zu 10 Tage | ca. 800 € – 1.900 € | Für umfassende Qualifikation, ggf. mit Förderung durch die Agentur für Arbeit |
Was ist mit Staplern, Teleskopstaplern und Hebebühnen?
Gute Frage – denn auch diese zählen technisch zu den Baumaschinen. Aber: Sie unterliegen eigenen Vorschriften.
- Für Gabelstapler und Teleskopstapler brauchst du den Staplerschein
- Für Hubarbeitsbühnen ist eine Hebebühnenunterweisung nach DGUV Pflicht
Beide Themen behandeln wir in eigenen Artikeln. Hier findest du die Infos:
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