Allgemeine Verkaufs- und Liefer­bedingungen

Alle Bedingungen
Verkauf & Lieferung

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Stand: Oktober 2026
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von neuen und gebrauchten Maschinen, Geräten, Ersatzteilen und Zubehör durch den Verkäufer. Sie gelten ausschließlich; abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat ihnen schriftlich zugestimmt. Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für alle künftigen Geschäfte.
§ 1

Geltungsbereich, Angebot und Vertragsabschluss

  • 1.1Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von neuen und gebrauchten Maschinen, Geräten, Ersatzteilen und Zubehör durch den Verkäufer. Sie gelten ausschließlich; abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat ihnen schriftlich zugestimmt. Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für alle künftigen Geschäfte.
  • 1.2Diese Bedingungen richten sich primär an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten ergänzend die Abschnitte W 1 bis W 3 am Ende dieses Dokuments.
  • 1.3Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers in Textform oder durch Auslieferung verbindlich.
  • 1.4Individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgebend.
  • 1.5An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 2

Umfang der Lieferung

  • 2.1Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.
  • 2.2Angaben über Maße, Gewichte und Leistungsdaten sowie Abbildungen und Zeichnungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie sind keine Garantien.
§ 3

Preise und Zahlung

  • 3.1Die Preise gelten ab Lager des Verkäufers zuzüglich Verpackung, Transport und der gesetzlichen Umsatzsteuer; für Verbraucher gilt Ziffer W 1.1.
  • 3.2Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis per Vorkasse vor Auslieferung ohne Abzug zu zahlen. Skontoabzug ist nicht zulässig.
  • 3.3Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit wecken, ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Die Rechte nach § 321 BGB bleiben unberührt.
  • 3.4Der Käufer kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die mit der Forderung des Verkäufers im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, insbesondere Ansprüchen wegen Mängeln. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
  • 3.5Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate und erhöhen sich in diesem Zeitraum die Beschaffungskosten des Verkäufers für den Liefergegenstand, insbesondere durch Preiserhöhungen des Herstellers, gestiegene Frachtkosten oder Zölle, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis im Umfang dieser Kostensteigerung anzupassen. Kostensenkungen gibt der Verkäufer in gleicher Weise weiter. Übersteigt die Erhöhung 5 % des vereinbarten Kaufpreises, kann der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.
  • 3.6Nimmt der Verkäufer eine Maschine in Zahlung, sichert der Käufer zu, dass er ihr Eigentümer ist, dass sie frei von Rechten Dritter ist und dass seine Angaben zu Baujahr, Betriebsstunden sowie Unfall- und Schadensfreiheit zutreffen. Sind die Zusicherungen unzutreffend, kann der Verkäufer die Inzahlungnahme rückgängig machen und den angerechneten Betrag in Geld verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 4

Lieferzeit und Lieferverzug

  • 4.1Ein verbindlicher Liefertermin liegt nur vor, wenn er vom Verkäufer ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurde.
  • 4.2Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder dem Käufer die Versand- bzw. Abholbereitschaft mitgeteilt wurde.
  • 4.3Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Käufer seine Pflichten, insbesondere eine vereinbarte Vorauszahlung, rechtzeitig erfüllt.
  • 4.4Bei Arbeitskämpfen und sonstigen unvorhersehbaren Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Der Verkäufer informiert den Käufer unverzüglich.
  • 4.5Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann der Käufer für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung von 0,5 % des Nettowerts der verspäteten Lieferung, insgesamt jedoch höchstens 5 % verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Verkäufer der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten; ein höherer Schaden ist im Rahmen von § 9 zu ersetzen. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach Ziffer 8.1 bleibt unberührt.
  • 4.6Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, kann der Verkäufer ab dem 14. Tag nach Mitteilung der Versand- oder Abholbereitschaft Lagergeld in Höhe von 1 % des Nettokaufpreises je angefangenen Monat berechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis geringerer, dem Verkäufer der Nachweis höherer Lagerkosten vorbehalten.
§ 5

Gefahrübergang, Entgegennahme und Nichtabnahme

  • 5.1Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstands an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen des Lagers des Verkäufers, auf den Käufer über; für Verbraucher gilt Ziffer W 1.2.
  • 5.2Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tag der Mitteilung der Versand- oder Abholbereitschaft auf den Käufer über.
  • 5.3Der Käufer darf die Entgegennahme wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Seine Mängelrechte bleiben unberührt.
  • 5.4Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
  • 5.5Nimmt der Käufer den Liefergegenstand nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Versand- oder Abholbereitschaft ab oder zahlt er den Kaufpreis nicht fristgerecht, kann der Verkäufer ihm eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
  • 5.6Verlangt der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung, beträgt dieser pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises ohne Umsatzsteuer. Wurde der Liefergegenstand nach Vorgaben des Käufers individualisiert, insbesondere durch Sonderlackierung, Sonderausstattung oder Umbauten, erhöht sich die Pauschale um die dem Verkäufer für die Individualisierung entstandenen Kosten. Dem Käufer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale; dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 6

Eigentumsvorbehalt

  • 6.1Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
  • 6.2Der Käufer darf den Liefergegenstand vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat er den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
  • 6.3Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand herauszuverlangen.
  • 6.4Der Käufer hat den Liefergegenstand bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.
  • 6.5Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrags einschließlich Umsatzsteuer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten gegenüber dem Verkäufer nachkommt.
  • 6.6Wird der Liefergegenstand mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen verbunden oder verarbeitet, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts des Liefergegenstands zum Wert der anderen Sachen zur Zeit der Verbindung oder Verarbeitung.
  • 6.7Nimmt der Verkäufer den Liefergegenstand nach Rücktritt zurück, ist er zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird abzüglich der Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Käufers angerechnet. Die Verwertungskosten, insbesondere für Rücktransport, Prüfung, Aufbereitung und Vermarktung, betragen pauschal 10 % des Verwertungserlöses. Dem Käufer bleibt der Nachweis geringerer, dem Verkäufer der Nachweis höherer Kosten vorbehalten.
§ 7

Mängelansprüche

  • 7.1Mängelansprüche von Kaufleuten setzen voraus, dass der Käufer seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  • 7.2Ist der Liefergegenstand mangelhaft, leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigert der Verkäufer sie oder ist sie dem Käufer unzumutbar, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder, wenn der Mangel nicht unerheblich ist, vom Vertrag zurücktreten.
  • 7.3Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung sowie bei Schäden, die nach Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder ungeeignete Betriebsmittel entstehen. Gleiches gilt, soweit ein Mangel auf unsachgemäßen Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch den Käufer oder Dritte beruht.
  • 7.4Mängelansprüche bei neuen Liefergegenständen verjähren in 12 Monaten nach Gefahrübergang.
  • 7.5Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, wie besichtigt.
  • 7.6Die Verkürzung der Verjährung nach Ziffer 7.4 und der Ausschluss nach Ziffer 7.5 gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 9.1, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie für Rückgriffsansprüche nach den §§ 445a, 445b und 478 BGB. Für Verbraucher gilt Ziffer W 1.4.
  • 7.7Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels bestehen nur nach Maßgabe von § 9. Gleiches gilt, wenn der Liefergegenstand infolge schuldhaft fehlerhafter Beratung oder Anleitung, insbesondere zu Bedienung und Wartung, nicht vertragsgemäß verwendet werden kann.
  • 7.8Kaufleute haben offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung in Textform zu rügen. Erkennbare Transportschäden sind zusätzlich bei Anlieferung auf dem Lieferschein zu vermerken.
  • 7.9Angaben zu Baujahr, Betriebsstunden, Ausstattung und Zustand gebrauchter Liefergegenstände beruhen auf den dem Verkäufer vorliegenden Informationen und erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind keine Beschaffenheitsgarantie.
  • 7.10Die Nacherfüllung erfolgt am Sitz des Verkäufers. Ist der Liefergegenstand nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand transportierbar, erfolgt sie an seinem Standort. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8

Rücktritt des Käufers

  • 8.1Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, kann der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Fälle, in denen eine Fristsetzung entbehrlich ist, bleiben unberührt.
  • 8.2Im Übrigen richten sich die Rücktrittsrechte des Käufers, insbesondere bei Unmöglichkeit der Leistung, nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • 8.3Wird die Leistung während des Annahmeverzugs des Käufers oder aufgrund von Umständen unmöglich, die der Käufer zu vertreten hat, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
§ 9

Haftung des Verkäufers

  • 9.1Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  • 9.2Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 1.000.000 EUR je Schadensfall für Sachschäden und 100.000 EUR je Schadensfall für reine Vermögensschäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
  • 9.3Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für einen Nutzungsausfall des Liefergegenstands haftet der Verkäufer bei leichter Fahrlässigkeit höchstens in Höhe der ortsüblichen Kosten für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzgeräts.
  • 9.4Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 10

Rücktritt des Verkäufers bei Nichtbelieferung

  • 10.1Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er trotz rechtzeitigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird und den Liefergegenstand auch nicht zu zumutbaren Bedingungen anderweitig beschaffen kann.
  • 10.2Der Verkäufer informiert den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstattet bereits geleistete Zahlungen unverzüglich.
§ 11

Export und Sanktionen

  • 11.1Der Käufer ist für die Einhaltung aller für ihn geltenden Zoll-, Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen verantwortlich und trägt die hierfür anfallenden Kosten.
  • 11.2Der Käufer verpflichtet sich, die Liefergegenstände nicht unter Verstoß gegen Embargo- oder Sanktionsvorschriften der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der Bundesrepublik Deutschland zu verkaufen, auszuführen oder weiterzugeben.
  • 11.3No-Russia-/No-Belarus-Klausel: Der Käufer darf Liefergegenstände, die unter Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder Art. 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 fallen, weder unmittelbar noch mittelbar nach Russland oder Belarus oder zur Verwendung in Russland oder Belarus verkaufen, ausführen oder wiederausführen. Er verpflichtet seine Abnehmer entsprechend und stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass der Zweck dieser Bestimmung nicht durch Dritte in der Lieferkette vereitelt wird.
  • 11.4Der Käufer informiert den Verkäufer unverzüglich, wenn er von Tätigkeiten Dritter Kenntnis erlangt, die dem Zweck der Ziffer 11.3 zuwiderlaufen. Auf Verlangen des Verkäufers erteilt er Auskunft über den Verbleib der Liefergegenstände und gibt eine Endverbleibserklärung ab.
  • 11.5Verstößt der Käufer gegen die Ziffern 11.3 oder 11.4, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und noch ausstehende Lieferungen zu verweigern. Außerdem schuldet der Käufer für jeden schuldhaften Verstoß gegen Ziffer 11.3 eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des Kaufpreises der betroffenen Liefergegenstände ohne Umsatzsteuer; die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
  • 11.6Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen, Bußgeldern und Kosten frei, die aus einem Verstoß gegen diesen § 11 entstehen. Bestehen begründete Anhaltspunkte für einen drohenden Verstoß, darf der Verkäufer die Lieferung bis zur Klärung zurückhalten, ohne dass hierdurch Ansprüche des Käufers entstehen.
§ 12

Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung

  • 12.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
  • 12.2Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Sitz des Verkäufers. Gleiches gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt.
  • 12.3Der Verkäufer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB

Ergänzungen für Privatkunden

Die nachfolgenden Abschnitte W 1 bis W 3 gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Sie ergänzen die obigen Bedingungen. Bei Widersprüchen gehen die Abschnitte W 1 bis W 3 für Verträge mit Verbrauchern vor.
W 1

Abweichende Regelungen für Verbraucher

  • W 1.1Endpreise: Alle Ihnen gegenüber angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Liefer- und Versandkosten weisen wir gesondert aus.
  • W 1.2Gefahrübergang: Beim Versand geht die Gefahr erst mit der Übergabe des Liefergegenstands an Sie auf Sie über. Haben Sie selbst den Spediteur oder Frachtführer beauftragt, ohne dass wir Ihnen diesen benannt haben, geht die Gefahr mit der Übergabe an diesen über. Ziffern 4.2 und 5.1 gelten insoweit nicht.
  • W 1.3Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum nur bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises vor. Ziffer 6.1 Satz 2 sowie die Ziffern 6.4 bis 6.6 gelten nicht.
  • W 1.4Mängelrechte: Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Ziffern 7.1 bis 7.5 und 7.8 bis 7.10 gelten nicht. Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung, wenn dies im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde und Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung eigens darauf hingewiesen wurden. Ziffer 7.6 gilt entsprechend.
  • W 1.5Lieferverzug: Die Pauschalierung nach Ziffer 4.5 gilt nicht. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und § 9.
W 2

Widerrufsbelehrung

  • Das nachfolgende Widerrufsrecht besteht nur bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Onlineshop) oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurden. Bei Kaufverträgen in unseren Geschäftsräumen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  • Widerrufsrecht
  • Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
  • Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
  • Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Concept-B GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 32, 84069 Schierling, Telefon: +49 9451 9441510, E-Mail: info@biberger.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
  • Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  • Folgen des Widerrufs
  • Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  • Wir holen die Waren ab.
  • Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 125 % der im Angebot ausgewiesenen Lieferkosten vor Abzug etwaiger Rabatte geschätzt.
  • Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
  • Ende der Widerrufsbelehrung
W 3

Muster-Widerrufsformular

  • (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
  • Muster-Widerrufsformular
  • An: Concept-B GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 32, 84069 Schierling, E-Mail: info@biberger.de
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):
  • Bestellt am (*) / erhalten am (*):
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Anschrift des/der Verbraucher(s):
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
  • Datum:
  • (*) Unzutreffendes streichen.