Jährliche Prüfung nach DGUV – alle Gerätetypen, sofort dokumentiert

UVV-Prüfung für Bühnen & Stapler

Wer Arbeitsbühnen oder Teleskopstapler betreibt, trägt Verantwortung – rechtlich und praktisch. Damit du deine Geräte sicher einsetzen darfst, ist eine regelmäßige UVV-Prüfung nach DGUV-Vorgaben Pflicht. Unsere sachkundigen Prüfer führen sie fachgerecht durch – schnell, präzise und mit vollständiger Dokumentation – direkt bei dir vor Ort in München, Regensburg, Landshut, Straubing und im gesamten süddeutschen Raum.

Die Prüfung dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern auch deiner Sicherheit und der deiner Mitarbeitenden. Frühzeitig erkannte Mängel verhindern Stillstand, kostspielige Reparaturen und Unfälle. So bleibst du einsatzbereit – in Bayern und darüber hinaus – und erfüllst alle gesetzlichen Anforderungen zuverlässig.

Wann die UVV-Prüfung verpflichtend ist

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass alle Arbeitsmittel mit Gefährdungspotenzial mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden müssen. Nach jeder Reparatur oder Veränderung ist zudem eine außerordentliche Prüfung erforderlich. Damit erfüllst du als Betreiber deine Pflichten und vermeidest Bußgelder oder den Verlust des Versicherungsschutzes.

Welche Arbeitsbühnen und Geräte wir prüfen

Unsere Prüfer kontrollieren sämtliche gängigen Gerätetypen – unabhängig von Marke oder Hersteller:

Wir prüfen mechanische, elektrische und hydraulische Komponenten – vom Steuerpult über Sensorik bis zur Tragkonstruktion. Unsere geschulten Fachkräfte erkennen Schwachstellen, bevor sie zum Problem werden.

Was unsere UVV-Prüfung beinhaltet

  • Hubarbeitsbühnen: Prüfung nach DGUV Grundsatz 308-002 (ehem. BGG 945)
  • Teleskopstapler: Prüfung nach FEM 4.004 (ehem. BGG 918)
  • BGV A3: Elektrische Sicherheitsprüfung nach VDE 0701/0702
  • Herstellervorgaben: Durchführung nach den jeweiligen Wartungsintervallen
  • Prüfplakette & Protokoll: sofortige Dokumentation mit Prüfdatum und Siegel
UVV Siegel an einer Arbeitsbühne

So läuft die UVV-Prüfung ab

  1. Terminvereinbarung: Du nennst Gerätetyp, Standort und gewünschtes Prüfdatum.
  2. Vor-Ort-Prüfung: Unsere befähigten Prüfer kontrollieren alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen.
  3. Protokoll & Bewertung: Du erhältst ein detailliertes Prüfprotokoll mit eventuellen Mängeln oder Empfehlungen.
  4. Plakette & Freigabe: Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Gerät das offizielle UVV-Siegel.

Geprüft von erfahrenen Fachkräften

Unsere Prüfer sind sachkundige Fachkräfte mit jahrelanger Erfahrung in der Höhenzugangstechnik. Sie kennen die Anforderungen der DGUV, TRBS und Herstellernormen im Detail. Durch laufende Schulungen bleiben sie technisch und rechtlich immer auf dem neuesten Stand – für maximale Sicherheit bei jedem Einsatz.

Vorteile der UVV-Prüfung bei BIBERGER

  • ✔ Rechtssicher nach DGUV, BetrSichV & Herstelleranforderung
  • ✔ Sachkundige Prüfer mit Praxiswissen aus über 1.000 Geräten
  • ✔ Vor-Ort-Prüfung oder in unserer Werkstatt – flexibel nach Bedarf
  • ✔ Lückenlose Dokumentation mit Prüfprotokoll & Siegel
  • ✔ Auf Wunsch Kombination mit Wartung & Instandsetzung

Transparente Dokumentation inklusive

Nach jeder Prüfung erhältst du ein ausführliches Prüfprotokoll mit klaren Empfehlungen, Messwerten und Fotos (bei Bedarf). Diese Dokumentation dient als Nachweis für Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen – nachvollziehbar, revisionssicher und digital archivierbar.

UVV-Prüfung, Wartung & Reparatur in einem Schritt

Auf Wunsch kombinieren wir die UVV-Prüfung mit einer Wartung oder Sicherheitsinspektion. So sparst du Zeit und Kosten, weil dein Gerät nur einmal stillsteht. Mängel können direkt vor Ort behoben werden – inklusive Ersatzteilservice, wenn nötig.

Jetzt UVV-Prüfung anfragen

Ob Arbeitsbühne, Teleskopstapler oder Flurförderzeug – wir prüfen deine Geräte zuverlässig, schnell und rechtskonform. Vereinbare jetzt einen Termin oder lass dich beraten, welche Prüfungen für deinen Fuhrpark anstehen. Jetzt Kontakt aufnehmen – wir kümmern uns um alles Weitere.

FAQs

Wie oft muss eine UVV-Prüfung durchgeführt werden?

Mindestens einmal jährlich – zusätzlich nach jeder wesentlichen Reparatur oder Veränderung am Gerät. Die Intervalle können je nach Hersteller oder Einsatzbedingungen kürzer ausfallen.

Wer darf eine UVV-Prüfung durchführen?

Nur befähigte Personen mit nachgewiesener Sachkunde nach DGUV-Vorgaben. Unsere Prüfer erfüllen alle Anforderungen nach TRBS 1203 und sind regelmäßig geschult.

Welche Geräte müssen geprüft werden?

Alle Arbeitsmittel mit Gefährdungspotenzial – dazu zählen Arbeitsbühnen, Scherenbühnen, Teleskopbühnen, Stapler und Teleskoplader.

Was passiert, wenn keine gültige UVV-Prüfung vorliegt?

Fehlt der Nachweis, drohen Bußgelder und der Verlust des Versicherungsschutzes. Im Schadensfall haftet der Betreiber persönlich – unabhängig von der Schuldfrage.

Was kostet eine UVV-Prüfung?

Die Kosten hängen von Gerätetyp und Anfahrt ab. Du erhältst vorab ein transparentes Angebot – inklusive Prüfprotokoll und Plakette.

Kann die Prüfung mit Wartung oder Reparatur kombiniert werden?

Ja. Wir bieten kombinierte UVV- und Wartungstermine an, um Stillstandzeiten zu minimieren. Mängel können dabei sofort behoben werden.

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