In Deutschland existieren in der Praxis mehrere relevante Schulungssysteme für Hubarbeitsbühnenbediener: der DGUV Grundsatz 308-008 als berufsgenossenschaftliche Basis, die darauf aufbauende SYSTEM-CARD® als verbandsorganisiertes Qualitäts-System sowie das internationale IPAF-System mit der PAL Card.
Alle drei Systeme sind zulässig und anerkannt. Entscheidend ist für die Auswahl nicht „besser oder schlechter“, sondern das Einsatzgebiet, die Auftraggeber-Anforderungen und vor allem: Wie effizient du Unterweisung, Beauftragung und Dokumentation im betrieblichen Alltag organisierst, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Kurzüberblick: DGUV 308-008, SYSTEM-CARD® und IPAF
DGUV 308-008 in einem Satz
DGUV 308-008 ist der deutsche Qualifikationsgrundsatz, nach dem Bediener theoretisch und praktisch ausgebildet werden. Er bildet den rechtlichen Mindeststandard.
Viele Anbieter begrenzen die Zertifikatsgültigkeit freiwillig auf 5 Jahre, obwohl der Grundsatz selbst keine Befristung vorschreibt. Die Qualität der Ausbildung hängt hier stark vom individuellen Trainer ab, da es kein zentrales Auditierungssystem gibt.
SYSTEM-CARD® in einem Satz
SYSTEM-CARD® ist das Schulungssystem der SYSTEM LIFT AG, das den DGUV Grundsatz 308-008 vollständig erfüllt und zusätzlich die Norm ISO 18878 abdeckt.
Es zeichnet sich durch ein TÜV-zertifiziertes Qualitätsmanagement aus. Über 80 SYSTEM-CARD-Schulungszentren und mehr als 110 Trainer arbeiten nach einheitlichen Standards. Es kombiniert deutsche Rechtskonformität mit einer festen 5-Jahres-Gültigkeit und digitalen Lösungen (eLearning) für die jährliche Unterweisung.
IPAF PAL Card in einem Satz
IPAF ist ein weltweit standardisiertes System. Die PAL Card wird in Deutschland von der Berufsgenossenschaft als vollwertiger Befähigungsnachweis nach DGUV 308-008 anerkannt.
Sie ist vor allem der Standard im angloamerikanischen Raum und fungiert entsprechend als "Reisepass" für internationale Einsätze. Durch die klare Kategorisierung (z. B. 3a, 3b) wird sie auch bei nationalen Konzernen oft als Standard gefordert.
Rechtliche Einordnung: Was ist Pflicht, was Kür?
Was du als Arbeitgeber zwingend erfüllen musst
Unabhängig vom Schulungssystem darf das selbstständige Bedienen nur geeigneten, unterwiesenen und schriftlich beauftragten Personen übertragen werden.
Erforderlich sind eine Grundqualifikation (der "Schein"), eine jährliche Sicherheitsunterweisung, eine gerätespezifische Einweisung sowie eine saubere Dokumentation.
Qualitätssicherung und Haftungsschutz
Im Schadensfall prüfen Gutachter oft nicht nur, ob geschult wurde, sondern wie. Während bei freien DGUV-Schulungen der Unternehmer die Qualität des Trainers prüfen muss, garantieren Systeme wie SYSTEM-CARD® oder IPAF durch externe Audits (z. B. TÜV oder ISO-Zertifizierung) einen definierten Standard. Dies entlastet den Unternehmer im Auswahlprozess ("Auswahlverschulden").
Das bedeutet im Klartext: Wirtschaftliche Einsparungen oder persönliche Präferenzen ("Den Trainer kennen wir schon lange") sind im Haftungsfall nachrangig. Wenn die Qualität der Schulung nicht stimmt, helfen auch gesparte Kosten nichts – Sicherheit und nachweisbare Standards wiegen juristisch schwerer.
Der kritischste Unterschied: Die jährliche Unterweisung
Das größte Risiko: Die "vergessene" Wiederholung
Die jährliche Unterweisung ist gesetzlich verpflichtend (DGUV Vorschrift 1 / ArbSchG). Viele Betriebe scheitern nicht an der Erstschulung, sondern daran, diese jährliche Pflichtübung zu organisieren und zu dokumentieren. Eine fehlende Unterweisung macht die beste Grundschulung im Haftungsfall angreifbar.
Die Lösung: Präsenz vs. eLearning
Hier unterscheiden sich die Systeme massiv in der Alltagstauglichkeit:
- Klassisch (DGUV/IPAF): Oft müssen Mitarbeiter für die Unterweisung erneut in einen Schulungsraum oder der Sicherheitsbeauftragte muss mühsam Termine finden. Das kostet Arbeitszeit und Organisationsaufwand.
- Digital (SYSTEM-CARD®): Das System bietet integrierte eLearning-Module (ca. 15-20 Min.). Der Mitarbeiter absolviert die Unterweisung am PC oder Tablet, das System dokumentiert automatisch. Das spart massive Verwaltungskosten und stellt sicher, dass nichts vergessen wird.
Gültigkeit im Vergleich
| Merkmal | DGUV 308-008 (Rein) | SYSTEM-CARD® | IPAF PAL Card |
|---|---|---|---|
| Grundnachweis | National unbegrenzt (anbieterabhängig oft 5 Jahre) | 5 Jahre | Karte: 5 Jahre / Logbuch: Grundschulung unbefristet |
| Jährliche Unterweisung | Pflicht (manuelle Doku) | Pflicht (eLearning möglich) | Pflicht (manuelle Doku) |
| Auffrischung | Empfohlen | Nach 5 Jahren | Nach 5 Jahren (für neue Karte) |
Inhalte und Zusatzqualifikationen
Theorie Praxis
Alle Systeme vermitteln rechtliche Grundlagen, Gerätetechnik (Standsicherheit, Lastdiagramme), Einsatzgrenzen (Wind, Boden) und Notablass-Szenarien. Die Inhalte sind durch DGUV und ISO-Normen weitgehend angeglichen.
Wichtig: PSA gegen Absturz (PSAgA)
Oft vergessen: In Hubarbeitsbühnen (besonders Teleskopbühnen) ist PSA gegen Absturz Pflicht. Ein Bedienerschein allein beinhaltet meist nicht die notwendige praktische Übung zur PSAgA-Nutzung und Rettung. Professionelle Schulungsanbieter bieten daher Kombi-Module an, in denen die PSAgA-Unterweisung nach DGUV Regel 112-198 direkt integriert wird.
Wirtschaftlichkeit: Total Cost of Ownership (TCO)
Viele Betriebe vergleichen nur die Kosten der Erstschulung. Die wahren Kosten entstehen jedoch über die Laufzeit von 5 Jahren durch Arbeitsausfall und Administration der jährlichen Unterweisungen.
Rechenbeispiel: Kosten pro Bediener über 5 Jahre
Szenario: 1 Bediener, Erstschulung + 4x jährliche Unterweisungen.
| Kostenfaktor | Klassisch (Präsenz) | System-Lösung (mit eLearning) |
|---|---|---|
| Erstschulung (ca.) | 250,00 € | 300,00 € |
| Jährliche Unterweisung (Kurskosten) | 4x 80 € = 320,00 € | 4x ca. 15,00 € (eLearning) je nach Preisstaffel |
| Arbeitsausfall (4x 2 Std. Anfahrt/Kurs) | ca. 400,00 € (Lohnkosten) | ca. 50,00 € (4x 15 Min.) |
| Gesamtkosten 5 Jahre | ca. 970,00 € | ab ca. 410,00 € |
Fazit: Systeme mit integriertem eLearning (wie SYSTEM-CARD®) haben zwar oft eine etwas höhere Erstinvestition, amortisieren sich aber meist schon im zweiten Jahr durch wegfallende Reisezeiten und Organisationsaufwand.
Entscheidungshilfe: Inhouse oder Schulungszentrum?
Wann lohnt sich was?
- Schulungszentrum (Extern): Ideal für KMU und Betriebe mit bis zu ca. 50 Bedienern. Vorteil: Professionelle Umgebung, diverse Gerätetypen verfügbar, keine interne Vorbereitung nötig, rechtssichere Dokumentation durch den Anbieter.
- Inhouse (Im eigenen Betrieb): Lohnt sich bei sehr großen Gruppen. Voraussetzung: Ein geeigneter Schulungsraum, passende Maschinen (mit gültiger Prüfung) und ausreichend Platz für Fahrübungen sind vorhanden.
Hybrid-Modell (Empfehlung): Erstschulung extern im Zentrum (volle Qualität), jährliche Unterweisungen digital per eLearning. Das ist oft der wirtschaftlichste und sicherste Weg.
Entscheidung nach Szenario
Szenario A: Regional, eigene Geräte, feste Mitarbeiter
Eine saubere DGUV-Schulung ist ausreichend. Achte auf zertifizierte Anbieter, um Qualitätsschwankungen zu vermeiden.
Szenario B: Überregional, Mietgeräte, wechselnde Baustellen
SYSTEM-CARD® ist hier die "Sorglos-Lösung". Sie wird deutschlandweit anerkannt, bietet TÜV-geprüfte Qualität und entlastet dich durch die digitale Verwaltung der jährlichen Unterweisungen massiv von Bürokratie.
Szenario C: Internationale Projekte / insbesondere USA, GB, Australien
IPAF ist hier der Standard. Wer grenzüberschreitend arbeitet (gerade im angloamerikanischen Raum), benötigt die PAL Card als "Eintrittskarte" für internationale Baustellen.
Umsetzungsplan: So rollst du das im Betrieb sauber aus
Schritt 1: Bestandsaufnahme in 30 Minuten
Liste alle Personen, die Bühnen bedienen (oder es perspektivisch sollen). Erfasse pro Person: vorhandene Nachweise, Einsatzhäufigkeit, Gerätetypen und typische Einsatzorte. Damit erkennst du sofort, wo Qualifikations- oder Dokumentationslücken sind.
Schritt 2: Standard festlegen und „Sonderfälle“ definieren
Lege fest, ob du DGUV oder IPAF als Standard nutzt – und für welche Projekte eine höhere Anforderung gilt. Definiere klare Regeln: Welche Geräte dürfen mit welchem Nachweis bedient werden? Je klarer diese Regeln sind, desto weniger Chaos entsteht bei Baustellenwechseln.
Schritt 3: Jährliche Unterweisung als festen Prozess verankern
Plane die Unterweisung wie eine Pflichtwartung: wiederkehrend, terminlich fix, mit Nachweis. Ohne Routine wird das Thema immer „nächstes Quartal“ – bis zum ersten Audit oder Unfall. Führe eine zentrale Ablage ein (digital), damit Nachweise in Minuten vorliegen.
Schritt 4: Verfalls- und Terminüberwachung
Bei IPAF brauchst du eine Ablaufüberwachung der PAL Cards. Bei DGUV brauchst du mindestens eine Überwachung der jährlichen Unterweisungstermine und internen Beauftragungen. Wenn du das nicht automatisch trackst, passiert es irgendwann garantiert zu spät.
Beauftragung Dokumentation: Der eigentliche Haftungsschutz
Das Zertifikat ist nur der erste Schritt. Für den rechtssicheren Einsatz benötigst du das Minimal-Set an Nachweisen:
- Gültiger Befähigungsnachweis (SYSTEM-CARD®, IPAF oder DGUV-Zertifikat)
- Nachweis der letzten jährlichen Unterweisung (z.B. eLearning-Zertifikat)
- Schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber
- Protokoll der gerätespezifischen Einweisung (am Tag des Einsatzes)
Häufige Fehler aus der Praxis: Das sind die echten Haftungsfallen
Fehler 1: „Zertifikat ist da, passt schon“
Ohne jährliche Unterweisung und schriftliche Beauftragung ist das System lückenhaft. Nach außen sieht es oft „okay“ aus – bis es geprüft wird. Die häufigste Schwachstelle ist nicht der Kurs, sondern der fehlende jährliche Nachweis.
Fehler 2: Keine Geräteeinweisung bei neuen Modellen
Auch geschulte Bediener brauchen eine Einweisung, wenn Geräte sich deutlich unterscheiden (Steuerung, Notablass, Abstützung, Lastmoment-Logik). „Kann ich schon“ ist kein Prozess. Dokumentiere Einweisungen kurz, aber konsequent – das ist billig und schützt.
Fehler 3: Notablass/Rettung ist nicht geregelt
Viele Teams wissen theoretisch, dass es einen Notablass gibt, aber nicht, wer wann was macht. Im Ernstfall zählt keine Folie, sondern ein geübter Ablauf. Definiere Rollen, trainiere das Szenario und halte es als betriebliche Regel fest.
Fazit: Was wirklich zählt
Die sichere Seite entsteht durch gelebte Prozesse, nicht nur durch eine Karte. DGUV ist die Basis, IPAF der internationale Spezialist und SYSTEM-CARD® die strukturierte, wirtschaftliche Lösung für Unternehmen, die Rechtssicherheit mit minimalem Verwaltungsaufwand suchen.
Schulungen bei BIBERGER
Hinweis: Der folgende Abschnitt stellt das Angebot der Firma BIBERGER vor.
BIBERGER bietet als zertifiziertes Schulungszentrum praxisorientierte Ausbildungen auf Basis der DGUV 308-008 und der ISO 18878 an.
Als Partner von SYSTEM LIFT nutzen wir das etablierte SYSTEM-CARD®-Konzept. Unsere Kunden profitieren dabei von:
- Qualität Sicherheit: Schulungen durch erfahrene Vollzeit-Trainer in einem professionellen Umfeld.
- Effizienz durch Digitalisierung: Erstschulung in Theorie und Praxis bei uns – die jährliche Unterweisung erledigen deine Mitarbeiter zeitsparend per eLearning.
- Komplett-Service: Neben dem Bedienerausweis integrieren wir auf Wunsch PSAgA-Unterweisungen oder bieten Schulungen für Stapler und Teleskoplader an.
Wir beraten dich gerne, ob für deinen Betrieb eine Schulung in unserem Zentrum oder eine Inhouse-Lösung sinnvoller ist.





























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Typische Planungsfehler beim ersten Einsatz von Arbeitsbühnen – und wie du sie vermeidest
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