Arbeiten mit Arbeitsbühnen in der Nähe von Stromleitungen gehören zu den risikointensivsten Einsätzen überhaupt. Stromschläge, Lichtbogenbildung und Schrittspannungen können in Sekunden lebensbedrohlich werden. Normale Arbeitsbühnen sind ausdrücklich nicht für Arbeiten unter Spannung zugelassen – sie dürfen ausschließlich für Arbeiten in der Nähe genutzt werden, wenn die geltenden Mindestabstände eingehalten werden.
Dieser Leitfaden richtet sich an Unternehmen, Sicherheitsbeauftragte und Bediener. Er erklärt klar verständlich, welche Abstände gelten, welche Regeln verbindlich sind und wie Einsätze sicher geplant und durchgeführt werden.
Kernbotschaften: Was jeder Betreiber und Bediener wissen muss
Die wichtigsten Grundsätze müssen bereits vor der Einsatzplanung klar sein. Sie bilden die Basis für jede Gefährdungsbeurteilung.
- Normale Arbeitsbühnen sind NICHT für Arbeiten unter Spannung zugelassen. Sie dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Mindestabstand zu aktiven Teilen eingehalten wird.
- Mindestabstände nach DIN VDE 0105-100 sind verbindlich: 1 m / 3 m / 4 m / 5 m je nach Spannungsebene.
- Netzbetreiber müssen vor Arbeitsbeginn informiert werden. Ohne Freigabe ist jeder Einsatz unzulässig.
- Jährliche UVV-Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Fehlende Prüfplakette führt zum Baustopp.
- Bediener müssen ausgebildet und schriftlich beauftragt sein. Fehlt die Beauftragung, haftet der Unternehmer persönlich.
Rechtlicher Rahmen: Was zwingend einzuhalten ist
Für Arbeiten in der Nähe elektrischer Leitungen gelten klare gesetzliche und normative Vorgaben. Sie definieren Verantwortlichkeiten, Prüfpflichten und die technisch-organisatorischen Schutzmaßnahmen.
Gesetze und Verordnungen
Sie bilden den verbindlichen Rahmen für jedes Unternehmen:
- ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht
- BetrSichV – sichere Bereitstellung, Prüfpflichten, Dokumentation
- Produktsicherheitsgesetz – CE-Konformität der Maschine
DGUV-Regelwerke
Sie beschreiben den sicheren Betrieb im Detail:
- DGUV Information 208-019 – Auswahl, Betrieb, Wartung, Qualifikation
- DGUV Regel 103-011 – nur für Elektrofachkräfte bei Arbeiten unter Spannung
- DGUV Grundsatz 308-008 – Ausbildung und Beauftragung der Bediener
- DGUV Grundsatz 308-002 – Prüfungen und Sachkunde
Normen
Sie definieren technische Sicherheitsanforderungen und Schutzabstände:
- DIN EN 280 – Bau- und Sicherheitsanforderungen an Arbeitsbühnen
- DIN VDE 0105-100 – Annäherungszonen und Mindestabstände (zwingend!)
- TRBS 2121 – Absturzprävention und Auswahl geeigneter Arbeitsmittel
Zusätzlich gelten Leitungsschutz-Anweisungen der Netzbetreiber. Diese sind verbindlich und häufig strenger als allgemeine Regelwerke.
Mindestabstände zu Stromleitungen: Die zentrale Sicherheitsregel
Die folgenden Werte der DIN VDE 0105-100 sind zwingend einzuhalten. Sie gelten für alle Arbeitsbühnen und alle leitfähigen Komponenten.
| Nennspannung | Mindestabstand (DV) für Arbeitsbühnen |
|---|---|
| bis 1 kV | 1,0 m |
| >1 kV bis 110 kV | 3,0 m |
| >110 kV bis 220 kV | 4,0 m |
| >220 kV bis 380 kV | 5,0 m |
| unbekannt | mindestens 5,0 m |
Die Abstände gelten horizontal, vertikal und diagonal. Als Bezugspunkt zählt jede leitfähige Komponente – Korb, Ausleger, Werkzeuge und auch Personen.
Internationale Organisationen wie IPAF empfehlen häufig noch größere Abstände – teils 9 bis 15 Meter bei Mast- und Trassenarbeiten.
Was erlaubt ist – und was nicht
Erlaubt
- Arbeiten in Leitungsnähe mit Einhaltung der DV-Zone
- Arbeiten nach Abstimmung mit dem Netzbetreiber
- Einsätze im Schutzstreifen mit schriftlicher Freigabe des Betreibers
Nicht erlaubt
- Arbeiten unter Spannung mit normalen Arbeitsbühnen
- Unterschreiten der Mindestabstände ohne Freischaltung/Abdeckung
- Bühnen als Kran verwenden (Lasten am Korb anhängen)
- Improvisierte Körbe auf Staplern, Radladern oder Teleskopladern
Planung und Organisation: Schritt für Schritt sicher vorgehen
Vorplanung
Bevor eine Bühne bestellt wird, müssen folgende Punkte geklärt sein:
- Leitungsauskunft einholen (Spannung, Lage, Betreiber)
- Gefährdungsbeurteilung mit Fokus „elektrische Gefahr“
- Alternative Verfahren prüfen (z. B. Gerüst, Kran)
- Rettungskonzept berücksichtigen (Thema Schrittspannung)
Abstimmung mit dem Netzbetreiber
- Arbeitsbeginn mindestens 5 Werktage zuvor anmelden
- Vor-Ort-Einweisung durch den Betreiber einfordern
- Schutzmaßnahmen festlegen: Freischaltung, Abschrankung, Höhenbegrenzung
- Schriftliche Freigabe vor Arbeitsbeginn sicherstellen
Bühnenauswahl
- Typ nach Reichweite, Untergrund und Platzverhältnissen wählen
- Jahresprüfung und aktuelles Prüfprotokoll prüfen
- Nur ausgebildete und schriftlich beauftragte Bediener einsetzen
Sicherer Betrieb: Checkliste für die Baustelle
Vor dem Einsatz
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung dokumentiert
- Untergrund tragfähig, Stützen korrekt ausgebracht
- Schutzabstand DV auf dem Boden markiert/abgesperrt
- Arbeits- und Verkehrsfläche gesichert
Während des Einsatzes
- Mindestabstände konsequent eingehalten
- Einweiser eingesetzt, wenn Sicht eingeschränkt ist
- Keine überstehenden Metallteile oder langen Werkzeugträger
- Keine Überlast – Korblast einhalten
- Arbeit bei Gewitter oder starkem Wind sofort stoppen
Verboten
- Übersteigen aus dem Korb
- Fahren mit angehobener Bühne ohne klare Sicht
- Arbeiten ohne zweite Person bei Risikoeinsätzen
Notfallverhalten bei Kontakt oder gefährlicher Annäherung
Kommt es zu einem Kontakt oder droht ein Lichtbogen, entscheidet korrektes Verhalten über Leben und Tod.
- Im Korb bleiben – niemals abspringen!
- Bühne nicht bewegen oder absenken
- Umgebung mindestens 10 m absperren
- Sofort Feuerwehr und Netzbetreiber alarmieren
- Erst nach Freigabe durch den Betreiber Rettung einleiten
- Nur bei Brandgefahr: Verlassen mit geschlossenem Beinsprung (hüpfend entfernen)
Wartung und Prüfung: Was gesetzlich vorgeschrieben ist
Arbeitstäglich
- Sicht- und Funktionsprüfung (Hydraulik, Stützen, Geländer, Not-Aus)
Jährlich
- UVV-Prüfung nach DGUV 308-002 durch befähigte Person
- Prüfprotokoll und Prüfplakette müssen vorliegen
Außerordentlich
- Nach Unfällen
- Nach Umbauten oder ungewöhnlichen Belastungen
Isolierte Bühnen
Sie erfordern zusätzliche Isolationsprüfungen gemäß Herstellerangaben.
Typische Fehler und Unfallursachen – und wie du sie vermeidest
Erfahrungen von DGUV, BG BAU und IPAF zeigen immer wieder dieselben Muster.
Typische Fehler
- Keine oder unvollständige Gefährdungsbeurteilung
- Falscher Bühnentyp, Reichweite unterschätzt
- Fehlende Prüfplakette
- Unzureichende Abstützung auf weichem/unklarem Untergrund
- Bediener ohne Ausbildung oder ohne schriftliche Beauftragung
Häufigste Unfallarten
- Tödliche Stromunfälle durch Unterschreiten der DV-Zone
- Kollisionen mit Fahrleitungen beim Schwenken
- Umkippen der Bühne durch Fehlbedienung oder schlechte Abstützung
- Sturz aus dem Korb bei unerwarteter Bewegung
Fazit: Sicherheit entsteht durch Planung, Wissen und klare Regeln
Arbeiten in der Nähe von Stromleitungen verlangen Disziplin, klare Prozesse und die richtige Ausrüstung. Mindestabstände, Netzbetreiber-Freigabe und geprüfte Arbeitsbühnen sind nicht optional – sie sind lebenswichtig. Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte und Bediener tragen gemeinsam Verantwortung für sichere und rechtskonforme Einsätze.
Wer vorbereitet ist, arbeitet sicher.






























Share:
Wie oft sollte man Baumaschinen wie Stapler und Arbeitsbühnen reinigen?
Outdoor-Arbeitsbühnen & Stapler: Welche Maschinen fürs Gelände?
Unser redaktioneller Qualitätsanspruch
Die Fachinhalte auf biberger.de werden redaktionell erstellt, geprüft und fortlaufend gepflegt. Grundlage ist unsere tägliche Arbeit mit Arbeitsbühnen, Teleskopstaplern und Flurförderzeugen – in Vermietung, Verkauf, Einsatzplanung und technischer Betreuung.
Jeder Beitrag entsteht aus realen Erfahrungswerten und wird redaktionell nach Fachkriterien auf Verständlichkeit, Genauigkeit und Praxisbezug überprüft. Technische Aussagen werden regelmäßig gegen aktuelle Branchenstandards und bewährte Verfahren abgeglichen.
Ziel unserer Veröffentlichungen ist es, verlässliches Fachwissen zugänglich zu machen und Anwendern, Entscheidern und Branchenpartnern Orientierung zu bieten. BIBERGER versteht sich als unabhängige Informationsplattform für sichere, wirtschaftliche und moderne Höhenzugangstechnik – fundiert, nachvollziehbar und frei von werblichem Einfluss.
Alle Inhalte dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Sicherheitsberatung. Trotz größter Sorgfalt können wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder die Anwendung im konkreten Projektfall übernehmen.