Das Verlassen des Arbeitskorbs in der Höhe sorgt oft für Unsicherheit. Manche halten es für grundsätzlich verboten, andere machen es einfach. Richtig ist: Ein Ausstieg ist nur in klar begründeten Ausnahmefällen zulässig – und dann strikt nach Regeln.
Hier bekommst du einen vollständigen Leitfaden: Rechtslage, Best Practices, Checklisten und spezielle Vorschriften für Arbeitskörbe – inklusive Arbeitskorb für Stapler Vorschriften.
Aussteigen aus Hubarbeitsbühnen – was ist erlaubt?
Fahrbare Hubarbeitsbühnen (MEWP) sind dafür gebaut, dass die Arbeit im Korb erfolgt. Sie sind keine Aufstiegsanlagen. Übersteigen ist grundsätzlich untersagt und nur zulässig, wenn es fachlich notwendig, geplant und abgesichert ist.
Als Grundlage dienen u. a. EN 280, DGUV Information 208-019, DGUV Grundsatz 308-008 und DGUV Regel 101-005. Hersteller untersagen den Ausstieg in der Betriebsanleitung in der Regel ausdrücklich.
Arbeitskorb Vorschriften im Überblick
Ein Ausstieg darf nur erfolgen, wenn alle Punkte erfüllt sind:
- Gefährdungsbeurteilung belegt Notwendigkeit und Restgefahren.
- Schriftliche Anweisung des Unternehmers liegt vor (wer, wann, wie, wo).
- PSAgA wird korrekt verwendet; externer Anschlagpunkt vor dem Ausstieg verbinden.
- Zweiter Bediener sichert vom Boden; Kommunikation jederzeit möglich.
- Rettungskonzept ist dokumentiert und geübt.
- Keine Bewegung der Bühne während des Übersteigens; Steuerung gegen Fehlbedienung sichern.
| Situation | Erlaubt? | Bedingungen |
|---|---|---|
| Ausstieg auf ebener Fläche (bodennah, z. B. Übergang in Halle) | Ja, ausnahmsweise | GBU, schriftliche Freigabe, PSAgA an externem Anschlagpunkt, Bühne stillgesetzt |
| Ausstieg auf Dachfläche/Fassade in Höhe | Nur mit Auflagen | Sichere Anschlagpunkte ≥ 10 kN, zweiter Bediener, Rand-/Durchsturzschutz, Rettungsplan |
| Übersteigen auf Gerüste oder Leitern | Grundsätzlich nein | Nur wenn keine sichere Alternative besteht und alle Schutzmaßnahmen erfüllt sind |
Konkrete Risiken beim Übersteigen
Die größten Gefahren entstehen beim Wechsel der Sicherung und durch unkontrollierte Bewegungen.
- Sturz durch Entlastung des Auslegers oder Fehltritt.
- Einklemmgefahr zwischen Korb und Bauwerk.
- Herabfallende Werkzeuge gefährden Personen unten.
- Fehlbedienung der Steuerung, ruckartige Bewegungen, Windböen.
So planst du einen sicheren Ausstieg – Schritt für Schritt
1) Gefährdungsbeurteilung & Freigabe
Formuliere den Zweck, wähle die geeignete Bühne und bestimme Anschlagpunkte. Lege Zuständigkeiten fest und dokumentiere die Freigabe.
2) Arbeitsplatz vorbereiten
Bereich sperren, Fall-/Stoßkanten sichern, Werkzeug mit Fangleinen, Funk testen, Witterung prüfen.
3) PSAgA & Anschlagpunkt
Vor dem Aussteigen im Korb umlenken/umsichern und erst dann vom internen auf den externen Anschlagpunkt wechseln. Anschlagpunkte müssen tragfähig und geeignet sein.
4) Durchführung
Bühne stillsetzen, Not-Aus sichern, kein Nachführen während des Übersteigens. Langsame, abgesprochene Bewegungen – der zweite Bediener behält Übersicht.
5) Rettung
Notfallrollen, Evakuierungsweg, Notablass und Rücksicherung vorher üben. Nur mit klarem Plan starten.
Arbeitskorb für Stapler – spezielle Vorschriften
Arbeitskörbe an Gabelstaplern (Mannkörbe) sind nur für gelegentliche, kurzzeitige Arbeiten zulässig und erfordern strenge Bedingungen.
- Nur zugelassene Arbeitskörbe mit CE-Kennzeichnung und Betriebsanleitung einsetzen.
- Herstellerfreigabe bzw. Eignung des Staplers sicherstellen (Traglast, Resttragfähigkeit, Lastschwerpunkt).
- Rutschsicherung/Verriegelung gegen Abrutschen/Abheben von den Zinken.
- Personenzahl begrenzen (i. d. R. max. 1–2 Personen, je nach Typenschild).
- Sicherung im Korb mit PSAgA, stabile Standfläche, Geländer, Türverriegelung.
- Nur geschulte Bediener; jährliche Unterweisung, regelmäßige Prüfung durch befähigte Person.
| Anforderung | Warum wichtig? | Praxis-Tipp |
|---|---|---|
| Zugelassener Arbeitskorb | Sicherheitsausstattung und Statik geprüft | Typenschild und Anleitung prüfen, keine Eigenbauten |
| Resttragfähigkeit berechnen | Korb + Personen + Werkzeuge verschieben Schwerpunkt | Werte vom Datenblatt nutzen, nie „auf Kante“ planen |
| Verriegelung am Mast/Zinken | Verhindert Abrutschen oder Ausheben | Nur mit geprüfter Rutschsicherung arbeiten |
| PSAgA und Türverriegelung | Schützt vor Absturz und unbeabsichtigtem Öffnen | Gurt an geeigneten Punkten anschlagen, Funktionstest |
| Prüfung/Unterweisung | Erkennt Mängel früh, reduziert Unfälle | Jährliche Unterweisung, Prüfbuch führen |
Recht, Verantwortung und Konsequenzen
Arbeitgeber müssen geeignete Arbeitsmittel bereitstellen, Mitarbeiter schulen und den Einsatz freigeben. Bediener müssen Anweisungen befolgen und Gefahren melden.
Wer ohne Freigabe aussteigt oder Vorschriften missachtet, riskiert Personenschäden, Sachschäden und Haftung. Versicherungen können den Schutz einschränken, wenn bestimmungswidrig gearbeitet wurde.
Fazit: Ausnahme statt Routine – nur mit Plan und Team
Aussteigen aus Hubarbeitsbühnen ist kein Alltagsmanöver. Es bleibt die Ausnahme und verlangt klare Planung, strikte Absicherung und geübte Abläufe. Mit Gefährdungsbeurteilung, PSAgA, zweitem Bediener und Rettungskonzept bleibst du rechtskonform und sicher.
Braucht dein Projekt Unterstützung? Sprich uns an – wir helfen dir bei Auswahl, Planung und Schulung.






























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