Du liest: Gurtpflicht auf Arbeitsbühnen: Wann ist die Hubarbeitsbühnen Absturzsicherung Pflicht?
Zusammenfassung Das Wichtigste in Kürze

Die Gurtpflicht auf Arbeitsbühnen hängt nicht von der Höhe ab, sondern von der Bauart der Bühne und dem Einsatzort. Bei Teleskop- und LKW-Bühnen ist eine PSAgA Pflicht, ebenso bei Einsätzen über Wasser, Maschinen oder Verkehr. Scherenbühnen mit festen Geländern benötigen dagegen meist keine Absturzsicherung.

Wichtig: Die PSAgA muss korrekt angeschlagen, regelmäßig geprüft und nur nach Schulung verwendet werden. Ein Rückhaltesystem ist meist sicherer als reine Absturzsicherung. Helm mit Kinnriemen (EN 12492) ist Pflicht. Nur wer Technik, Gurt und Anschlagpunkt richtig nutzt, arbeitet wirklich sicher.

Zusammenfassung Das Wichtigste in Kürze

Die Gurtpflicht auf Arbeitsbühnen hängt nicht von der Höhe ab, sondern von der Bauart der Bühne und dem Einsatzort. Bei Teleskop- und LKW-Bühnen ist eine PSAgA Pflicht, ebenso bei Einsätzen über Wasser, Maschinen oder Verkehr. Scherenbühnen mit festen Geländern benötigen dagegen meist keine Absturzsicherung.

Wichtig: Die PSAgA muss korrekt angeschlagen, regelmäßig geprüft und nur nach Schulung verwendet werden. Ein Rückhaltesystem ist meist sicherer als reine Absturzsicherung. Helm mit Kinnriemen (EN 12492) ist Pflicht. Nur wer Technik, Gurt und Anschlagpunkt richtig nutzt, arbeitet wirklich sicher.

Arbeitsbühnen sind aus der Baubranche und Industrie nicht mehr wegzudenken. Sie ermöglichen sicheres Arbeiten in der Höhe und bieten deutlich mehr Flexibilität als herkömmliche Gerüste oder Leitern. Doch wo in großer Höhe gearbeitet wird, besteht immer ein gewisses Risiko. Abstürze gehören zu den häufigsten Unfallursachen, weshalb es klare Vorschriften zur Absturzsicherung gibt.

Eine zentrale Frage ist dabei: Wann ist die Nutzung einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) Pflicht? Während bei manchen Arbeitsbühnen ein Geländer als ausreichende Sicherung gilt, ist bei anderen der Einsatz eines Sicherheitsgurts vorgeschrieben. Doch welche Regelungen gelten genau? Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung erforderlich? Und welche Voraussetzungen müssen für eine sichere Nutzung erfüllt sein? In diesem Artikel erfährst du, wann du eine Absturzsicherung brauchst, was beim Einsatz von PSAgA zu beachten ist und wann eine Schulung verpflichtend ist.

Ab welcher Höhe ist eine PSAgA auf der Hubarbeitsbühne Pflicht?

Viele gehen davon aus, dass eine Absturzsicherung erst ab einer bestimmten Höhe vorgeschrieben ist. Tatsächlich hängt die Pflicht zur PSAgA jedoch nicht nur von der Höhe, sondern vor allem von der Bauweise der Arbeitsbühne und dem jeweiligen Einsatzort ab.

Bei Scherenarbeitsbühnen mit festem Geländer besteht in der Regel keine Gurtpflicht, da die Umwehrung bereits als Schutz gegen Abstürze dient. Anders sieht es bei Teleskop- und LKW-Arbeitsbühnen aus. Durch die Bauweise dieser Maschinen kann es beim Verfahren oder bei Schwenkbewegungen zu einem plötzlichen Ruck kommen. Ohne Sicherung besteht die Gefahr, dass eine Person aus dem Arbeitskorb geschleudert wird. Deshalb ist hier eine Absturzsicherung Pflicht.

Auch der Einsatzort spielt eine Rolle. Wenn eine Arbeitsbühne über Wasser, Maschinen oder stark befahrenen Straßen genutzt wird, kann die Gurtpflicht unabhängig von der Bauweise vorgeschrieben sein. Generell gilt: Wo ein Absturz nicht durch ein festes Geländer verhindert wird oder besondere Umstände das Risiko erhöhen, ist eine PSAgA Pflicht.

Schutz vor dem Herausschleudern 

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Absturzsicherungen nur vor einem direkten Sturz in die Tiefe schützen. Doch eine der größten Gefahren beim Arbeiten auf Hubarbeitsbühnen ist das Herausschleudern. Plötzliche Bewegungen, Bodenunebenheiten oder abrupte Stopps können dazu führen, dass die Bedienperson aus dem Arbeitskorb geschleudert wird.

Deshalb ist bei vielen fahrbaren Hubarbeitsbühnen das Tragen einer PSA gegen Absturz (PSAgA) vorgeschrieben. Dabei spielt nicht nur die Höhe eine Rolle, sondern auch die Plattformbewegung und die Möglichkeit, über die Absturzkante hinausgeschleudert zu werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt, dass die Verwendung von Arbeitsmitteln bestimmungsgemäß erfolgt. Das bedeutet, dass für jede Hubarbeitsbühne individuell geprüft werden muss, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. 

Wichtig ist dabei die richtige Anschlageinrichtung. Der Auffanggurt muss an einer dafür vorgesehenen Anschlagöse befestigt sein, wobei die Länge zwischen Anschlagpunkt und Auffangsystem so gewählt werden sollte, dass eine übermäßige Fallhöhe vermieden wird. Manche Einsätze erfordern zusätzlich ein Höhensicherungsgerät (HSG) oder einen Bandfalldämpfer, um die mechanischen Gefährdungen weiter zu reduzieren.

Merke: Der beste Schutz vor dem Herausschleudern ist eine korrekt angelegte PSAgA in Verbindung mit einem passenden Anschlagpunkt. Die richtige Anwendung und die Benutzung der PSAgA sollten unbedingt in einer PSAgA-Schulung erlernt werden – denn nur so kann das System im Ernstfall Leben retten!

Was ist beim Einsatz von PSAgA auf Hubarbeitsbühnen zu beachten?

Das Tragen eines Gurts allein reicht nicht aus, um einen sicheren Schutz zu gewährleisten. Entscheidend ist, dass die persönliche Schutzausrüstung korrekt verwendet wird. Ein zentraler Punkt ist die Wahl des richtigen Anschlagpunkts. Der Gurt darf nicht an beliebigen Stellen der Arbeitsbühne befestigt werden, sondern muss mit einem dafür vorgesehenen Anschlagpunkt verbunden sein.

Ebenso wichtig ist die Länge des Verbindungsmittels. Ist das Verbindungsmittel zu lang, kann es zu einem gefährlichen Pendelsturz kommen. In den meisten Fällen ist ein Rückhaltesystem die bessere Wahl als eine reine Absturzsicherung. Dabei wird die Länge des Gurts so eingestellt, dass ein Herausfallen aus dem Korb gar nicht erst möglich ist.

Ein weiterer Aspekt ist die regelmäßige Prüfung der Ausrüstung. Sicherheitsgurte, Verbindungsmittel und Karabiner unterliegen einem natürlichen Verschleiß. Sie sollten daher regelmäßig kontrolliert und bei sichtbaren Beschädigungen umgehend ausgetauscht werden.

Und nicht zuletzt: Wer PSAgA nutzt, sollte eine entsprechende PSA/PSAgA Schulung absolviert haben. Eine falsche Anwendung kann dazu führen, dass die Schutzausrüstung nicht richtig greift oder sogar zusätzliche Gefahren entstehen.

Wann ist eine PSAgA-Schulung erforderlich?

Der sicherste Gurt bringt nichts, wenn er falsch angelegt oder falsch genutzt wird. Deshalb ist eine Schulung für das sichere Arbeiten mit PSAgA gesetzlich vorgeschrieben. Diese Unterweisung muss erfolgen, wenn:

  • ein Unternehmen Mitarbeitende in Bereichen mit Absturzgefahr einsetzt,
  • eine Arbeitsbühne genutzt wird,
  • spezielle Risiken durch den Einsatzort bestehen (z. B. über Wasser oder Maschinen),
  • eine jährliche Wiederholung der Schulung ansteht.

Da es sich um eine gesetzliche Vorgabe handelt, darf PSAgA nicht einfach nach eigenem Ermessen genutzt werden. Wer sich nicht ausreichend schulen lässt, riskiert nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern auch empfindliche Strafen für das Unternehmen.

Wir bieten PSAgA-Schulungen an, in denen du lernst, wie du dich richtig sicherst und deine Schutzausrüstung korrekt nutzt. So kannst du Risiken minimieren und gesetzliche Vorschriften problemlos einhalten.

Welcher Helm ist bei der Nutzung von PSAgA vorgeschrieben?

Wer sich mit einem Gurt sichert, sollte auch an den passenden Kopfschutz denken. Ein herkömmlicher Bauhelm reicht in diesem Fall nicht aus, da er bei einem Sturz leicht verrutschen oder sogar herunterfallen kann. Deshalb ist ein Helm mit Kinnriemen erforderlich.

Am besten eignen sich Helme nach EN 12492, die speziell für Arbeiten mit Absturzrisiko entwickelt wurden. Diese Helme sitzen fest am Kopf, bieten Schutz vor herabfallenden Gegenständen und bleiben auch bei einem plötzlichen Ruck an Ort und Stelle. Wer regelmäßig auf Arbeitsbühnen arbeitet, sollte auf ein leichtes und gut belüftetes Modell achten, um den Tragekomfort zu erhöhen.

Fazit: Sicherheit geht vor – Gurtpflicht immer ernst nehmen!

Die Vorschriften zur Hubarbeitsbühne Absturzsicherung Pflicht sind nicht nur eine Formalität, sondern eine lebenswichtige Schutzmaßnahme. Die Gurtpflicht hängt nicht allein von der Höhe ab, sondern vor allem von der Bauweise der Bühne und den individuellen Risiken des Einsatzortes. Wer PSAgA nutzt, sollte genau wissen, wie sie richtig angewendet wird – und dazu gehört auch eine Schulung.

Möchtest du mehr über die sichere Nutzung von Arbeitsbühnen erfahren, eine PSAgA-Schulung absolvieren oder eine Hebebühne mieten? Wir beraten dich gerne!

Benjamin_Biberger_f09df03b-780b-4e03-8991-ca3f20113b29 - BIBERGER
Über den Autor

Benjamin Biberger

Geschäftsführer

Benjamin ist Gründer und Geschäftsführer von BIBERGER Arbeitsbühnen & Stapler.

Er ist verantwortlich für die kaufmännischen und administrativen Bereiche des Unternehmens und sorgt gemeinsam mit seinem Team für die Optimierung der betrieblichen Abläufe und die optimale Unterstützung der Kunden bei ihren Projekten.

Durch seine langjährige Erfahrung in den Bereichen Organisation und Projektmanagement sorgt er für ein stabiles Fundament – im eigenen Tagesgeschäft, in der nachhaltigen Weiterentwicklung der Prozesse sowie in der Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden.

Unser redaktioneller Qualitätsanspruch

Die Fachinhalte auf biberger.de werden redaktionell erstellt, geprüft und fortlaufend gepflegt. Grundlage ist unsere tägliche Arbeit mit Arbeitsbühnen, Teleskopstaplern und Flurförderzeugen – in Vermietung, Verkauf, Einsatzplanung und technischer Betreuung.

Jeder Beitrag entsteht aus realen Erfahrungswerten und wird redaktionell nach Fachkriterien auf Verständlichkeit, Genauigkeit und Praxisbezug überprüft. Technische Aussagen werden regelmäßig gegen aktuelle Branchenstandards und bewährte Verfahren abgeglichen.

Ziel unserer Veröffentlichungen ist es, verlässliches Fachwissen zugänglich zu machen und Anwendern, Entscheidern und Branchenpartnern Orientierung zu bieten. BIBERGER versteht sich als unabhängige Informationsplattform für sichere, wirtschaftliche und moderne Höhenzugangstechnik – fundiert, nachvollziehbar und frei von werblichem Einfluss.

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FAQ

Wann muss eine PSAgA getragen werden?

Eine PSA gegen Absturz (PSAgA) muss immer dann getragen werden, wenn ein Absturz nicht durch andere Schutzmaßnahmen, wie ein festes Geländer, verhindert wird. Besonders bei Teleskopbühnen, LKW-Arbeitsbühnen und Arbeitskörben ohne feste Umwehrung ist die Sicherung mit einem Auffanggurt Pflicht. Die genauen Vorgaben regeln die TRBS 2121 und die DGUV Information 208-019.

Ist die PSAgA-Schulung Pflicht?

Ja, eine PSAgA-Schulung ist Pflicht, wenn Beschäftigte eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nutzen müssen. Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 2121 darf PSAgA nur von geschulten Personen verwendet werden. Die Schulung muss regelmäßig, mindestens einmal jährlich, wiederholt werden.

Welche PSA bei Hubarbeitsbühnen?

Bei Hubarbeitsbühnen wird in der Regel eine PSA gegen Absturz (PSAgA) benötigt. Diese besteht aus einem Auffanggurt nach EN 361, einem Verbindungsmittel mit Falldämpfer oder einem Höhensicherungsgerät (HSG) sowie einem geeigneten Anschlagpunkt. Zusätzlich ist ein Helm mit Kinnriemen nach EN 12492 vorgeschrieben, um den Kopf bei einem Sturz zu schützen. Die genaue PSA-Anforderung hängt von der Art der Arbeitsbühne und dem Einsatzort ab.

Was versteht man unter dem Begriff PSAgA?

PSAgA steht für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie umfasst alle sicherheitsrelevanten Ausrüstungen, die das Absturzrisiko minimieren oder einen Sturz auffangen. Dazu gehören ein Auffanggurt (EN 361), ein Verbindungsmittel mit Falldämpfer oder Höhensicherungsgerät, eine geeignete Anschlageinrichtung sowie ein Helm mit Kinnriemen (EN 12492). Die Verwendung von PSAgA ist in bestimmten Arbeitsbereichen, wie auf Hubarbeitsbühnen, gesetzlich vorgeschrieben.

Wann muss die PSAgA geprüft werden?

Die PSAgA muss mindestens einmal jährlich von einer fachkundigen Person geprüft werden, wie es die DGUV Regel 112-198 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorschreiben. Zusätzlich ist eine Sichtprüfung vor jeder Nutzung durch den Anwender erforderlich, um Schäden oder Verschleiß frühzeitig zu erkennen. Beschädigte oder veraltete Schutzausrüstung darf nicht mehr verwendet werden und muss sofort ersetzt werden.

Was gehört zu einer PSAgA?

Eine PSA gegen Absturz (PSAgA) besteht aus mehreren Komponenten, die zusammen das Absturzrisiko minimieren:

  • Auffanggurt (EN 361) – sorgt für sicheren Halt im Falle eines Sturzes.
  • Verbindungsmittel mit Falldämpfer oder Höhensicherungsgerät (EN 355 / EN 360) – begrenzt die Fallhöhe und reduziert die Aufprallkräfte.
  • Anschlageinrichtung (EN 795) – ein sicherer Befestigungspunkt für die PSAgA.
  • Helm mit Kinnriemen (EN 12492) – schützt den Kopf bei einem Sturz oder Anstoßen.

Die genaue Ausstattung hängt von der jeweiligen Arbeitssituation ab und muss regelmäßig geprüft werden.

Ist ein Geländer ein Anschlagpunkt für die PSAgA?

Nein, ein Geländer ist kein zulässiger Anschlagpunkt für die PSAgA. Anschlagpunkte müssen bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen, insbesondere der Norm EN 795, und eine ausreichende Tragfähigkeit für die auftretenden Kräfte im Falle eines Sturzes aufweisen.

Hubarbeitsbühnen verfügen in der Regel über vorgesehene Anschlagpunkte, die vom Hersteller gekennzeichnet sind. Die Benutzung unsicherer Befestigungen, wie Geländer oder andere Konstruktionsteile, kann lebensgefährlich sein und ist nicht erlaubt.

Welche Mindestfestigkeit sollte ein Anschlagpunkt in der PSAgA haben?

Ein Anschlagpunkt für die PSA gegen Absturz (PSAgA) muss eine Mindestfestigkeit von 12 kN (Kilonewton) pro gesicherter Person aufweisen. Dies entspricht den Anforderungen der Norm EN 795 für Anschlageinrichtungen.

In der Praxis bedeutet das, dass Anschlagpunkte von Herstellern geprüft und freigegeben sein müssen. Improvisierte Befestigungen, wie Geländer oder ungeprüfte Konstruktionsteile, sind nicht zulässig, da sie die auftretenden Kräfte im Falle eines Sturzes oft nicht sicher aufnehmen können.

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