Maschinen und Anlagen sind in Industrie und Bauwesen unverzichtbar – sei es in der Produktion, auf Baustellen oder bei der Miete von Arbeitsbühnen oder anderer Baumaschinen. Unerwartete Schäden können jedoch hohe Kosten verursachen.
Hier greift die Maschinenbruchversicherung: Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden und stellt sicher, dass der Betrieb schnell wieder aufgenommen werden kann – besonders wichtig bei gemieteten Maschinen.
Kurz erklärt: Was ist eine Maschinenbruchversicherung?
Die Maschinenbruchversicherung deckt Betriebs- und Sachschäden an Maschinen und Geräten ab, die durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Explosion oder andere unvorhergesehene Ereignisse entstehen.
Sie übernimmt die Kosten für Reparaturen oder im schlimmsten Fall für den Ersatz der versicherten Maschinen. Anders als eine Kaskoversicherung schützt sie auch vor Schäden, die während des laufenden Betriebs entstehen.
Welche Maschinen und Geräte können versichert werden?
Die Maschinenversicherung umfasst stationäre und mobile Maschinen. Dazu gehören:
- Stationäre Maschinen: z. B. Produktionsanlagen oder fest installierte Baumaschinen.
- Mobile und transportable Maschinen: darunter Arbeitsbühnen, Gabelstapler und Bagger.
Auch transportable Geräte wie mobile Generatoren können abgesichert werden, um Risiken wie Kippen oder Totalschäden abzudecken. Die Wahl der passenden Deckung hängt vom Einsatzbereich und den jeweiligen Gefahren ab.
Welche Schäden deckt die Maschinenbruchversicherung ab?
Im Schadensfall können je nach Art und Umfang der Versicherung unterschiedliche Schäden abgedeckt sein. Wichtig ist, ob es sich um eine eigenständige Maschinenbruchversicherung oder um eine vom Vermieter gestellte Absicherung handelt.
Eigene Versicherungen bieten meist umfassendere Leistungen und können individuell auf den Betrieb zugeschnitten werden. Der Schutz über den Vermieter ist oft auf Basisrisiken begrenzt.
Typische abgedeckte Schäden sind:
- Bedienungsfehler: Schäden durch menschliches Fehlverhalten.
- Interne Betriebsschäden: Defekte an Motoren, Getrieben oder zentralen Bauteilen.
- Ausfall von Mess-, Steuer- oder Sicherheitseinrichtungen: z. B. defekte Sensoren oder Steuergeräte.
- Mangel an Betriebsstoffen: Schäden durch fehlendes Wasser, Öl oder Schmiermittel.
- Feuer, Blitzschlag, Explosion: Schäden durch Brände oder elektrische Ereignisse.
- Elementarschäden: Überschwemmung, Hochwasser oder ähnliche Umwelteinflüsse.
- Reparaturkosten für Ersatzteile, z. B. eine hydraulische Steuereinheit.
- Diebstahl, Einbruch, Raub: Absicherung gegen den Verlust durch Dritte.
- Transportschäden: Schäden beim Verladen oder Transport.
- Totalschaden: Kostenübernahme für Ersatzbeschaffung.
Optionale Zusatzleistungen
Zusätzlich können weitere Kosten abgesichert werden, zum Beispiel:
- Aufräum- und Entsorgungskosten: Beseitigung von Trümmern oder beschädigten Maschinenteilen.
- Bodensanierung: Kosten bei Verunreinigungen durch Schadstoffe.
- Bergungskosten: z. B. nach einem Unfall oder Umkippen.
- Bewegungs- und Schutzkosten: Aufwendungen, um Maschinen zu sichern oder weiteren Schaden zu verhindern.
So lassen sich finanzielle Folgen reduzieren und die Einsatzbereitschaft der Maschinen sichern.

Schaden am Arbeitskorb einer Gelenkteleskop-Arbeitsbühne.
Typische Ausschlüsse
Die Maschinenbruchversicherung gilt in vielen Fällen, schließt jedoch bestimmte Risiken aus:
- Schäden durch Verschleiß oder mangelnde Wartung
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung, z. B. Einsatz auf ungeeignetem Gelände
- Kleinere Schäden, die unterhalb der Selbstbeteiligung liegen
Was kostet eine Maschinenbruchversicherung?
Die Kosten für eine Maschinenbruchversicherung hängen vom Maschinentyp, dem Neuwert und der gewählten Selbstbeteiligung ab. Die folgende Übersicht zeigt grobe Richtwerte für Jahresprämien. Exakte Beiträge variieren je nach Versicherer, Tarif und Zusatzbausteinen.
| Maschinentyp | Neuwert (€) | Selbstbeteiligung (€) | Jahresprämie (ca.) |
|---|---|---|---|
| Minibagger | 25.000 | 500 | ca. 250 € |
| Dampfwalze | 30.000 | 500 | ca. 325 € |
| Bagger | 50.000 | 500 | ca. 445 € |
| Arbeitsbühne (Scheren- oder Hubarbeitsbühne) | 75.000 | 500 | ca. 670–750 € |
| Teleskoplader | 60.000 | 500 | ca. 530–600 € |
| Druckmaschine | 100.000 | 500 | ca. 500–1.440 € |
| Gabelstapler | 100.000 | 500 | ca. 1.040–1.200 € |
| Turmdrehkran | 100.000 | 500 | ca. 800–900 € |
Hinweis: Die genannten Beiträge sind nur Richtwerte. Sie variieren je nach Versicherer, Tarif, Selbstbeteiligung und Zusatzbausteinen. Für eine exakte Kalkulation empfiehlt sich ein individuelles Angebot beim Versicherer.
Mietmaschinen Versicherung bei gemieteten Geräten
Für Mieter und Vermieter von Arbeitsbühnen oder Staplern ist diese Mietmaschinen Versicherung besonders relevant. Mobile Maschinen auf Baustellen sind oft hoher Belastung ausgesetzt und werden teilweise von wenig erfahrenem Personal genutzt.
Die Maschinenbruchversicherung des Vermieters sorgt für den nötigen Schutz. Wichtig: In den meisten Fällen ist sie im Mietpreis enthalten oder wird separat im Angebot aufgeführt. Fehlt der Hinweis, sollte vor der Anmietung unbedingt nachgefragt werden.
Je nach Vertrag fällt im Schadenfall eine Selbstbeteiligung an, deren Höhe vom Vermieter abhängt.
Fazit: Warum die Maschinenversicherung wichtig ist
Ob stationär oder mobil – die Maschinenbruchversicherung ist ein zentraler Schutz vor hohen Reparaturkosten, Ausfällen und unvorhergesehenen Risiken. Sie sorgt dafür, dass Maschinen schnell repariert oder ersetzt werden können. Für Mieter wie Vermieter von Baumaschinen ist sie daher ein essenzieller Bestandteil einer sicheren Kalkulation.






























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