Du liest: PSA und PSAgA auf Arbeitsbühnen – Pflicht, Auswahl und Praxis
Zusammenfassung Das Wichtigste in Kürze

Die PSA schützt vor allgemeinen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Bei Arbeiten mit Absturzrisiko ist zusätzlich eine PSAgA gesetzlich vorgeschrieben.

Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Ausrüstung bereitzustellen, diese regelmäßig prüfen zu lassen und ihre Mitarbeitenden in der sicheren Anwendung zu unterweisen.

Die Verwendung von PSAgA ist nur geschultem Personal erlaubt.

Falscher Einsatz oder unterlassene Prüfungen können zu schweren Unfällen und rechtlichen Folgen führen.

Sichere Höhenarbeit erfordert Verantwortung, Fachwissen und geprüfte Ausrüstung.

Zusammenfassung Das Wichtigste in Kürze

Die PSA schützt vor allgemeinen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Bei Arbeiten mit Absturzrisiko ist zusätzlich eine PSAgA gesetzlich vorgeschrieben.

Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Ausrüstung bereitzustellen, diese regelmäßig prüfen zu lassen und ihre Mitarbeitenden in der sicheren Anwendung zu unterweisen.

Die Verwendung von PSAgA ist nur geschultem Personal erlaubt.

Falscher Einsatz oder unterlassene Prüfungen können zu schweren Unfällen und rechtlichen Folgen führen.

Sichere Höhenarbeit erfordert Verantwortung, Fachwissen und geprüfte Ausrüstung.

Eine persönliche Schutzausrüstung gehört auf jeder Baustelle dazu. Für Arbeiten in der Höhe kommt die PSAgA hinzu – die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Beides schützt, was zählt: den Menschen im Einsatz.

Hier findest du alle wichtigen Grundlagen – klar sortiert und mit Praxisbezug: Begriffe, Rechtslage, Einsatz in Arbeitsbühnen, Auswahl, Prüfung, Kosten, Fallraum und Rettungsplan.

Begriffe im Überblick

PSA ist der Oberbegriff für alle persönlichen Schutzmittel. PSAgA ist ein spezieller Teil davon – sie greift, wenn Absturzgefahr besteht. Wichtig ist, die Systeme voneinander zu unterscheiden.

Begriff Bedeutung Beispiele / Normen
PSA Allgemeiner Körperschutz Helm, Handschuhe, Schutzschuhe, Brille (PSA-Verordnung)
PSAgA Absturzsicherung Auffanggurt (EN 361), Verbindungsmittel (EN 354), Falldämpfer (EN 355)
Rückhaltesystem Verhindert das Erreichen der Absturzkante Haltegurt (EN 358) mit kurzem Verbindungsmittel
Auffangsystem Hält einen freien Fall kontrolliert auf Auffanggurt (EN 361) mit Falldämpfer (EN 355)

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PSA gegen Absturz: Komplettsystem mit Auffanggurt und Verbindungsmittel für sicheres Arbeiten in der Höhe

Rechtlicher Rahmen

Das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung verlangen, dass Gefährdungen bewertet, Beschäftigte unterwiesen und Ausrüstungen geprüft werden. Jede Nutzung von Arbeitsbühnen fällt darunter.

Die ASR A2.1 schreibt Schutzmaßnahmen ab einer Absturzhöhe von einem Meter vor. Über Verkehrsflächen oder Wasser gelten erhöhte Anforderungen. Die DGUV-Regeln und die Herstellerangaben machen klar: In Teleskop-, Gelenk- und LKW-Bühnen ist PSAgA Pflicht – wegen der möglichen Schwingung („Peitscheneffekt“). Bei Scherenbühnen reicht das Geländer meist aus, sofern es vollständig und unbeschädigt ist.

PSAgA-Pflicht bei Arbeitsbühnen

Ob PSAgA erforderlich ist, hängt vom Bühnentyp und der Einsatzsituation ab. Die folgende Übersicht hilft bei der Einschätzung.

Bühnentyp / Einsatz PSAgA nötig? Hinweis
Scherenbühne mit intaktem Geländer In der Regel nein Kollektiver Schutz genügt; Ausnahme per Gefährdungsbeurteilung
Teleskop-, Gelenk- oder LKW-Bühne Ja Peitscheneffekt kann zu Herausschleudern führen
Einsatz über Wasser, Verkehr oder Maschinen Ja Erhöhtes Risiko unabhängig von der Höhe
Arbeiten nahe ungesicherter Kante > 1 m Ja oder Geländer Absturzschutz erforderlich

Pflichten und Verantwortlichkeiten

Sicherheit ist Teamarbeit. Arbeitgeber, Bediener und Sachkundige tragen jeweils eigene Aufgaben. Nur wenn alle drei Seiten funktionieren, bleibt das System verlässlich.

Rolle Verantwortung
Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilung, Bereitstellung der Ausrüstung, Unterweisung, jährliche Prüfung durch Sachkundige, Dokumentation und Kostenübernahme
Bediener Vor dem Einsatz Sichtprüfung durchführen, Ausrüstung bestimmungsgemäß nutzen, Unterweisungen einhalten, Mängel sofort melden
Sachkundige Jährliche Prüfung jeder Komponente, Nachweis dokumentieren, fehlerhafte Ausrüstung sperren

Komponenten und Richtpreise

Eine vollständige PSAgA besteht aus mehreren geprüften Elementen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über typische Komponenten und Kosten.

Komponente Funktion Norm Preisrahmen
Auffanggurt Lastverteilung im Fall EN 361 90 – 200 €
Verbindungsmittel Verbindet Gurt und Anschlagpunkt EN 354 20 – 40 €
Bandfalldämpfer Begrenzt den Fangstoß EN 355 15 – 30 €
Höhensicherungsgerät Automatisches Band- oder Seilmanagement EN 353 / EN 360 60 – 120 €
Anschlagpunkt / Schiene Fixierung im Korb oder Tragwerk EN 795 50 – 100 €
Komplettset Gurt + Verbindung + Dämpfer ≈ 150 €

Prüfung, Unterweisung und Dokumentation

Vor jeder Nutzung ist eine Sichtprüfung Pflicht. Mindestens einmal jährlich muss jede PSAgA-Komponente sachkundig geprüft und dokumentiert werden. Fehlt die Prüfplakette, darf sie nicht eingesetzt werden.

Leistung Intervall Kosten Hinweis
Sachkundigenprüfung Auffanggurt jährlich 7 – 26 € Herstellerangaben beachten
Prüfung Verbindungsmittel / Falldämpfer jährlich 10 – 15 € Bei Schäden sofort sperren
PSAgA-Training (2 Tage) vor Erstnutzung, danach jährlich Unterweisung ≈ 580 € Praxis mit Rettungsszenarien

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PSAgA Prüfungsfragen

Auswahl und Anwendung in der Praxis

Die richtige Auswahl entscheidet über Komfort und Sicherheit. Wenn möglich, immer ein Rückhaltesystem einsetzen – Auffangsysteme nur, wenn Rückhalt technisch nicht machbar ist. Anschlagpunkte im Korb müssen dafür vorgesehen und gekennzeichnet sein.

Verbindungsmittel sollten so kurz wie möglich, aber so lang wie nötig sein. In Teleskopbühnen ist ein Höhensicherungsgerät mit kurzer Bandlänge ideal, um den Peitscheneffekt gering zu halten.

Fallraum richtig einschätzen

Unter dem Arbeitskorb muss ausreichend Raum bleiben, falls das Auffangsystem anspricht. Die einfache Faustformel hilft bei der Planung:

Parameter Typischer Wert Bemerkung
Verbindungsmittel-Länge 1,5 m inkl. Haken
Falldämpfer-Auszug 1,75 m begrenzter Fangstoß
Gurtaufbau / Körperlänge 1,5 m Summe aus Dehnung und Körper
Sicherheitsabstand 1,0 m immer einplanen
Erforderlicher Fallraum ≈ 5,75 m Beispielrechnung

Mit einem Höhensicherungsgerät reduziert sich der Fallraum deutlich. Die exakten Werte stehen in den Herstellerangaben.

Rettungsplan – Pflicht und Praxis

Jede Arbeit mit PSAgA braucht einen klaren Rettungsplan. Er legt fest, wer handelt, wie alarmiert wird und welche Technik bereitsteht. Ziel ist eine Bergung innerhalb von 15 Minuten, um ein Hängetrauma zu vermeiden.

Beispiel: 25 m Teleskopbühne

  • Maximale Rettungszeit: 15 Minuten
  • Rettungsgeräte: Abseilgerät + Trage (im Radius 50 m)
  • Alarmierung:
    • Bediener meldet → Arbeitgeber (2 Min)
    • Arbeitgeber alarmiert Rettung (3 Min)
    • Rettung trifft ein (8–10 Min)
    • Bergung (5–7 Min)

Ergebnis: Gesamtdauer 18–22 Minuten – zu lang. Die Lösung: interne Rettung regelmäßig trainieren und Ausrüstung griffbereit halten.

Praxis-Checklisten

Vor dem Einsatz

  • Gefährdungsbeurteilung aktuell und auf den Einsatz abgestimmt?
  • Systemwahl geprüft – Rückhalt vor Auffang?
  • Anschlagpunkte vorhanden und gekennzeichnet?
  • PSAgA vollständig, geprüft, mit gültiger Plakette?
  • Unterweisung und Rettungsplan bekannt?

Während des Einsatzes

  • Verbindung am vorgesehenen Anschlagpunkt – nicht am Geländer.
  • Verbindungsmittel so kurz wie möglich halten.
  • Türen und Ketten im Korb geschlossen.
  • Wind, Schwingungen und Peitscheneffekt beobachten; Arbeit bei Grenzwerten stoppen.

Nach dem Einsatz

  • PSAgA reinigen, trocknen, prüfen, beschädigte Teile sofort sperren.
  • Dokumentation aktualisieren: Prüfung, Mängel, Austausch, Unterweisung.

Typische Fehler und wie man sie vermeidet

  • Falscher Anschlagpunkt: Nie am Geländer befestigen.
  • Zu lange Verbindungsmittel: Erhöht Fallstrecke – kurze Bandlösungen bevorzugen.
  • Keine Rettung geplant: Zeitverlust vermeiden – Plan und Gerät bereithalten.
  • Abgelaufene Prüfintervalle: Plakette oder Protokoll prüfen.
  • Fehlende Unterweisung: Jährlich auffrischen, neue Mitarbeitende sofort schulen.

Fazit

PSAgA ist in Ausleger- und Teleskopbühnen verpflichtend. Rückhalt hat Vorrang, Fallräume müssen bekannt sein, Rettung ist planbar. Wer die Regeln kennt, regelmäßig prüft und übt, arbeitet sicher, effizient und gesetzeskonform.

Benjamin_Biberger_f09df03b-780b-4e03-8991-ca3f20113b29 - BIBERGER
Über den Autor

Benjamin Biberger

Geschäftsführer

Benjamin ist Gründer und Geschäftsführer von BIBERGER Arbeitsbühnen & Stapler.

Er ist verantwortlich für die kaufmännischen und administrativen Bereiche des Unternehmens und sorgt gemeinsam mit seinem Team für die Optimierung der betrieblichen Abläufe und die optimale Unterstützung der Kunden bei ihren Projekten.

Durch seine langjährige Erfahrung in den Bereichen Organisation und Projektmanagement sorgt er für ein stabiles Fundament – im eigenen Tagesgeschäft, in der nachhaltigen Weiterentwicklung der Prozesse sowie in der Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden.

Unser redaktioneller Qualitätsanspruch

Die Fachinhalte auf biberger.de werden redaktionell erstellt, geprüft und fortlaufend gepflegt. Grundlage ist unsere tägliche Arbeit mit Arbeitsbühnen, Teleskopstaplern und Flurförderzeugen – in Vermietung, Verkauf, Einsatzplanung und technischer Betreuung.

Jeder Beitrag entsteht aus realen Erfahrungswerten und wird redaktionell nach Fachkriterien auf Verständlichkeit, Genauigkeit und Praxisbezug überprüft. Technische Aussagen werden regelmäßig gegen aktuelle Branchenstandards und bewährte Verfahren abgeglichen.

Ziel unserer Veröffentlichungen ist es, verlässliches Fachwissen zugänglich zu machen und Anwendern, Entscheidern und Branchenpartnern Orientierung zu bieten. BIBERGER versteht sich als unabhängige Informationsplattform für sichere, wirtschaftliche und moderne Höhenzugangstechnik – fundiert, nachvollziehbar und frei von werblichem Einfluss.

Alle Inhalte dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Sicherheitsberatung. Trotz größter Sorgfalt können wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder die Anwendung im konkreten Projektfall übernehmen.

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FAQ

Wann ist Absturzsicherung Pflicht?

Eine Absturzsicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald eine Absturzgefahr aus einer Höhe von mehr als 1 Meter besteht – z. B. an ungesicherten Dachkanten, Gerüsten, Arbeitsbühnen oder Öffnungen. Ab 2 Metern ist sie in der Regel verpflichtend, bei besonderen Gefährdungen auch schon darunter (z. B. über Maschinen oder spitzen Gegenständen).

Grundlage ist die DGUV Regel 112-198 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung erforderlich?

Eine Absturzsicherung ist ab einer Absturzhöhe von 1 Meter erforderlich, wenn besondere Gefährdungen vorliegen – zum Beispiel an Maschinen oder über spitzen Gegenständen.

Generell gilt ab 2 Metern Absturzhöhe eine Pflicht zur Sicherung, etwa auf Baustellen, Dächern oder Gerüsten.

Rechtsgrundlage sind die DGUV Regel 112-198 und die Betriebssicherheitsverordnung.

Wie lange darf man mit PSA gegen Absturz arbeiten?

Für das Tragen von PSA gegen Absturz (PSAgA) gibt es keine feste gesetzliche Zeitbegrenzung, jedoch muss die Belastung des Trägers berücksichtigt werden. Längere Einsätze erfordern regelmäßige Pausen und eine Gefährdungsbeurteilung. Die Dauer hängt von Einsatzbedingungen, Körperhaltung und Umgebungseinflüssen ab.

Wann kann auf eine Absturzsicherung verzichtet werden?

Auf eine Absturzsicherung kann nur verzichtet werden, wenn keine Absturzgefahr besteht – also bei Höhen unter 1 Meter ohne besondere Gefährdung oder wenn bauliche Maßnahmen (z. B. Geländer) den Absturz sicher verhindern. Sobald eine Absturzhöhe ab 1 Meter mit Risiko vorliegt, ist eine Sicherung Pflicht (laut DGUV Regel 112-198).

Wie lange kann man in der Absturzsicherung hängen?

Nach einem Sturz in die PSA gegen Absturz darf eine Person maximal 15 bis 20 Minuten im Auffanggurt hängen, da sonst ein lebensbedrohliches Hängetrauma droht. Deshalb müssen geeignete Rettungsmaßnahmen sofort eingeleitet werden. Jeder PSAgA-Einsatz erfordert ein Rettungskonzept nach DGUV Regel 112-198.

Wo kann man eine Absturzsicherung befestigen?

Eine Absturzsicherung darf nur an geeigneten Anschlagpunkten befestigt werden, die mindestens 10 kN Belastung standhalten und gemäß DIN EN 795 geprüft sind. Zulässige Befestigungsstellen sind z. B. fest installierte Anschlagpunkte, Trägerkonstruktionen, Gerüste oder geprüfte Seilsysteme. Die Auswahl muss zur Gefährdung und PSAgA-Art passen.

Was gehört zur PSA gegen Absturz?

Zur PSA gegen Absturz (PSAgA) gehören alle Komponenten, die dem Schutz vor einem Absturz dienen. Dazu zählen:

  • Auffanggurt
  • Verbindungsmittel mit Falldämpfer
  • Höhensicherungsgeräte
  • mitlaufende Auffanggeräte
  • Anschlageinrichtungen
  • Karabiner und Verbindungselemente

Diese Ausrüstung muss DIN EN-geprüft sein und regelmäßig durch eine befähigte Person kontrolliert werden (mind. alle 12 Monate).

Wer sind die Hersteller von PSAgA?

Zu den bekanntesten Herstellern von PSA gegen Absturz (PSAgA) zählen Unternehmen wie Petzl, SKYLOTEC, 3M, Kratos Safety, Miller by Honeywell, MAS by BORNACK und ABS Safety. Diese Hersteller bieten geprüfte und zertifizierte PSAgA nach EN-Normen und DGUV-Vorgaben für professionelle Höhenarbeiten an.

Wer darf mit PSAgA arbeiten?

Mit PSAgA (Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) darf nur arbeiten, wer mindestens 18 Jahre alt, körperlich geeignet und praktisch sowie theoretisch unterwiesen wurde. Die Schulung muss nach DGUV Regel 112-198 und DGUV Grundsatz 312-001 erfolgen. Zusätzlich ist eine regelmäßige Auffrischung (mind. alle 12 Monate) vorgeschrieben.

Welche Mindestfestigkeit muss ein Anschlagpunkt in der Absturzsicherung nach EN 795:2012 haben?

Ein Anschlagpunkt nach EN 795:2012 muss je nach Typ eine statische Belastung von mindestens 12 kN (Kilonewton) aushalten – z. B. bei Anschlagpunkten des Typs A, B oder C. Diese Festigkeit stellt sicher, dass die Verbindung im Falle eines Absturzes nicht versagt.

Wie funktioniert eine Absturzsicherung?

Eine Absturzsicherung funktioniert, indem sie eine Person bei einem Sturz auffängt oder zurückhält, bevor sie in die Tiefe fällt. Das System besteht aus:

  1. Auffanggurt (am Körper getragen)
  2. Verbindungsmittel mit Falldämpfer
  3. Anschlagpunkt oder Seilsystem

Im Ernstfall verhindert die PSAgA den freien Fall oder mindert den Fangstoß, um Verletzungen zu vermeiden. Voraussetzung ist eine fachgerechte Anwendung gemäß DGUV Regel 112-198.

Ist die PSAgA-Schulung Pflicht?

Ja, eine Schulung für PSAgA ist gesetzlich vorgeschrieben, bevor eine Person mit Absturzsicherung arbeiten darf. Die theoretische und praktische Ausbildung muss nach DGUV Regel 112-198 erfolgen. Außerdem ist eine Auffrischung spätestens alle 12 Monate erforderlich, um die sichere Anwendung dauerhaft zu gewährleisten.

Was ist die PSA?

Die PSA ist die persönliche Schutzausrüstung, die Beschäftigte bei gefährlichen Arbeiten trägt. Dazu gehören z. B. Helm, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrille oder Auffanggurt, um Unfälle und Verletzungen zu verhindern.

Was gilt als Absturzsicherung?

Als Absturzsicherung gelten alle technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen, die verhindern, dass Personen aus der Höhe fallen. Dazu zählen z. B. Geländer, Schutznetze oder Abdeckungen sowie persönliche Systeme wie Auffanggurte mit Seilsicherung.

PSAgA – Was bedeutet das?

PSAgA steht für „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz“. Sie schützt Personen, die in der Höhe arbeiten, vor Abstürzen – etwa auf Dächern, Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen. Zur PSAgA gehören z. B. Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer und geprüfte Anschlagpunkte. Entscheidend ist: Das System muss zur Situation passen, korrekt verwendet und regelmäßig geprüft werden.

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