Du liest: Maschinenverordnung 2027: Das ändert sich für dich
Zusammenfassung Das Wichtigste in Kürze

Ab 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die alte Sicherheitsrichtlinien vollständig ersetzt. Sie bringt klare Regeln für digitale und KI-gestützte Maschinen, strengere Ergonomieanforderungen und definiert, wann eine Maschine nach Umbau als „wesentlich verändert“ gilt – dann brauchst du eine neue CE-Kennzeichnung. Für Betreiber, Händler und Vermieter bedeutet das: alle Neumaschinen müssen ab 20. Januar 2027 den neuen Standards entsprechen, Übergangsfristen gibt es keine.

Schon seit Q1 2025 ist die überarbeitete EN 1493 für Fahrzeug-Hebebühnen in Kraft. Neu sind das Lastrechteck für mehr Stabilität, erweiterte Prüfvorschriften und die Möglichkeit, digitale Betriebsanleitungen zu nutzen. Parallel werden mit der ISO 3691 und den VDI-Richtlinien 2199 E / 4482 auch die Vorgaben für Gabelstapler und Flurförderzeuge verschärft. Wer rechtzeitig prüft und seine Maschinen anpasst, ist auf der sicheren Seite.

Zusammenfassung Das Wichtigste in Kürze

Ab 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die alte Sicherheitsrichtlinien vollständig ersetzt. Sie bringt klare Regeln für digitale und KI-gestützte Maschinen, strengere Ergonomieanforderungen und definiert, wann eine Maschine nach Umbau als „wesentlich verändert“ gilt – dann brauchst du eine neue CE-Kennzeichnung. Für Betreiber, Händler und Vermieter bedeutet das: alle Neumaschinen müssen ab 20. Januar 2027 den neuen Standards entsprechen, Übergangsfristen gibt es keine.

Schon seit Q1 2025 ist die überarbeitete EN 1493 für Fahrzeug-Hebebühnen in Kraft. Neu sind das Lastrechteck für mehr Stabilität, erweiterte Prüfvorschriften und die Möglichkeit, digitale Betriebsanleitungen zu nutzen. Parallel werden mit der ISO 3691 und den VDI-Richtlinien 2199 E / 4482 auch die Vorgaben für Gabelstapler und Flurförderzeuge verschärft. Wer rechtzeitig prüft und seine Maschinen anpasst, ist auf der sicheren Seite.

Ab Januar 2027 wird es ernst: Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 tritt in Kraft – ohne Übergangsfrist. Schon seit Q1 2025 gilt zusätzlich die neue EN 1493 für Fahrzeug-Hebebühnen. Dieser Ratgeber zeigt dir, was sich konkret ändert, wer betroffen ist – und wie du dich optimal vorbereitest.

Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – gültig ab 20. Januar 2027

Die EU-Verordnung 2023/1230 wurde im Amtsblatt der EU (L 165/1 vom 29. Juni 2023) veröffentlicht und ersetzt die Richtlinie 2006/42/EG. Sie gilt verpflichtend ab dem 20. Januar 2027.

Was ist neu?

  • Der Begriff „wesentliche Veränderung“ wurde präzisiert: Wird z. B. ein Assistenzsystem nachgerüstet, kann das eine neue CE-Kennzeichnungspflicht auslösen.
  • Stärkere Regulierung digitaler und KI-gestützter Maschinen – inklusive Dokumentationspflichten für autonome Steuerungen.
  • Ergonomievorgaben verpflichten Hersteller zur Bewertung körperlicher und psychischer Belastungen.
  • Neue Definitionen für Hochrisikomaschinen – u. a. bestimmte Arbeitsbühnen und fahrerlose Systeme.

Ohne gültige Konformität nach dieser Verordnung dürfen ab 2027 keine neuen Maschinen mehr in Verkehr gebracht werden.

EN 1493 – neue Norm für Fahrzeug-Hebebühnen (ab Q1 2025)

Die überarbeitete DIN EN 1493:2025 soll im ersten Quartal 2025 erscheinen. Sie betrifft u. a. Werkstattbühnen, Prüfbühnen und fahrzeugtragende Hubsysteme.

Relevante Neuerungen

  • Wiedereinführung des Lastrechtecks – besonders wichtig bei Zweisäulen-Hebebühnen für Pkw und Transporter.
  • Personen im Fahrzeug dürfen in Prüf- und Diagnosephasen anwesend sein – z. B. bei HU durch Sachverständige.
  • Digitale Betriebsanleitungen sind erlaubt, wenn dauerhaft verfügbar (z. B. im Kundenportal oder per QR-Zugriff).
  • Zusätzliche Prüfanforderungen für seitliches Spiel, Armauszug und Neigungswinkel.

ISO 3691 – neue Anforderungen für Flurförderzeuge

ISO 3691‑1 – Allgemeine Anforderungen (Entwurf Juli 2025)

Der im Juli 2025 veröffentlichte Entwurf ISO/DIS 3691-1:2025 bringt neue Vorgaben für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder -stand.

  • Geregelte Fahr- und Senkgeschwindigkeiten für verschiedene Last- und Gefahrenbereiche.
  • CNG-Antriebe erstmals vollständig normiert.
  • Einhausungen müssen Mindestanforderungen an Sicht, Lüftung und Sicherheit erfüllen.

ISO 3691‑4 – Fahrerlose Systeme (gültig seit Juni 2023)

  • Definition „aktives Erkennungsfeld“ für AGVs & AMRs.
  • Normierte Stoppfunktionen bei Hindernissen oder Ausfall.
  • Vorgaben zum Schutz von Mitfahrern, Passanten und Temperaturzonen.

Praxisbeispiel: So stellt sich ein Hersteller um

Ein führender Hersteller von Kommissionier-Staplern hat bereits 2025 seine komplette Produktpalette auf die neue Maschinenverordnung vorbereitet:

  • Die Bedienpulte wurden durch Module mit dynamischer Risikobewertung ersetzt.
  • Ergonomiestudien flossen direkt in die Fahrerkabinen-Entwicklung ein.
  • Die CE-Kennzeichnung wurde für alle Modelle proaktiv neu ausgestellt – mit vollständiger Dokumentation nach EU 2023/1230.

Das Ergebnis: Keine Vertriebsunterbrechung, niedrigere Rückrufe und saubere Auditfähigkeit bei Behörden und Kunden.

Checkliste: Was ändert sich – und wann?

  • Alte Regel: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – gültig bis 19.01.2027
  • Neue Regel: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – gültig ab 20.01.2027
  • Alt: EN 1493:2010 – gültig bis Q1 2025
  • Neu: DIN EN 1493:2025 – gültig ab Veröffentlichung (Q1 2025)
  • VDI 2199 E & 4482: Entwurf seit Sept 2025, Einspruchsfrist bis 28.02.2026
  • DGUV Vorschrift 2: neue Fassung ab 2025 (BG BAU ab 2027)

Deine nächsten Schritte – mit BIBERGER

Die neuen Vorschriften betreffen alle, die Arbeitsbühnen oder Flurförderzeuge betreiben, prüfen oder vermieten. Deshalb lohnt es sich, jetzt Know-how und Prozesse zu aktualisieren.

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Quellen

  1. Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2023/1230, veröffentlicht am 29. Juni 2023 – L 165/1.
  2. DIN EN 1493:2025 (Entwurf), Beuth Verlag – Stand: Q1 2025.
Benjamin_Biberger_f09df03b-780b-4e03-8991-ca3f20113b29 - BIBERGER
Über den Autor

Benjamin Biberger

Geschäftsführer

Benjamin ist Gründer und Geschäftsführer von BIBERGER Arbeitsbühnen & Stapler.

Er ist verantwortlich für die kaufmännischen und administrativen Bereiche des Unternehmens und sorgt gemeinsam mit seinem Team für die Optimierung der betrieblichen Abläufe und die optimale Unterstützung der Kunden bei ihren Projekten.

Durch seine langjährige Erfahrung in den Bereichen Organisation und Projektmanagement sorgt er für ein stabiles Fundament – im eigenen Tagesgeschäft, in der nachhaltigen Weiterentwicklung der Prozesse sowie in der Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden.

Unser redaktioneller Qualitätsanspruch

Die Fachinhalte auf biberger.de werden redaktionell erstellt, geprüft und fortlaufend gepflegt. Grundlage ist unsere tägliche Arbeit mit Arbeitsbühnen, Teleskopstaplern und Flurförderzeugen – in Vermietung, Verkauf, Einsatzplanung und technischer Betreuung.

Jeder Beitrag entsteht aus realen Erfahrungswerten und wird redaktionell nach Fachkriterien auf Verständlichkeit, Genauigkeit und Praxisbezug überprüft. Technische Aussagen werden regelmäßig gegen aktuelle Branchenstandards und bewährte Verfahren abgeglichen.

Ziel unserer Veröffentlichungen ist es, verlässliches Fachwissen zugänglich zu machen und Anwendern, Entscheidern und Branchenpartnern Orientierung zu bieten. BIBERGER versteht sich als unabhängige Informationsplattform für sichere, wirtschaftliche und moderne Höhenzugangstechnik – fundiert, nachvollziehbar und frei von werblichem Einfluss.

Alle Inhalte dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Sicherheitsberatung. Trotz größter Sorgfalt können wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder die Anwendung im konkreten Projektfall übernehmen.

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FAQ

Was ändert sich mit der neuen Maschinenverordnung?

Ab Januar 2027 gelten neue Regeln für Maschinen. Wichtigster Punkt: Wenn du deine Maschine wesentlich veränderst, brauchst du eine neue CE-Kennzeichnung. Außerdem gibt’s klare Vorgaben für Maschinen mit digitaler Technik, KI oder Autonomie – und das Ganze gilt ohne Übergangsfrist.

Was genau bedeutet „wesentliche Veränderung“?

Sobald du eine Maschine so umbauen lässt, dass sie technisch oder sicherheitstechnisch nicht mehr dem Original entspricht, gilt sie als „neu“. Dann brauchst du eine neue Konformitätsprüfung – und ohne CE geht ab 2027 nichts mehr.

Was ist die neue Maschinenverordnung?

Das ist das neue EU-Gesetz für Maschinen, gültig ab 20. Januar 2027. Sie ersetzt die alte Richtlinie und macht die Regeln verbindlicher – für alle Maschinen mit Motor, Steuerung oder Technik, die irgendwo in Europa verkauft oder genutzt werden.

Wann gilt die neue EU-Maschinenverordnung?

Stichtag ist der 20. Januar 2027. Ab dann gilt sie für alle neuen Maschinen – egal, ob du sie selbst baust oder aus dem Ausland holst. Es gibt keine Übergangsfrist.

Was ist die Risikobeurteilung nach der Maschinenverordnung?

Du musst genau prüfen und dokumentieren, welche Gefahren mit der Maschine verbunden sind – von der Inbetriebnahme bis zum späteren Software-Update. Bei Umbauten brauchst du eventuell eine neue CE-Konformität.

Für wen gilt die Maschinenverordnung?

Für alle, die mit Maschinen zu tun haben:

  • Hersteller, die neue oder umgebaute Maschinen verkaufen
  • Händler und Einführer, die Maschinen weitergeben
  • CE-Prüfer, die Konformität bescheinigen

Kurz gesagt: Wenn du eine Maschine verkaufst, einführst oder umbaust, bist du dabei.

Gibt es Übergangsfristen für die neue Maschinenverordnung?

Nein. Ab dem 20. Januar 2027 gilt nur noch die neue Verordnung. Alte Maschinen, die danach ohne neue CE in Verkehr gebracht werden, dürfen nicht mehr verkauft oder neu genutzt werden.

Welche Anforderungen stellt die neue EU-Maschinenverordnung an die Cybersicherheit von Maschinen und Produkten?

Wenn deine Maschine vernetzt ist oder ferngesteuert, brauchst du einen Sicherheitsnachweis gegen Hacker & Co.. Die Cyber-Risiken müssen in der Risikoanalyse auftauchen – sonst ist die CE-Prüfung nicht vollständig.

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