Ab Januar 2027 wird es ernst: Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 tritt in Kraft – ohne Übergangsfrist. Schon seit Q1 2025 gilt zusätzlich die neue EN 1493 für Fahrzeug-Hebebühnen. Dieser Ratgeber zeigt dir, was sich konkret ändert, wer betroffen ist – und wie du dich optimal vorbereitest.
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – gültig ab 20. Januar 2027
Die EU-Verordnung 2023/1230 wurde im Amtsblatt der EU (L 165/1 vom 29. Juni 2023) veröffentlicht und ersetzt die Richtlinie 2006/42/EG. Sie gilt verpflichtend ab dem 20. Januar 2027.
Was ist neu?
- Der Begriff „wesentliche Veränderung“ wurde präzisiert: Wird z. B. ein Assistenzsystem nachgerüstet, kann das eine neue CE-Kennzeichnungspflicht auslösen.
- Stärkere Regulierung digitaler und KI-gestützter Maschinen – inklusive Dokumentationspflichten für autonome Steuerungen.
- Ergonomievorgaben verpflichten Hersteller zur Bewertung körperlicher und psychischer Belastungen.
- Neue Definitionen für Hochrisikomaschinen – u. a. bestimmte Arbeitsbühnen und fahrerlose Systeme.
Ohne gültige Konformität nach dieser Verordnung dürfen ab 2027 keine neuen Maschinen mehr in Verkehr gebracht werden.
EN 1493 – neue Norm für Fahrzeug-Hebebühnen (ab Q1 2025)
Die überarbeitete DIN EN 1493:2025 soll im ersten Quartal 2025 erscheinen. Sie betrifft u. a. Werkstattbühnen, Prüfbühnen und fahrzeugtragende Hubsysteme.
Relevante Neuerungen
- Wiedereinführung des Lastrechtecks – besonders wichtig bei Zweisäulen-Hebebühnen für Pkw und Transporter.
- Personen im Fahrzeug dürfen in Prüf- und Diagnosephasen anwesend sein – z. B. bei HU durch Sachverständige.
- Digitale Betriebsanleitungen sind erlaubt, wenn dauerhaft verfügbar (z. B. im Kundenportal oder per QR-Zugriff).
- Zusätzliche Prüfanforderungen für seitliches Spiel, Armauszug und Neigungswinkel.
ISO 3691 – neue Anforderungen für Flurförderzeuge
ISO 3691‑1 – Allgemeine Anforderungen (Entwurf Juli 2025)
Der im Juli 2025 veröffentlichte Entwurf ISO/DIS 3691-1:2025 bringt neue Vorgaben für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder -stand.
- Geregelte Fahr- und Senkgeschwindigkeiten für verschiedene Last- und Gefahrenbereiche.
- CNG-Antriebe erstmals vollständig normiert.
- Einhausungen müssen Mindestanforderungen an Sicht, Lüftung und Sicherheit erfüllen.
ISO 3691‑4 – Fahrerlose Systeme (gültig seit Juni 2023)
- Definition „aktives Erkennungsfeld“ für AGVs & AMRs.
- Normierte Stoppfunktionen bei Hindernissen oder Ausfall.
- Vorgaben zum Schutz von Mitfahrern, Passanten und Temperaturzonen.
Praxisbeispiel: So stellt sich ein Hersteller um
Ein führender Hersteller von Kommissionier-Staplern hat bereits 2025 seine komplette Produktpalette auf die neue Maschinenverordnung vorbereitet:
- Die Bedienpulte wurden durch Module mit dynamischer Risikobewertung ersetzt.
- Ergonomiestudien flossen direkt in die Fahrerkabinen-Entwicklung ein.
- Die CE-Kennzeichnung wurde für alle Modelle proaktiv neu ausgestellt – mit vollständiger Dokumentation nach EU 2023/1230.
Das Ergebnis: Keine Vertriebsunterbrechung, niedrigere Rückrufe und saubere Auditfähigkeit bei Behörden und Kunden.
Checkliste: Was ändert sich – und wann?
- Alte Regel: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – gültig bis 19.01.2027
- Neue Regel: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – gültig ab 20.01.2027
- Alt: EN 1493:2010 – gültig bis Q1 2025
- Neu: DIN EN 1493:2025 – gültig ab Veröffentlichung (Q1 2025)
- VDI 2199 E & 4482: Entwurf seit Sept 2025, Einspruchsfrist bis 28.02.2026
- DGUV Vorschrift 2: neue Fassung ab 2025 (BG BAU ab 2027)
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Quellen






























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