Du liest: Einweisung vs. Unterweisung: Das sind die Unterschiede
Zusammenfassung Das Wichtigste in Kürze

Einweisung ist nicht gleich Unterweisung – beide sind notwendig.

Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. nach BetrSichV, ArbSchG, DGUV) und vermittelt Sicherheitsregeln, Gefährdungen und rechtliche Pflichten. Sie muss mindestens einmal jährlich erfolgen – und bei neuen Geräten oder Arbeitsverfahren wiederholt werden.

Die Einweisung ergänzt die Unterweisung, z. B. bei Mietmaschinen oder neuen Geräten. Sie erklärt die konkrete Bedienung vor Ort, ersetzt aber niemals die gesetzlich geforderte Unterweisung durch den Arbeitgeber.

Zusammenfassung Das Wichtigste in Kürze

Einweisung ist nicht gleich Unterweisung – beide sind notwendig.

Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. nach BetrSichV, ArbSchG, DGUV) und vermittelt Sicherheitsregeln, Gefährdungen und rechtliche Pflichten. Sie muss mindestens einmal jährlich erfolgen – und bei neuen Geräten oder Arbeitsverfahren wiederholt werden.

Die Einweisung ergänzt die Unterweisung, z. B. bei Mietmaschinen oder neuen Geräten. Sie erklärt die konkrete Bedienung vor Ort, ersetzt aber niemals die gesetzlich geforderte Unterweisung durch den Arbeitgeber.

Werkzeuge und Maschinen bringen nicht nur Produktivität – sondern auch Verantwortung. Wer Arbeitsmittel bereitstellt, muss auch für Sicherheit sorgen: durch klare Einweisungen und gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen.

Beide Begriffe tauchen oft im Arbeitsalltag auf, werden aber häufig verwechselt. Doch der Unterschied ist wichtig – für Arbeitsschutz, Haftung und rechtssicheres Handeln.

In diesem Beitrag erfährst du kompakt und verständlich, was Einweisung und Unterweisung genau bedeuten – und warum beide im Betrieb eine zentrale Rolle spielen.

Gesetzliche Grundlagen: Unterweisung ist Pflicht, Einweisung ergänzt

Die gesetzliche Grundlage schafft klare Vorgaben für den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln im Betrieb. Insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Beschäftigte angemessen über die Handhabung und Gefährdungen von Arbeitsmitteln zu unterweisen.

Der Begriff „Unterweisung“ ist dabei fester Bestandteil der Gesetzestexte – zum Beispiel im Arbeitsschutzgesetz, in der DGUV Vorschrift 1 oder in der BetrSichV. Ziel ist es nicht nur, Informationen zu vermitteln, sondern Mitarbeitende nachhaltig zu befähigen, ihre Aufgaben sicher, korrekt und verantwortungsvoll auszuführen.

Die Einweisung als Begriff wird gesetzlich seltener erwähnt, ist jedoch praktisch eng mit der Unterweisung verbunden. Sie erfolgt meist direkt am Gerät und vermittelt die konkrete Bedienung und Handhabung eines bestimmten Arbeitsmittels – zum Beispiel bei der Ersteinführung neuer Maschinen oder Geräte.

Zusammengefasst bedeutet das: Gesetzlich vorgeschrieben ist die Unterweisung, die Einweisung ergänzt sie sinnvoll in der Praxis. Beide Maßnahmen sind notwendig, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und das Sicherheitsniveau im Betrieb dauerhaft zu sichern.

Die Unterweisung: Bedeutung, Ablauf und Verantwortung

Die Unterweisung ist ein zentraler Aspekt der betrieblichen Sicherheitskultur und eine gesetzliche Verpflichtung für jeden Unternehmer. Sie dient dazu, den Beschäftigten die Kenntnisse und das Bewusstsein für den sicheren Umgang mit den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln zu vermitteln. Dabei geht es nicht nur um die richtige Bedienung, sondern auch um die Aufklärung über mögliche Gefahren, die mit dem Einsatz der Arbeitsmittel verbunden sind.

Gesetzliche Verankerung

Die Pflicht zur Unterweisung ist in der Betriebssicherheitsverordnung und anderen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Der Begriff „Unterweisung“ wird mehrfach verwendet, um die Notwendigkeit der Maßnahme zu unterstreichen. Eine Ausnahme bildet z. B. die UVV Flurförderzeuge (BGV D27), die für das selbstständige Führen von Flurförderzeugen eine Unterweisung fordert.

Verantwortung und Durchführung

Die Verantwortung für die Unterweisung trägt der Unternehmer. Er kennt die Gefährdungen und Einsatzorte am besten und ist deshalb verpflichtet, Mitarbeitende angemessen zu unterweisen. Durchgeführt wird die Unterweisung idealerweise durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine unterwiesene Führungskraft.

Häufigkeit und Dokumentation

Unterweisungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens einmal jährlich stattfinden – zusätzlich bei Änderungen im Arbeitsumfeld oder nach Unfällen. Sie müssen schriftlich dokumentiert werden. Fehlt dieser Nachweis, drohen Bußgelder und Probleme mit der Berufsgenossenschaft.

Die Einweisung: Praxisnah, aber rechtlich nicht ausreichend

Die Einweisung stellt in der Praxis einen wichtigen ersten Schritt dar – vor allem bei der Einführung neuer Maschinen oder bei wechselnden Bedienern. Sie ist jedoch nicht mit der gesetzlich verpflichtenden Unterweisung gleichzusetzen.

Was passiert bei der Einweisung?

Die Einweisung vermittelt die konkreten Funktionen eines Geräts oder einer Maschine: Bedienung, Bedienoberfläche, Sicherheitseinrichtungen. Sie findet häufig vor Ort bei Übergabe oder Inbetriebnahme statt und wird meist von einem Servicetechniker oder dem Vermieter durchgeführt.

Typische Einsatzszenarien

Einweisungen finden typischerweise statt:

  • bei der Übergabe von Mietmaschinen
  • bei der Einführung neuer Maschinen im Betrieb
  • bei wechselndem Personal oder neuen Mitarbeitenden

Einweisung ersetzt keine Unterweisung

Wichtig: Auch wenn eine Einweisung gut durchgeführt wird – sie ersetzt niemals die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung. Die Einweisung betrifft das Gerät selbst, die Unterweisung bezieht sich auf die gesamte Gefährdungslage und die sichere Arbeitsweise im Kontext.

Besonderheit: Maschinenvermietung

Gerade bei Mietgeräten kommt es häufig vor, dass die eingewiesene Person nicht die eigentliche Bedienperson ist. Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Unterweisung nachkommt.

Vergleich: Einweisung vs. Unterweisung

Merkmal Einweisung Unterweisung
Rechtliche Pflicht §12 BetrSichV (begrenzt) §12 ArbSchG, §14 BetrSichV
Zeitpunkt Vor Erstinbetriebnahme oder Gerätewechsel Vor Arbeitsaufnahme, jährlich und bei Änderungen
Inhalte Bedienung des Geräts, Sicherheitshinweise Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Notfälle
Ziel Bedienungssicherheit Verhaltenssicherheit und Gesetzeskonformität
Durchführung Techniker, Fachkraft vor Ort Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Vorgesetzter
Dokumentation Empfohlen Gesetzlich vorgeschrieben
Dauer 30–60 Minuten 1–4 Stunden (je nach Gerät und Risiko)
Rechtsfolge bei Ausfall Abmahnung, Betriebsrisiken Bußgelder, Haftung bei Unfällen
Beispiele Maschinenübergabe Jährliche Sicherheitsschulung

Unterweisung in der Praxis

Beispielhafte Protokollierung

Unternehmen: ABC Bau GmbH
Datum: 08.10.2025
Gerät: Gelenk-Teleskopbühne Typ X
Teilnehmer: Müller, Schmidt
Inhalte: Gefährdungen (Kippstabilität, Not-Halt, Arbeitsbereichsbegrenzung)
Dokumentation: Unterschrift der Teilnehmenden und Unterweisenden

Typische Fehler vermeiden

  • Keine schriftliche Dokumentation
  • Veraltete Inhalte (fehlende Aktualisierung nach Änderungen)
  • Keine Übung unter realen Bedingungen

Wo können Mitarbeiter unterwiesen werden?

Je nach Betriebsgröße und Qualifikation gibt es mehrere Optionen:

Betriebsinterne Unterweisung

Führungskräfte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen die Schulungen selbst durch. Vorteil: Maßgeschneidert auf den Betrieb.

Externe Anbieter

Externe Partner wie SYSTEM LIFT bieten zertifizierte Unterweisungen für Bühnen, Stapler & Co. an – auch mit praktischer Prüfung.

Online-Unterweisungen

Digital und flexibel, oft mit Quiz zur Erfolgskontrolle. Eignen sich für Theorie, aber ersetzen keine praktische Einweisung.

Berufsgenossenschaften

Bieten regelmäßig Schulungen an – besonders zu rechtlichen Grundlagen und Arbeitsschutzpflichten.

Hersteller-Unterweisungen

Gerätehersteller bieten maschinenspezifische Einweisungen, die Einweisung und Unterweisung sinnvoll ergänzen.

Fazit: Einweisung ≠ Unterweisung

Einweisungen sind sinnvoll und praxisnah – doch gesetzlich gefordert ist die Unterweisung. Nur sie deckt alle sicherheitsrelevanten Aspekte und Haftungsthemen ab. Die korrekte Kombination beider Maßnahmen schützt deine Mitarbeitenden und dein Unternehmen.

Benjamin_Biberger_f09df03b-780b-4e03-8991-ca3f20113b29 - BIBERGER
Über den Autor

Benjamin Biberger

Geschäftsführer

Benjamin ist Gründer und Geschäftsführer von BIBERGER Arbeitsbühnen & Stapler.

Er ist verantwortlich für die kaufmännischen und administrativen Bereiche des Unternehmens und sorgt gemeinsam mit seinem Team für die Optimierung der betrieblichen Abläufe und die optimale Unterstützung der Kunden bei ihren Projekten.

Durch seine langjährige Erfahrung in den Bereichen Organisation und Projektmanagement sorgt er für ein stabiles Fundament – im eigenen Tagesgeschäft, in der nachhaltigen Weiterentwicklung der Prozesse sowie in der Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden.

Unser redaktioneller Qualitätsanspruch

Die Fachinhalte auf biberger.de werden redaktionell erstellt, geprüft und fortlaufend gepflegt. Grundlage ist unsere tägliche Arbeit mit Arbeitsbühnen, Teleskopstaplern und Flurförderzeugen – in Vermietung, Verkauf, Einsatzplanung und technischer Betreuung.

Jeder Beitrag entsteht aus realen Erfahrungswerten und wird redaktionell nach Fachkriterien auf Verständlichkeit, Genauigkeit und Praxisbezug überprüft. Technische Aussagen werden regelmäßig gegen aktuelle Branchenstandards und bewährte Verfahren abgeglichen.

Ziel unserer Veröffentlichungen ist es, verlässliches Fachwissen zugänglich zu machen und Anwendern, Entscheidern und Branchenpartnern Orientierung zu bieten. BIBERGER versteht sich als unabhängige Informationsplattform für sichere, wirtschaftliche und moderne Höhenzugangstechnik – fundiert, nachvollziehbar und frei von werblichem Einfluss.

Alle Inhalte dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Sicherheitsberatung. Trotz größter Sorgfalt können wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder die Anwendung im konkreten Projektfall übernehmen.

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FAQ

Was bedeutet Unterweisung?

Eine Unterweisung ist eine verbindliche Einweisung in sicherheitsrelevante Inhalte, die Beschäftigte vor Beginn bestimmter Tätigkeiten erhalten müssen. Sie vermittelt praxisnahes Wissen zu Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln – z. B. beim Bedienen von Maschinen oder Fahrzeugen. Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen regelmäßig wiederholt werden.

Was bedeutet Einweisung?

Eine Einweisung ist die konkrete Einführung in die Bedienung eines bestimmten Geräts oder einer Maschine – z. B. eines Gabelstaplers oder einer Arbeitsbühne. Sie erfolgt vor dem ersten Einsatz und erklärt Funktionen, Bedienung, Sicherheitsmerkmale und Besonderheiten des jeweiligen Modells. Eine Einweisung ist meist anlassbezogen und gerätespezifisch.

Welche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Gesetzlich vorgeschrieben sind Unterweisungen zu allen Tätigkeiten mit Gefährdungspotenzial, z. B. im Umgang mit Arbeitsmitteln, Maschinen, Gefahrstoffen, persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie bei Tätigkeiten mit besonderen Gefahren. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz (§ 12), die DGUV Vorschrift 1 und weitere Spezialvorschriften je nach Branche und Tätigkeit.

Was ist eine praktische Unterweisung?

Eine praktische Unterweisung ist die direkte Einweisung in eine Tätigkeit oder den Umgang mit einem Arbeitsmittel – am konkreten Arbeitsplatz. Dabei werden sicheres Verhalten, Handgriffe, Abläufe und Gefahrenquellen in der Praxis erklärt und gezeigt. Ziel ist es, das theoretische Wissen im realen Arbeitsumfeld anzuwenden.

Was ist eine DGUV-Unterweisung?

Eine DGUV-Unterweisung ist eine verpflichtende Sicherheitsunterweisung nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie informiert Beschäftigte über Gefahren, Schutzmaßnahmen und sicheres Verhalten bei bestimmten Tätigkeiten oder im Umgang mit Arbeitsmitteln – und muss mindestens einmal jährlich dokumentiert erfolgen (DGUV Vorschrift 1, § 4).

Was ist der Unterschied zwischen Schulung und Unterweisung?

Der Unterschied liegt im Umfang und Ziel:

Eine Schulung vermittelt umfangreiche Fachkenntnisse, meist im Rahmen einer Ausbildung oder Qualifizierung (z. B. Staplerschein).

Eine Unterweisung ist kurz, praxisbezogen und gesetzlich vorgeschrieben – sie dient der Sicherheitsbelehrung vor oder während einer Tätigkeit.

Was ist eine UVV-Unterweisung?

Eine UVV-Unterweisung ist eine Sicherheitsunterweisung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften. Sie informiert Beschäftigte über Gefahren, Schutzmaßnahmen und korrektes Verhalten bei der Arbeit. Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich vorgeschrieben und muss dokumentiert werden (DGUV Vorschrift 1, § 4).

Wie oft muss eine Unterweisung zur PSA gegen Absturz (PSAgA) erfolgen?

Die Unterweisung zur PSA gegen Absturz (PSAgA) muss mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden. Bei besonderen Gefährdungen, neuen Tätigkeiten oder nach längeren Pausen kann auch eine häufigere Unterweisung erforderlich sein – gemäß DGUV Regel 112-198.

Wie oft muss man eine Stapler-Unterweisung machen?

Eine Stapler-Unterweisung muss mindestens einmal pro Jahr durchgeführt und schriftlich dokumentiert werden – unabhängig davon, ob ein Staplerschein vorhanden ist. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 1, § 4, die eine jährliche Sicherheitsunterweisung für Flurförderzeuge vorschreibt.

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