Du liest: Unfall mit Arbeitsbühne? So reagierst du im Ernstfall richtig
Zusammenfassung Das Wichtigste in Kürze

Bei einem schweren Unfall immer zuerst den Notruf 112 wählen. Danach zählt jede Minute: Erste Hilfe leisten, Notablass bedienen, Bühne sichern. Viele Unfälle entstehen nicht durch Technik, sondern durch Fehlbedienung, fehlende PSA oder mangelnde Vorbereitung – und sind vermeidbar.

Kritisch wird es bei großen Höhen: Dann reicht klassische Rettung oft nicht aus. Nur wer Notfälle vorab durchdenkt, klare Zuständigkeiten regelt und eine zweite Bühne verfügbar hat, kann sicher reagieren – ob mit eigener oder gemieteter Maschine. Miete entbindet nicht von Verantwortung.

Zusammenfassung Das Wichtigste in Kürze

Bei einem schweren Unfall immer zuerst den Notruf 112 wählen. Danach zählt jede Minute: Erste Hilfe leisten, Notablass bedienen, Bühne sichern. Viele Unfälle entstehen nicht durch Technik, sondern durch Fehlbedienung, fehlende PSA oder mangelnde Vorbereitung – und sind vermeidbar.

Kritisch wird es bei großen Höhen: Dann reicht klassische Rettung oft nicht aus. Nur wer Notfälle vorab durchdenkt, klare Zuständigkeiten regelt und eine zweite Bühne verfügbar hat, kann sicher reagieren – ob mit eigener oder gemieteter Maschine. Miete entbindet nicht von Verantwortung.

Ein Unfall mit einer Arbeitsbühne ist kein theoretisches Risiko – er kann jederzeit passieren, oft plötzlich, oft unerwartet. Umso wichtiger ist es, vorbereitet zu sein.

Denn wer im Ernstfall weiß, was zu tun ist, wer helfen kann und weiß, wo die Grenzen liegen, rettet im Zweifelsfall nicht nur Material, sondern auch Menschenleben.

Dieser Beitrag zeigt, welche Unfallarten in der Praxis bei der Arbeit mit Hubarbeitsbühnen vorkommen, welche Sofortmaßnahmen wirklich helfen - und worauf es in großen Höhen ankommt, wenn klassische Rettungswege nicht mehr ausreichen.

Welche Unfälle mit Arbeitsbühnen passieren am häufigsten?

Arbeitsbühnen gelten als sicher und ausgereift – vorausgesetzt, sie werden korrekt eingesetzt. Bereits vermeintlich kleine Fehler wie ein unklar geplanter Fahrweg, eine übersehene Bodenunebenheit oder eine fehlende Sicherung im Korb können schwerwiegende Folgen haben.

Häufige Unfallursachen

  • Sturz aus dem Korb – z. B. durch nicht gesicherte Personen, unerwartete Bewegungen oder Fehlbedienung
  • Kollisionen mit festen Objekten – etwa bei Schwenkbewegungen nahe Hallendecken, Rohrleitungen oder Fassaden
  • Quetschungen – besonders beim Hochfahren in engen Bereichen, etwa zwischen Dachkanten oder Trägern 
  • Kippen der Bühne – etwa bei weichem Untergrund oder beim Befahren eines Hängers zum Transport der Bühne, Schrägstellung oder zu hoher Seitenlast
  • Verkehrsunfälle beim Verfahren – z. B. auf dem Betriebshof oder durch mangelnde Sicht beim Rückwärtsfahren
  • Technische Ausfälle ohne Notablassmöglichkeit – besonders kritisch bei ausgefahrenem Teleskop
  • Arbeiten in Stromnähe – zu geringe Abstände zu Freileitungen oder stromführenden Teilen können zu lebensgefährlichen Lichtbögen führen
  • Wetter- und Windbelastung – bei Wind über Beaufort 6, Regen oder Schnee steigt das Unfallrisiko deutlich, besonders bei ausgefahrenem Ausleger

Fast alle dieser Situationen entstehen nicht durch Defekte – sondern durch Bedienfehler, fehlende Einweisung oder mangelnde Vorbereitung. Und genau das macht sie vermeidbar.

Sicherheitsabstand Arbeitsbühne Hochspannungsleitung

Beachte: Bei Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen sind zwingend die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände einzuhalten.

Lebensgefahr bei Annäherung! Schon ohne direkten Kontakt kann es zu Überschlägen kommen – halte immer ausreichend Abstand, abhängig von der Spannungsebene.

Sicherheitshinweise einer Genie Scherenarbeitsbühne

Sicherheitshinweise zur Nutzung einer Scheren-Arbeitsbühne – Warnungen vor Kippgefahr, Absturz, Quetschungen und unsachgemäßem Verhalten.

Wer kann im Ernstfall helfen – und wie schnell?

Im Notfall zählt jede Minute. Doch je nach Situation ist die Frage „Wer kann helfen?“ nicht so einfach zu beantworten, wie sie klingt.

Soforthilfe durch Kollegen

Bei einem Sturz aus dem Korb oder einer Kollision muss die erste Hilfe immer durch anwesende Kollegen erfolgen – am besten durch geschulte Personen mit Erste-Hilfe-Ausbildung.

Wer den Unfall beobachtet hat, sollte schnell handeln, aber keine riskanten Eigenrettungsversuche starten.

Wenn eine Person in der Bühne bewusstlos oder handlungsunfähig ist, ist es entscheidend, dass mindestens ein Kollege den Notablass bedienen kann. Ohne diese Möglichkeit wird die Situation schnell kritisch – besonders in großen Höhen.

Rettung durch Feuerwehr oder Höhenrettung

In Arbeitshöhen bis rund 23 Metern kann die Feuerwehr in vielen Fällen mit einer Drehleiter der Bauart DLK 23/12 oder einem Hubrettungsfahrzeug mit Rettungskorb unterstützen. Diese Systeme sind für klassische Gebäuderettungen ausgelegt und in den meisten Städten einsatzbereit.

Einzelne Berufsfeuerwehren verfügen auch über Spezialtechnik für größere Höhen – etwa Hubrettungsfahrzeuge mit Arbeitsreichweiten von 30 bis 42 Metern. Doch solche Geräte sind nicht flächendeckend vorhanden und stehen meist nicht für schnelle technische Hilfe auf Baustellen zur Verfügung.

Ab Höhen von 70 Metern und mehr – wie sie bei Teleskopbühnen oder LKW-Arbeitsbühnen im Industrieeinsatz vorkommen – stoßen herkömmliche Rettungssysteme fast immer an ihre Grenzen.

Auch eine seilgestützte Höhenrettung durch Feuerwehr oder THW ist in diesen Fällen nur unter idealen Bedingungen realistisch – etwa bei stabilem Gebäudezugang, ausreichend Zeit und gesicherter Anseilstruktur. Gerade auf offenen Baustellen oder im Fassadeneinsatz ist das kaum umsetzbar.

In der Praxis erfolgt die Bergung in großen Höhen daher meist über eine zweite Bühne gleicher Klasse.

Dazu wird ein Bühnenvermieter hinzugezogen, der kurzfristig eine kompatible oder baugleiche Bühne bereitstellt. Mit dieser kann die betroffene Plattform direkt angefahren, die Person gesichert – und kontrolliert zurückgeführt werden.

Wann Höhe zum Problem wird – und warum Vorbereitung alles ist

Was viele unterschätzen: Je höher die Bühne, desto begrenzter die Rettungsmöglichkeiten. Und je weiter die Bühne ausgefahren ist, desto mehr Zeit, Technik und Erfahrung braucht eine sichere Bergung.

Bei Höhen über 30 Metern ist in der Regel keine externe Rettung über Standardgeräte mehr möglich.

Heißt: Wer dort arbeitet, muss intern abgesichert sein – durch:

  • eingewiesene Bediener mit Notablasskenntnis
  • klare Kommunikation zwischen Bediener und Bodenpersonal
  • stabile Funkverbindung oder Gegensprechanlage
  • geplante Rettungsstrategie, bevor der Korb überhaupt abhebt

Ohne diese Maßnahmen wird jede Panne zum echten Problem – und jeder Unfall potenziell lebensbedrohlich.

Was tun bei Sturz, Quetschung oder Kollision?

Die erste Reaktion entscheidet. Und zwar nicht nur technisch – sondern menschlich.

Bei Sturz aus dem Korb

Sofort medizinische Hilfe anfordern, verletzte Person nicht bewegen, Bereich absichern.

Jede Bewegung des Geräts vermeiden, bis die Lage stabil ist.

Bei Quetschung

Maschine sofort stoppen. Plattform nicht weiter bewegen – Quetschgefahr verschärft sich durch weitere Bewegung. Sichtkontakt halten, Person beruhigen, Notruf absetzen.

Bei Kollision mit Bauwerk

Personen sichern, Bühne stoppen, Zustand bewerten. Ggf. langsame Rückbewegung, um eingeklemmte Strukturen zu entlasten. Danach Schaden dokumentieren, Einsatz abbrechen, Technik prüfen lassen.

Bei Kippen oder drohendem Umsturz

Bühne sofort stoppen, alle Bewegungen einstellen, Notruf absetzen. Niemals versuchen, das Gerät „zurückzufahren“. Nur erfahrenes Personal oder Spezialkräfte dürfen eingreifen.

Und was ist mit der PSAgA? Hilft die im Ernstfall?

Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist kein Allheilmittel – aber sie rettet Leben.

Wer in der Höhe ohne PSA arbeitet, riskiert bei jeder abrupten Bewegung, bei Ruckeln oder technischen Störungen den Sturz aus dem Korb.

Viele Unfälle mit tödlichem Ausgang passieren, weil der Sicherungspunkt zwar vorhanden war – aber nicht genutzt wurde.

Merke: Die PSAgA muss auch korrekt getragen und angeschlagen sein. Im Ernstfall schützt sie davor, aus dem Korb geschleudert zu werden oder beim Schwenken über die Plattformkante hinauszustürzen.

Warum das Hängen im Gurt schnell zum Problem wird

Doch selbst mit einer korrekt getragenen und befestigten PSAgA wird es schon nach wenigen Minuten hängend im Auffanggurt kritisch. Der Körper wird im Gurt fixiert, das Blut sackt in die Beine, der Kreislauf bricht ein – man spricht vom Hängetrauma. Bereits nach 10 bis 15 Minuten kann der Zustand lebensgefährlich werden, besonders wenn die verunfallte Person nicht bei Bewusstsein ist.

Deshalb reicht es nicht, PSA nur zu tragen – es braucht auch eine realistische Rettungsstrategie, die sicherstellt, dass innerhalb weniger Minuten reagiert werden kann.

Je größer die Arbeitshöhe, desto wichtiger ist es, vor dem Einsatz zu klären, wer im Notfall was tut – und wie schnell eine zweite Bühne oder eine alternative Rettung verfügbar ist.

Verantwortung: Wer trägt sie – und was ist bei Mietgeräten anders?

Die Verantwortung für einen sicheren Einsatz liegt immer beim Betreiber – also bei dem Unternehmen, das die Arbeitsbühne im Einsatz hat.

Doch was viele unterschätzen: Diese Verantwortung ändert sich nicht, nur weil die Bühne gemietet ist.

Eigene Arbeitsbühnen

Wer eine Arbeitsbühne besitzt und im eigenen Betrieb einsetzt, ist in vollem Umfang verantwortlich – von der Auswahl über die Wartung bis zur Rettungsstrategie.

Die DGUV schreibt vor, dass:

    1. alle Bediener über einen gültigen Bedienausweis verfügen
    2. Unterweisungen regelmäßig dokumentiert werden
    3. der Einsatzort geprüft und abgesichert ist
    4. geeignete PSA vorliegt und verwendet wird
    5. im Notfall eine praktikable Rettung möglich ist

Hier gibt es keine Ausreden – jeder Schritt liegt in der Verantwortung des Unternehmers oder der beauftragten Person.

Gemietete Arbeitsbühnen

Bei gemieteten Bühnen gerät diese Verantwortung oft aus dem Blick. Viele denken: „Die Bühne ist geprüft – also bin ich raus.“

Falsch. Der Vermieter ist für den technischen Zustand bei Übergabe verantwortlich – aber nicht für den sicheren Einsatz vor Ort.

Das heißt: Auch bei einer gemieteten Bühne musst du als Betreiber sicherstellen, dass

    1. deine Mitarbeitenden unterwiesen wurden
    2. die PSAgA geprüft wurde und korrekt genutzt wird
    3. der Notablass beherrscht wird
    4. ein realistisches Rettungskonzept besteht

Fehlt eines dieser Elemente, kann es im Ernstfall nicht nur zu schweren Unfällen, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen kommen – unabhängig davon, ob die Bühne dir gehört oder nicht.

Merke: Wer eine Arbeitsbühne nutzt, übernimmt Verantwortung. Miete entbindet nicht. 

Einsatzvorbereitung: Klare Absprachen vermeiden Unsicherheit

Ein sicherer Bühnenbetrieb braucht eine klare Kommunikation.

Viele Unfälle passieren, weil nicht abgesprochen ist, wer was wann tut. Besonders bei wechselnden Teams, engen Zufahrten oder sensiblen Arbeitsbereichen hilft es, vor dem Einsatz kurz folgende Punkte zu klären:

  1. Wer bedient die Bühne?
  2. Wer ist am Boden und unterstützt bei Sicht oder Notfällen?
  3. Wie wird kommuniziert – Funk, Blickkontakt oder Zeichen?
  4. Wer ist im Ernstfall verantwortlich?

Diese Absprachen kosten nur wenige Minuten – aber sie entscheiden im Zweifel über Sicherheit und Handlungsschnelligkeit.

Fazit: Wer oben arbeitet, muss unten vorbereitet sein

Ein Unfall mit einer Arbeitsbühne ist kein Einzelereignis – er betrifft das gesamte Umfeld: Bediener, Kollegen, Einsatzleitung und im schlimmsten Fall Rettungskräfte.

Je höher du arbeitest, desto früher musst du dich mit dem Thema Sicherheit beschäftigen.

Deshalb gilt:

    1. Plane deinen Einsatz technisch und personell
    2. Kläre Notablass und Kommunikationswege vorab
    3. Arbeite niemals ohne PSAgA! 
    4. Und verlass dich nicht auf Glück – sondern auf System
    5. Miete Arbeitsbühnen beim Experten
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Über den Autor

Benjamin Biberger

Geschäftsführer

Benjamin ist Gründer und Geschäftsführer von BIBERGER Arbeitsbühnen & Stapler.

Er ist verantwortlich für die kaufmännischen und administrativen Bereiche des Unternehmens und sorgt gemeinsam mit seinem Team für die Optimierung der betrieblichen Abläufe und die optimale Unterstützung der Kunden bei ihren Projekten.

Durch seine langjährige Erfahrung in den Bereichen Organisation und Projektmanagement sorgt er für ein stabiles Fundament – im eigenen Tagesgeschäft, in der nachhaltigen Weiterentwicklung der Prozesse sowie in der Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden.

Unser redaktioneller Qualitätsanspruch

Die Fachinhalte auf biberger.de werden redaktionell erstellt, geprüft und fortlaufend gepflegt. Grundlage ist unsere tägliche Arbeit mit Arbeitsbühnen, Teleskopstaplern und Flurförderzeugen – in Vermietung, Verkauf, Einsatzplanung und technischer Betreuung.

Jeder Beitrag entsteht aus realen Erfahrungswerten und wird redaktionell nach Fachkriterien auf Verständlichkeit, Genauigkeit und Praxisbezug überprüft. Technische Aussagen werden regelmäßig gegen aktuelle Branchenstandards und bewährte Verfahren abgeglichen.

Ziel unserer Veröffentlichungen ist es, verlässliches Fachwissen zugänglich zu machen und Anwendern, Entscheidern und Branchenpartnern Orientierung zu bieten. BIBERGER versteht sich als unabhängige Informationsplattform für sichere, wirtschaftliche und moderne Höhenzugangstechnik – fundiert, nachvollziehbar und frei von werblichem Einfluss.

Alle Inhalte dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Sicherheitsberatung. Trotz größter Sorgfalt können wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder die Anwendung im konkreten Projektfall übernehmen.

1 Kommentar

  • Hannes
    • Hannes
    • 26. November 2025 um 09:52

    Ich finde die Darreichung des Themas sehr gelungen. Das habe ich so kompakt und versiert bisher noch nirgendwo gefunden. Respekt!

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FAQ

Kann eine Hubarbeitsbühne umkippen?

Ja, eine Hubarbeitsbühne kann umkippen – etwa bei weichem Untergrund, fehlender Abstützung, falscher Lastverteilung oder starker Seitenneigung. Auch Fahrfehler, starke Windlast oder das Verfahren mit ausgefahrenem Teleskop können die Standfestigkeit gefährden. Eine korrekte Gefährdungsbeurteilung und Einweisung sind daher Pflicht.

Wann besteht Kippgefahr bei einer Arbeitsbühne?

Kippgefahr besteht immer dann, wenn die Bühne auf unebenem oder nachgiebigem Untergrund steht, schräg belastet wird oder bei Wind bewegt wird. Auch eine Fahrt mit seitlich ausgefahrenem Ausleger erhöht das Risiko deutlich. Deshalb ist eine tragfähige Aufstellfläche zwingend erforderlich.

Wer ist verantwortlich, wenn eine Arbeitsbühne umkippt?

Verantwortlich ist der Betreiber der Bühne – also das Unternehmen, das den Einsatz organisiert. Bei gemieteten Bühnen liegt die Verantwortung für den sicheren Betrieb beim Mieter, nicht beim Vermieter. Wird keine Gefährdungsbeurteilung erstellt oder die Einweisung vernachlässigt, kann es im Ernstfall strafrechtliche Folgen geben.

Muss man eine Arbeitsbühne gegen Umkippen sichern?

Ja – laut DGUV und BetrSichV müssen geeignete Maßnahmen gegen das Umkippen getroffen werden. Dazu gehören z. B. Stützen, Abstützplatten, Fahrwegprüfung, Absperrung des Gefahrenbereichs sowie das Unterlassen von Fahrbewegungen mit ausgefahrenem Ausleger – sofern nicht ausdrücklich erlaubt.

Ist eine Gefährdungsbeurteilung bei Arbeitsbühnen Pflicht?

Ja, laut Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) ist eine Gefährdungsbeurteilung vor jedem Einsatz einer Arbeitsbühne zwingend erforderlich. Sie bewertet Risiken wie Absturz, Umkippen, Stromschlag oder Verkehrsführung – und legt passende Schutzmaßnahmen fest.

Braucht man bei Arbeitsbühnen eine PSA gegen Absturz?

Bei den meisten Hubarbeitsbühnen ist eine PSA gegen Absturz (PSAgA) vorgeschrieben – insbesondere bei Teleskop- und Gelenkteleskopbühnen. Die PSA muss am vorgesehenen Anschlagpunkt befestigt und korrekt getragen werden.

Wie hoch sind Feuerwehrdrehleitern in der Regel?

Standard-Drehleitern der Feuerwehr erreichen in der Regel eine Nennrettungshöhe von 23 Metern, gemessen bei 12 m Abstand vom Gebäude (Typbezeichnung: DLK 23/12).

Moderne Drehleitern können je nach Bauart bis etwa 30 Meter Höhe erreichen. Darüber hinaus kommen Hubrettungsfahrzeuge mit Gelenkarmen oder Sonderfahrzeuge zum Einsatz – diese sind aber seltener verfügbar und nicht überall stationiert.

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